3.4.1. Plangebiet
Lage
Das etwa 0,9 ha große Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Stadtteils Hammerbrook und somit zwischen der westlich gelegenen Hamburger Altstadt und dem nördlich gelegenen Stadtteil St. Georg. Es wird im Norden durch die Spaldingstraße, im Osten durch die Hammerbrookstraße und im Süden durch die Albertstraße begrenzt. Die westliche Plangebietsgrenze verläuft nördlich der Nordkanalstraße zwischen den Flurstücken 1531 (innerhalb) und 1530 (außerhalb des Plangebiets). Südlich der Nordkanalstraße verläuft die Plangebietsgrenze ca. 9 m westlich des Flurstücks 2543 über das Flurstück 1693. Alle im Plangebiet – auch nur teilweise – befindlichen Flurstücke befinden sich in der Gemarkung St. Georg Süd. Das Plangebiet liegt etwa 2 km südöstlich des Zentrums der Hamburger Innenstadt.
Bestehende Bebauung und Nutzungen
Die zum Teil unter einem S-Bahnviadukt liegenden Flurstücke 1531 und 1532 mit einer Größe von zusammen 2.449 m2 (nördlich der Nordkanalstraße) sowie das Flurstück 2543 mit einer Größe von 1.636 m2 (südlich der Nordkanalstraße) werden derzeit überwiegend als Abstellflächen für Pkw genutzt. Es befinden sich hier zudem eingeschossige Gebäude mit zum Teil provisorischem Charakter, die als Büro und Werkstatt dienen. Im Nordwesten des Plangebiets befindet sich an der Spaldingstraße ein fünfgeschossiges Bestandsgebäude aus den 1960er Jahren, das derzeit eine Zwischennutzung durch Werkräume und Ausstellungsflächen erfährt. Im nordwestlichen Teil des Plangebiets an der Spaldingstraße kann über einen Eingang von der oberirdischen Stellplatzanlage ein Keller erreicht werden, der gegenwärtig als Musikstudio genutzt wird.
Im Südwesten des Plangebiets befindet sich an der Nordkanalstraße, westlich des S-Bahnviaduktes, ein sechsgeschossiges Gründerzeitgebäude, das als Handels- und Lagergebäude genutzt wird. Unmittelbar auf der westlichen Plangebietsgrenze befindet sich die östliche Fassade eines elfgeschossigen Bürogebäudes mit 2-geschossigem Gebäudesockel. In der Ostfassade des Gebäudesockels befinden sich einzelne Fenster, wohingegen es sich bei der darüber aufgehenden Ostfassade des Bürokomplexes um eine weitgehend geschlossene Abschlusswand handelt, die überwiegend optisch / gestalterisch wie durch Fenster(-bänder) gegliedert anmutet. Die wenigen vorhandenen Fenster belichten die Erschließungsflächen bzw. Flure dahinter.
Erschließung
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt für den motorisierten Individualverkehr über die beiden Einbahnstraßen Spalding- und Nordkanalstraße sowie über die Albertstraße, die jeweils in Südwest- und Nordost-Richtung an den Grundstücken vorbeiführen. Auf ihrer Ostseite werden die Flächen über die Hammerbrookstraße erschlossen.
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine stadträumlich zentrale Lage in der Nähe zum Hauptbahnhof aus. Über die Bundesstraßen 4 und 75 ist das Plangebiet sehr gut an das überregionale Straßennetz angebunden. Die Innenstadt sowie die überregionalen Anschlüsse zur A1 / A255 sind bei guter Verkehrslage innerhalb von etwa fünf Minuten zu erreichen.
