5.2.1. Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubaren Grundstückflächen für die Realisierung der geplanten Bauvorhaben werden mit Hilfe von Baugrenzen baukörperbezogen festgesetzt. Die städtebauliche Eigenart der Planung im Plangebiet und die gewünschte bauliche Dichte der Bebauung erfordern baukörperbezogene Festsetzungen der Baugrenzen, um die wesentlichen Elemente des im Rahmen des vorangegangenen Wettbewerbs- sowie des Bebauungsplanverfahrens abgestimmten städtebaulichen Konzepts sicherzustellen.
Westlich des Bahnviadukts wird im MK 1.1 durch die Ausweisung der überbaubaren Fläche ein Baukörper ermöglicht, der zum einen grenzständig an den westlichen Nachbarn anschließt, so dass die ortstypische, überwiegend geschlossene Bauweise an dieser Stelle aufrechterhalten werden kann. Nach Osten wird, auf den Verlauf des Bahnviadukts reagierend, eine dreifach abgestufte Gebäudekante ausgebildet. Auf die Ausbildung einer bahnparallel verlaufenden östlichen Gebäudefront ist bewusst verzichtet worden. Vor dem Hintergrund der umliegenden Bebauungsstrukturen sollen zur Wahrung und Weiterentwicklung des Ortsbildes kubische Formen ausgebildet werden, die einen bewussten Kontrast zum zwangsläufig bogenförmigen Verlauf des Bahnviadukts bilden sollen. Zur Spaldingstraße und zur Nordkanalstraße erlaubt die ausgewiesene überbaubare Fläche jeweils eine Bebauung unmittelbar entlang der Straßenbegrenzungslinie. Damit wird die Bauflucht des westlich angrenzenden Baukörpers aufgegriffen, und es kann ein Baukörper mit einer Tiefe bis zu 33,5 m entstehen. Dieses Maß ist ausreichend, um ein Bürogebäude mit innenliegendem Treppenhaus und flexibel aufteilbaren Büroflächen ausbilden zu können.
Im MK 2 südlich der Nordkanalstraße ist die überbaubare Fläche beabsichtigt so ausgestaltet worden, dass ein kubischer, sich gegenüber dem Nordbaukörper bewusst zurücknehmender Baukörper entstehen kann. Auch hier wird die Einhaltung der Bauflucht entlang der das Baufeld flankierenden Straßenräume ermöglicht, wobei hier jedoch eine Tiefe von maximal 27,5 m möglich ist, die jedoch ebenfalls einen funktionsfähigen und praktikablen Bürobau ermöglicht. Ebenso soll auch hier bewusst dem gekrümmten Verlauf des Bahnviadukts eine gerade Gebäudekante gegenübergestellt werden. Entlang der Ostseite ist jedoch im Erdgeschoss die Ausbildung einer Arkade vorgesehen, um unmittelbar vor dem Gebäudekörper einen witterungsgeschützten Aufenthaltsbereich zu ermöglichen, der dazu beiträgt, eine Verbindung zwischen dem Gebäudeinneren und der davor liegenden Platzfläche zu schaffen. Für diese wird eine lichte Höhe von mindestens 7,5 m über Grund festgesetzt um sicherzustellen, dass keine erdrückende Wirkung entsteht und der Gebäudekörper für das Ortsbild vorteilhafte Proportionen aufweist.
Im MK 1.2 nördlich der Nordkanalstraße wird östlich des Bahnviadukts eine überbaubare Fläche ausgewiesen, die die Errichtung des sogenannten „Stadtregals“ ermöglichen soll. Die überbaubare Fläche ist mit einer Breite von rund 16 m im Vergleich zu den anderen ausgewiesenen überbaubaren Flächen deutlich knapper geschnitten, da sich der hier geplante kubische Baukörper städtebaulich bewusst als Sonderbaukörper von den beiden geplanten Bürogebäuden abgrenzen soll. Die überbaubare Fläche wird gezielt in der äußersten Nordostecke des Baufeldes platziert, damit ein möglichst großer zusammenhängender Platzbereich zwischen dem „Stadtregal“ und dem geplanten Bürohochhaus entstehen kann, das „Stadtregal“ im Straßenraum möglichst prominent in Erscheinung tritt und die Grenze des Straßenraums klar definiert wird. Ferner wird die Bauflucht entlang der Spaldingstraße aufgenommen. Schließlich soll auch ein möglichst großer Abstand zum Bahnviadukt eingehalten werden, bei gleichzeitig flexibel nutzbarer und funktionsfähiger Gebäudekubatur. Die architektonische Idee des Stadtregals beruht auf der Errichtung eines kompakten und kubischen Baukörpers, um einen städtebaulich prägnanten sowie öffentlichkeitswirksamen Eckpunkt zu bilden, der die Adressbildung des Gesamtvorhabens maßgeblich unterstützt. Hierzu ist es notwendig, die zur Verfügung stehenden Baugrenzen voll auszunutzen.
Um eine möglichst flexible Ausnutzung des in seiner Fläche begrenzten Baufeldes über alle Geschossebenen zu ermöglichen, ist eine Verortung der Erschließungsanlagen außerhalb des Baufeldes vorgesehen. Um hier die Errichtung bedarfsgerechter Erschließungsanlagen zu ermöglichen, wird im Bebauungsplan folgende Festsetzung getroffen:
„In dem mit „MK 1.2“ bezeichneten Teil des Plangebiets kann in der mit "(A)" bezeichneten Fläche eine Überschreitung der Baugrenze für Treppenhäuser und Fahrstuhlanlagen zugelassen werden.“ (vgl. § 2 Nummer 4 der Verordnung)
In Verbindung mit den ausgewiesen Baugrenzen wird durch die Festsetzung die Umsetzung des architektonischen Entwurfs und die kubische Form des Stadtregals sichergestellt, ohne beispielsweise durch großzügigere ausgewiesene Baugrenzen eine dem Entwurf entgegenstehende Gebäudeform planungsrechtlich zuzulassen. Konkret wird in der mit „(A)“ bezeichneten Fläche eine Treppenanlage sowie eine Fahrstuhlanlage, die per Steg an das Stadtregal angeschlossen sind, zur bedarfs- und barrierefreien Erschließung des Stadtregals vorgesehen.
Alle geplanten Gebäude halten außerdem den baulichen Mindestabstand von 5 m zu den Gleismittelachsen des angrenzenden S-Bahnviadukts ein. Eine entsprechende Kennzeichnung der betreffenden Abstände der einzelnen Gebäude zum S-Bahn-Viadukt ist der Planzeichnung zu entnehmen.