5.3.1. Öffentliche Verkehrsflächen
Einbindung und äußere Erschließung
Die äußere Erschließung des nördlichen Plangebietes erfolgt über die übergeordnete August-Krogmann-Straße und den Marie-Bautz-Weg. Die Wohngebäude des allgemeinen Wohngebietes WA2 werden überwiegend über den vom Marie-Bautz-Weg südlich abzweigenden Anneliese-Tuchel-Weg erschlossen, welcher in einer Wendeanlage mündet. Die Gebäude im Norden und Nordwesten des WA2 werden über den Marie-Bautz-Weg erschlossen, genauso das allgemeine Wohngebiet WA1. Dieser verläuft in einem Knick nach Süden zum verbleibenden Standort des BFW und endet dort in einer Wendeanlage. Die südliche Gemeinbedarfsfläche (Kindertagesstätte) wird über den Swebengrund erschlossen.
Die Straßenverkehrsflächen im Bestand können im Rahmen des Verfahrens weitestgehend übernommen werden. Die August-Krogmann-Straße weist beidseitig Gehwege und einen separaten Radstreifen auf, sodass die Verkehrsarten voneinander getrennt werden. Parkmöglichkeiten befinden sich stellenweise an der Westseite der Straße in einem Seitenstreifen. Im Kreuzungsbereich stehen eine Lichtsignalanlage zum Queren der Straße für Fußgänger:innen sowie jeweils eine Bushaltestelle pro Fahrtrichtung. Die Zufahrt zum Marie-Bautz-Weg verfügt von der Nordseite kommend über einen Linksabbiegestreifen und muss im Rahmen der Erweiterung des Quartiers nicht geändert werden.
Der Straßenraum des Marie-Bautz-Weges wurde im Rahmen der bereits realisierten Neubebauung im Bereich des Anneliese-Tuchel Weges neugestaltet. Die Straße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Gehwege sind beidseitig vorhanden. Auf beiden Seiten der Straße befinden sich öffentliche Parkbuchten, welche sich mit Straßenbegleitgrün abwechseln. Die Fahrbahn ist für mehr Verkehrssicherheit teilweise eingeengt und dient in diesem Bereich der sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen. Daneben wurden Fahrradabstellmöglichkeiten und Aufmerksamkeitsfelder im öffentlichen Straßenraum geschaffen. Der Querschnitt des Straßenraumes ist grundsätzlich ausreichend dimensioniert und entspricht den Regelwerken für Stadtstraßen (ReStra). Lediglich der auf der westlichen Seite bestehende Gehweg des in Richtung Süden verlaufenden Abschnittes des Marie-Bautz-Weges, welcher an die vorhandene Wohnbebauung des Teilgebietes WA2 grenzt, soll auf eine Breite von 2,65 m erweitert werden.
Der Marie-Bautz-Weg endet derzeit in einer Wendeanlage, welche sich vor dem bisherigen Hauptgebäude des Berufsförderungswerkes befindet. Bei Realisierung der Planung wird die bestehende Wendeanlage den Flächen des allgemeinen Wohngebietes WA1 zugeordnet. Während der Marie-Bautz-Weg zukünftig in einer Kurve nach Süden geführt wird. Der Marie-Bautz-Weg soll zukünftig angrenzend an die Fläche für den Gemeinbedarf (Berufliche Bildung) gegenüber des „Haus E“ mit einer Wendemöglichkeit enden. Es sollen in der Verlängerung des Marie-Bautz-Weges beidseitig der Straße Besucherparkstände (im Folgenden: „Parkstände“), Baumstandorte sowie ein Gehweg geschaffen werden. Dabei sollen die an der Westseite der künftigen Straße bereits vorhandenen privaten Stellplätze in die öffentliche Straßenverkehrsfläche als Parkstände integriert werden. Das geplante Neubauquartier WA1 ist darüber hinaus ausschließlich für Sonderfahrzeuge (Feuerwehrfahrzeuge, Rettungswagen, Umzugstransporter etc.) unter Beachtung von Begegnungsfällen und Schleppkurven befahrbar.
Die Fahrbahn des Anneliese-Tuchel-Weges verfügt über die gleiche Dimensionierung wie der Marie-Bautz-Weg, während die Parkstände auf der westlichen Seite quer und im Osten längs der Straße angeordnet sind. Die Dimensionierung der Fahrbahn und öffentlichen Gehwege ist im allgemeinen Wohngebiet WA2 ReStra-konform bemessen. Die Straßenverkehrsfläche wird bestandsgemäß in den Bebauungsplan übernommen.
Die Erweiterung des Marie-Bautz-Weges erfolgt auf privatem Grund. Die Flächen gehen nach Fertigstellung kosten- und lastenfrei in das Verwaltungsvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg über. Die Verkehrsflächen sind gemäß der Flächenneuordnung sowie der Änderung der Nutzungsart bedarfsgerecht anzupassen. Die planerische Festsetzung dieser Flächen dient der Sicherung der Erschließung der Baugebiete sowie Gemeinbedarfsflächen, dem Nachweis erforderlicher Parkstände, dem Mobilitätsnachweis sowie der Nutzbarkeit durch Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine fahrgeometrische Prüfung durchgeführt, sodass im Ergebnis nachgewiesen werden kann, dass auch die Begegnung von Feuerwehr- und Müllfahrzeugen innerhalb der festgesetzten Verkehrsfläche möglich ist.
Die Zu- und Ausfahren der Tiefgaragen werden im Plangebiet über Gehwegüberfahrten direkt an die Straßen angeschlossen. Die Verortung der Zufahrten und die Flächen der Tiefgaragen werden zeichnerisch festgesetzt.
Zur Förderung des Radverkehrs wird eine Durchwegung durch das Quartier vom Marie-Bautz-Weg zu den Bildungseinrichtungen im Norden und zum Grünzug gesichert. Dieser wird als Zweirichtungs-Radweg errichtet und über ein Geh- und Fahrrecht für die Nutzung durch die Allgemeinheit gesichert (siehe Kapitel 5.3.4).