Zudem ist die überdurchschnittlich gute Erschließung des Plangebiets durch den ÖPNV hervorzuheben. Die S-Bahnstation Hammerbrook (City Süd) (Linien S3 (Pinneberg – Neugraben)/ S5 (Elbgaustraße – Stade)) befindet sich ca. 350 m südöstlich des Plangebiets und verbindet die City-Süd innerhalb von zwei Minuten mit dem Hauptbahnhof, mit dortigem Übergang zu allen anderen Schnellbahnlinien sowie zum Regional- und Fernverkehr. Ergänzend dazu wird die Haltestelle S Hammerbrook (City Süd) von den Stadtbuslinien 112 (Osterbrookplatz – S Blankenese) und 255 (Sachsenstraße - U Burgstraße) angefahren. Der U- und S- Bahn-Knotenpunkt Berliner Tor (Linien U2 / U3 / U4, S1 / S2 sowie diverse Buslinien) liegt nordöstlich des Plangebiets in rund 600 m Entfernung. Südwestlich der Grundstücke befindet sich in einer Entfernung von ca. 100-150 m die Bushaltestelle Albertstraße (Linie 112), die zwischen Altona und dem südlichen Hamm u.a. über den Hauptbahnhof und die Landungsbrücken verkehrt. Zusätzlich ist im Rahmen des Hamburg-Taktes u.a. vorgesehen, eine Metrobuslinie im 10-Minuten-Takt über die Nordkanalstraße und die Spaldingstraße zu führen.
Die Anbindung des Plangebiets für Fußgängerinnen und Fußgänger oder Radfahrerinnen und Radfahrer erfolgt über Fußwege sowie entlang der Nordkanal- und der Hammerbrookstraße verlaufende Fahrradstreifen.
Parkstände für den ruhenden Verkehr stehen innerhalb des Plangebietes derzeit in den Bereichen entlang der Spalding-, Nordkanal- und Albertstraße zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe des Plangebiets am nördlichen Ende der Hammerbrookstraße befindet sich das öffentlich zugängliche Parkhaus „Neues Steintor“.
Freiraumstruktur und Ortsbild
Das Plangebiet ist nahezu vollständig versiegelt, Grün- oder Freiflächen sind nicht vorhanden. Die Vegetation beschränkt sich im Bestand im Wesentlichen auf Ruderalvegetation, d.h. wenige Sträucher in den Grundstücksrandbereichen.
Das Ortsbild im räumlichen Geltungsbereich wird vorrangig durch großflächige Straßenräume, den Bahnviadukt und eine abgängige und teilweise provisorisch wirkende Bestandsbebauung geprägt.
Naturräumliche Gegebenheiten
Das Plangebiet ist weitgehend eben und weist eine Höhe von etwa 5 m ü. NHN auf. Die natürlich anstehenden Böden sind anthropogen überformt. Als Bodengesellschaft sind tiefgründig gestörte und versiegelte Böden verbreitet. Die Bodenversiegelungskarte stuft den Bereich bei einem Versiegelungsanteil von 80 bis 90 % ein.
Für das Plangebiet sind keine Darstellungen im Fachplan Schutzwürdige Böden vermerkt. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades hat das Plangebiet eine untergeordnete Bedeutung für die Erfüllung ökologischer Bodenfunktionen.
Das Plangebiet liegt südlich der quartärzeitlichen Grundmoräne, die im Bereich von St. Georg den östlichen Rand des Alsterbeckens darstellt und in der Innenstadt etwa bis zur Hauptkirche St. Petri reicht. Die geologische Karte gibt für das gesamte Plangebiet „Künstliche Auffüllungen“ an.
Im Rahmen einer Baugrundbeurteilung für den nördlichen und südlichen Teilbereich des Plangebietes wurde ein recht gleichmäßiger Untergrundaufbau bestehend aus anthropogenen, bauschutthaltigen Auffüllungen vorgefunden, die von organischen Weichschichten (Klei, Torf) unterlagert werden. Daran schließen sich quartäre Sande bis zur Endteufe an.
