Planunterlagen: Farmsen-Berne40

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3.1. Öffentliche Verkehrsflächen

Einbindung und äußere Erschließung

Die äußere Erschließung des nördlichen Plangebietes erfolgt über die übergeordnete August-Krogmann-Straße und den Marie-Bautz-Weg. Die Wohngebäude des allgemeinen Wohngebietes WA2 werden überwiegend über den vom Marie-Bautz-Weg südlich abzweigenden Anneliese-Tuchel-Weg erschlossen, welcher in einer Wendeanlage mündet. Die Gebäude im Norden und Nordwesten des WA2 werden über den Marie-Bautz-Weg erschlossen, genauso das allgemeine Wohngebiet WA1. Dieser verläuft in einem Knick nach Süden zum verbleibenden Standort des BFW und endet dort in einer Wendeanlage. Die südliche Gemeinbedarfsfläche (Kindertagesstätte) wird über den Swebengrund erschlossen.

Die Straßenverkehrsflächen im Bestand können im Rahmen des Verfahrens weitestgehend übernommen werden. Die August-Krogmann-Straße weist beidseitig Gehwege und einen separaten Radstreifen auf, sodass die Verkehrsarten voneinander getrennt werden. Parkmöglichkeiten befinden sich stellenweise an der Westseite der Straße in einem Seitenstreifen. Im Kreuzungsbereich stehen eine Lichtsignalanlage zum Queren der Straße für Fußgänger:innen sowie jeweils eine Bushaltestelle pro Fahrtrichtung. Die Zufahrt zum Marie-Bautz-Weg verfügt von der Nordseite kommend über einen Linksabbiegestreifen und muss im Rahmen der Erweiterung des Quartiers nicht geändert werden.

Der Straßenraum des Marie-Bautz-Weges wurde im Rahmen der bereits realisierten Neubebauung im Bereich des Anneliese-Tuchel Weges neugestaltet. Die Straße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Gehwege sind beidseitig vorhanden. Auf beiden Seiten der Straße befinden sich öffentliche Parkbuchten, welche sich mit Straßenbegleitgrün abwechseln. Die Fahrbahn ist für mehr Verkehrssicherheit teilweise eingeengt und dient in diesem Bereich der sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen. Daneben wurden Fahrradabstellmöglichkeiten und Aufmerksamkeitsfelder im öffentlichen Straßenraum geschaffen. Der Querschnitt des Straßenraumes ist grundsätzlich ausreichend dimensioniert und entspricht den Regelwerken für Stadtstraßen (ReStra). Lediglich der auf der westlichen Seite bestehende Gehweg des in Richtung Süden verlaufenden Abschnittes des Marie-Bautz-Weges, welcher an die vorhandene Wohnbebauung des Teilgebietes WA2 grenzt, soll auf eine Breite von 2,65 m erweitert werden.

Der Marie-Bautz-Weg endet derzeit in einer Wendeanlage, welche sich vor dem bisherigen Hauptgebäude des Berufsförderungswerkes befindet. Bei Realisierung der Planung wird die bestehende Wendeanlage den Flächen des allgemeinen Wohngebietes WA1 zugeordnet. Während der Marie-Bautz-Weg zukünftig in einer Kurve nach Süden geführt wird. Der Marie-Bautz-Weg soll zukünftig angrenzend an die Fläche für den Gemeinbedarf (Berufliche Bildung) gegenüber des „Haus E“ mit einer Wendemöglichkeit enden. Es sollen in der Verlängerung des Marie-Bautz-Weges beidseitig der Straße Besucherparkstände (im Folgenden: „Parkstände“), Baumstandorte sowie ein Gehweg geschaffen werden. Dabei sollen die an der Westseite der künftigen Straße bereits vorhandenen privaten Stellplätze in die öffentliche Straßenverkehrsfläche als Parkstände integriert werden. Das geplante Neubauquartier WA1 ist darüber hinaus ausschließlich für Sonderfahrzeuge (Feuerwehrfahrzeuge, Rettungswagen, Umzugstransporter etc.) unter Beachtung von Begegnungsfällen und Schleppkurven befahrbar.

Die Fahrbahn des Anneliese-Tuchel-Weges verfügt über die gleiche Dimensionierung wie der Marie-Bautz-Weg, während die Parkstände auf der westlichen Seite quer und im Osten längs der Straße angeordnet sind. Die Dimensionierung der Fahrbahn und öffentlichen Gehwege ist im allgemeinen Wohngebiet WA2 ReStra-konform bemessen. Die Straßenverkehrsfläche wird bestandsgemäß in den Bebauungsplan übernommen.