Im nördlichen Teilbereich des Plangebietes wurde der Wasserstand in einer Tiefe von + 0,33 m NHN und im südlichen Teilbereich zwischen 0,27 m NHN und 0,85 m NHN im Bereich der bauschutthaltigen Auffüllungen ermittelt. Zudem ist gespanntes Grundwasser unmittelbar unter den Weichschichten angetroffen worden. Dieses liegt zwischen – 2,68 m NHN und – 5,78 m NHN.
Für den Bau- und Endzustand im nördlichen Teilbereich des Plangebiets wird für das gespannte Grundwasser unterhalb der Weichschichten empfohlen, den Bemessungswasserstand bei + 1,8 m NHN festzulegen. Unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Wasserspiegels durch Niederschlag wird für das Stauwasser oberhalb der Weichschichten ein Bemessungswasserstand im Endzustand in Höhe von + 2,0 m NHN sowie im Bauzustand von + 1,5 m NHN empfohlen. Die genaue Gründungsebene ist zurzeit noch nicht bekannt. Es wird angenommen, dass die Gründungsebene unterhalb des Bemessungswasserspiegels liegt. Bezüglich des gespannten Grundwassers ist unter dieser Annahme die hydraulische Aufbruchsicherheit der Baugrubensohle bzw. des Bauwerks im Bauzustand zu betrachten bzw. nachzuweisen.
Für den Bau- und Endzustand im südlichen Teilbereich wird für das gespannte Grundwasser unterhalb der Weichschichten ebenfalls empfohlen, den Bemessungswasserstand bei + 1,8 m NHN festzulegen. Unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Wasserspiegels durch Niederschlag wird für das Stauwasser oberhalb der Weichschichten auch hier ein Bemessungswasserstand im Endzustand in Höhe von + 2,0 m NHN sowie im Bauzustand von + 1,5 m NHN empfohlen. Es wird angenommen, dass die Gründungsebene unterhalb des Bemessungswasserspiegels liegt. Bezüglich des gespannten Grundwassers ist unter dieser Annahme die hydraulische Aufbruchsicherheit der Baugrubensohle bzw. des Bauwerks im Bauzustand zu betrachten bzw. nachzuweisen.
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb von Überschwemmungsgebieten, jedoch beschreiben die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten der HWRM-RL von 2019 das Gebiet als Risikogebiet für ein Küstenhochwasser (Hochwasser als Extremereignis).
Abgesehen von kleinen Flächen mit Ruderalvegetation im Randbereich der Baugrundstücke sind keine Vegetationsflächen vorhanden. Geschützte oder gefährdete Pflanzenartenvorkommen sind nicht zu erwarten. Auch gesetzlich geschützte Biotope bestehen auf den Vorhabenflächen nicht.
Das Plangebiet liegt im Innenstadtbereich von Hamburg in der Nähe zum Hafen. Hier liegt nach den Messungen der umgebenden Stationen des Hamburger Luftmessnetzes bereits eine deutlich höhere Grundbelastung an Luftschadstoffen vor als beispielweise in den randnäheren Stadtteilen.
Das Plangebiet wird in der Stadtklimaanalyse zum Landschaftsprogramm Hamburg als Siedlungsraum mit mäßiger bis hoher bioklimatischer Belastung und hoher Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung dargestellt. Somit liegen bereits heute wesentliche negative Veränderungen aller Klimaelemente gegenüber dem Freiland vor.
Technische Infrastruktur
Im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsflächen befinden sich diverse Ver- und Entsorgungsanlagen (Fernwärme, Strom/Starkstrom, Telekommunikation, Schmutz- und Regenwassersiele sowie Trinkwasserversorgung, Gas) der Netzbetreiber zur örtlichen Versorgung.
Sowohl im Bereich der vorhandenen öffentlichen Wegeflächen als auch in den an das Verteilungsnetz angeschlossenen Grundstücken befinden sich insbesondere diverse Hoch-, Mittel- und Niederspannungsanlagen des Verteilungsnetzbetreibers, der Stromnetz Hamburg GmbH, zur örtlichen Versorgung.