Die Erweiterung des Marie-Bautz-Weges erfolgt auf privatem Grund. Die Flächen gehen nach Fertigstellung kosten- und lastenfrei in das Verwaltungsvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg über. Die Verkehrsflächen sind gemäß der Flächenneuordnung sowie der Änderung der Nutzungsart bedarfsgerecht anzupassen. Die planerische Festsetzung dieser Flächen dient der Sicherung der Erschließung der Baugebiete sowie Gemeinbedarfsflächen, dem Nachweis erforderlicher Parkstände, dem Mobilitätsnachweis sowie der Nutzbarkeit durch Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine fahrgeometrische Prüfung durchgeführt, sodass im Ergebnis nachgewiesen werden kann, dass auch die Begegnung von Feuerwehr- und Müllfahrzeugen innerhalb der festgesetzten Verkehrsfläche möglich ist.

Die Zu- und Ausfahren der Tiefgaragen werden im Plangebiet über Gehwegüberfahrten direkt an die Straßen angeschlossen. Die Verortung der Zufahrten und die Flächen der Tiefgaragen werden zeichnerisch festgesetzt.

Zur Förderung des Radverkehrs wird eine Durchwegung durch das Quartier vom Marie-Bautz-Weg zu den Bildungseinrichtungen im Norden und zum Grünzug gesichert. Dieser wird als Zweirichtungs-Radweg errichtet und über ein Geh- und Fahrrecht für die Nutzung durch die Allgemeinheit gesichert (siehe Kapitel 5.3.4).

5.3.2. Ruhender Verkehr / Tiefgaragen

Für das Neubauquartier im Teilgebiet WA1 liegt ein Mobilitätskonzept vor, welches durch eine nachhaltige Mobilitätsstrategie darauf abzielt, die Verkehrsbelastung im Quartier zu verringern und Lebensqualität der Bewohner:innen zu verbessern. Mit einem durchmischten Mobilitätsangebot sollen Alternativen zur Nutzung des privaten Autos gefördert werden.

Kfz-Stellplätze

Für das Wohnquartier, dem Teilgebiet WA1 und WA2 soll insgesamt ein Stellplatzschlüssel von 0,6 Stellplätzen je Wohneinheit, dies entspricht ca. 500 Stellplätze, erreicht werden. Im Bereich des Teilgebietes WA2 sind bereits ca. 260 Stellplätze in Tiefgaragen realisiert worden. In den geplanten Tiefgaragen im Teilgebiet WA1 sollen insgesamt ca. 280 Stellplätze vorgesehen werden. Diese umfassen neben den Stellplätzen für die Wohnnutzung (rund 230) auch Bedarfe der weiteren Nutzungen / Einrichtungen im Quartier u.a. die der geplanten Kindertagesstätte und der verbleibenden Nutzung des Berufsförderungswerkes.

Die Tiefgaragen im WA 1 werden als zusammenhängende Baukörper unterirdisch errichtet und sollen auch erforderliche Nebenflächen der Wohnnutzungen und technische Flächen beinhalten - gleiches gilt für die bereits realisierten Wohnhäuser im Bereich WA2:

„In den allgemeinen Wohngebieten sind Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen ausschließlich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen zulässig.“ (§ 2 Nr. 9 der Verordnung)

Darüber hinaus werden oberirdisch für die geplante Kindertagesstätte vier Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr und auf den Flächen des BFW eine weitere oberirdische Stellplatzanlage mit fünf barrierefreien Stellplätzen vorgesehen.

Zur Ergänzung des Mobilitätsangebotes soll auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes ein stationsgebundenes Carsharing-System mit der Bereitstellung von sechs Fahrzeugen vorgesehen werden.

Öffentliche Parkstände

Die öffentlichen Parkstände für das allgemeine Wohngebiet WA1 sind innerhalb der Verkehrsflächen des Marie-Bautz-Weges gelegen. Im Rahmen des Neubauquartiers werden insgesamt 56 Parkstände für das Teilgebiet geschaffen, von denen fünf barrierefrei zu realisieren sind. Für die neu zu schaffenden öffentlichen Parkstände am Marie-Bautz-Weg ergibt sich ein Schlüssel von rund 0,12 bezogen auf die Anzahl der Wohneinheiten von rund 450. Die Anzahl der geplanten neuen Parkstände ist für innerstädtische Neubaugebiete üblich, da im Sinne der Verkehrswende alternative Mobilitätsangebote unmittelbar im Plangebiet und in der näheren Umgebung zur Verfügung stehen und die Bedeutung des eigenen Pkw abnimmt. Hervorzuheben sind neben dem Ausbau der Fahrradinfrastruktur auch die fußläufig erreichbare U-Bahn-Haltestelle Farmsen.

Fahrradabstellanlagen

Gemäß Mobilitätskonzept soll die Fahrradnutzung im Gebiet attraktiv gestaltet und aktiv gefördert werden. Bei der Realisierung des allgemeinen Wohngebietes WA2 wurde bereits berücksichtigt, dass sich ausreichend Abstellanlagen für Fahrräder gut sichtbar im öffentlichen Straßenraum befinden. Weitere oberirdische Abstellmöglichkeiten befinden sich im Bereich der Eingänge des verbleibenden BFW, der derzeitigen öffentlich-rechtlichen Unterkunft und der Kindertagesstätte am Swebengrund. Auch im Rahmen des Neubauquartiers im Bereich WA1 werden ausreichend öffentlich zugängliche Fahrradabstellanlagen an den Hauszugängen, auf der Platzfläche und im öffentlichen Straßenraum geschaffen. Die Anzahl der bauordnungsrechtlich notwendigen Abstellplätze für neu geplante Wohnnutzungen bemisst sich anhand des Bauprüfdienstes „Mobilitätsnachweis (Notwendige Stellplätze und Fahrradplätze)“ vom 23.03.2022. Der erforderliche Bedarf ergibt sich je nach Anzahl und Größe der Wohnungen. Bei Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens mit etwa 450 Wohneinheiten in WA1 werden voraussichtlich rund 830 private Fahrradabstellplätze und davon etwa 100 Fahrradabstellplätze für Besucher:innen unterzubringen sein. Darüber hinaus ergeben sich durch die neu geplante Kindertagesstättennutzung rund 25 Abstellplätze, für angedachtes Kleingewerbe am Platz rund 30 weitere Stellplätze. Die privaten Abstellplätze werden im Untergeschoss nachgewiesen; diese sind über die Tiefgaragenrampen oder über die Aufzüge in den Hauseingängen erreichbar.

Im öffentlichen Straßenraum werden Abstellmöglichkeiten für circa 16 Fahrräder, circa sechs Lastenräder, etwa sechs Elektro-Roller sowie etwa drei Elektro-Scooter geplant. Zudem ist am südlichen Quartiersplatz, angrenzend an den geplanten Radweg die Unterbringung einer Leihradstation mit 16 Leihrädern und zwei verleihbaren Lastenrädern (z. B. eine StadtRad Station) vorgesehen. Durch das Angebot soll eine flexible Nutzung ermöglicht werden. Die Abstellanlagen wurden somit vorzugsweise im oder an den öffentlichen Raum angrenzend angeordnet, sind gut wahrnehmbar und öffentlich zugänglich.

5.3.3. Verkehrliche Auswirkungen

Die zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen des Neubauquartiers im allgemeinen Wohngebiet WA1 und dessen Verträglichkeit im Hinblick auf das bestehende Straßennetz wurden im Rahmen einer verkehrstechnischen Stellungnahme erörtert.

Die Ergebnisse der Kapazitätsnachweise für den Knotenpunkt August-Krogmann-Straße/Marie-Bautz-Weg zeigen, dass die prognostizierten Verkehre sowohl in der Morgen- als auch in der Nachmittagsspitzenstunde leistungsgerecht abgewickelt werden können. Lediglich der Linksabbieger vom Plangebiet in die August-Krogmann-Straße weicht in der Morgenspitze mit Verkehrsqualität D nach unten ab. Der Verkehrszustand wird weiterhin als stabil betrachtet. Es ist von längeren Wartezeiten für Autofahrer:innen auszugehen; diese liegen jedoch im Rahmen der Verträglichkeit. Die Hauptverkehrsströme in beide Richtungen werden nicht maßgeblich negativ beeinträchtigt. Bauliche Anpassungen sind an dem untersuchten Knotenpunkt entsprechend nicht erforderlich. Auch im weiteren Umfeld ist nicht davon auszugehen, dass durch die zusätzlichen Wohnungen entstehender Verkehr kritische Belastungen erzeugt.

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