5.12.2. Dachbegrünung
Die Festsetzung der Dachbegrünung dient vielfältigen Zielen wie dem Klimaschutz (Luftbefeuchtung, Abpuffern von Temperaturextremen, Staub- und CO2-Bindung etc.), dem Wasserhaushalt (teilweise Wasserrückhalt / Reduzierung des Abflussbeiwerts und Verdunstung, Entlastung der Vorflut etc.) sowie der Schaffung von Ersatzlebensräumen für Tiere und Pflanzen und folgt damit im Grundsatz der Hamburger Gründachstrategie, deren Ziel es ist, mindestens 70 % der flachen oder flach geneigten Dächer zu begrünen (siehe Kapitel 3.3.1). Der Bebauungsplan setzt hierzu fest:
„In den mit „MK 1.1“ und „MK 2“ bezeichneten Teilen des Plangebiets sind Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft und flächendeckend zu erhalten. Die Dächer sind als Retentionsgründächer zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die Dachausgängen oder als Dachterrassen, der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen mit Ausnahme von Flächen für Solarthermieanlagen oder Anlagen für Photovoltaik dienen. Für die in Satz 1 genannten Dachflächen ist jedoch ein Dachflächenanteil von mindestens 60 von Hundert – bezogen auf die Grundfläche der in den Baugebieten MK 1.1 und MK 2 geplanten Gebäude – zu begrünen. Auch wesentliche Unterschreitungen sind in der Summe der zuvor genannten Baugebiete zulässig, wenn die entsprechende Menge durchwurzelbaren Substrats (120 Liter pro m² mindestens zu begrünender Dachfläche) erhalten bleibt.“ (vgl. § 2 Nummer 11 der Verordnung)
Mithilfe von Gründächern passt sich Hamburg den Folgen des Klimawandels an, sodass die Festsetzung die in § 2 Absatz 3 Nummer 3 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) formulierten Ziele nachvollzieht. Die Festsetzung unterstützt zudem die Hamburger Gründachstrategie, deren Ziel es ist, mindestens 70 Prozent der flachen oder flach geneigten Dächer zu begrünen.
Dachbegrünungen und insbesondere Retentionsgründächer verbessern das Wassermanagement im Quartier und tragen so zur Umsetzung des Projekts RISA der BUKEA und Hamburg Wasser bei, das einen zukunftsfähigen Umgang mit Regenwasser entwickeln will. Die begrünten Dachflächen und Retentionsgründächer der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude können zu einem gewissen Anteil Funktionen der Wasserrückhaltung übernehmen und entlasten damit die Kanalisation, indem das Niederschlagswasser verlangsamt an die Siele abgegeben wird. Dachbegrünungen filtern die Niederschläge zudem und erhöhen die Verdunstungsrate. Sie tragen somit zur Umgebungskühlung und zur Verbesserung des innerstädtisch insbesondere im Sommer problematischen Kleinklimas bei. Dachbegrünungen sorgen zudem dafür, eine Aufheizung der Dachflächen zu vermeiden. Im Sommer sind die Dachbegrünungen für die darunter liegenden Flächen insgesamt eine wirksame Maßnahme zum Schutz vor Hitze. Im Winter kommt es durch die Vegetation und das Dachsubstrat zu einer Verminderung des Wärmedurchgangswerts und somit zu einer erhöhten Wärmedämmung. Neben dem positiven Effekt einer aufgrund verminderter thermischer Beanspruchung langlebigeren Dachkonstruktion wirken Dachbegrünungen daher auch klimatisch ausgleichend und mindern die Bildung städtischer Wärmeinseln. Darüber hinaus filtern sie Luftinhaltsstoffe, binden Feinstäube und tragen zur Kohlenstoffspeicherung und zur Sauerstoffproduktion bei. Durch Reflexions- und Absorptionsleistungen wirken Dachbegrünungen auch lärmmindernd. Die begrünten Dachflächen bilden zudem stadtökologisch wirksame Vegetationsflächen, die neben den im Bereich der Plaza geplanten Anpflanzflächen Ersatzlebensräume und Teillebensräume für standortangepasste Tiere wie Insekten und Vogelarten bieten. Die begrünten Dachflächen tragen letztlich auch zu einer optischen Belebung der Gebäude bei, da sie von anderen, höheren Gebäuden ggf. eingesehen und als grüne Bereicherung erlebt werden können.
Die festgesetzte durchwurzelbare Substratstärke von mindestens 12 cm ist das erforderliche Mindestmaß, um die oben geschilderten ökologischen und visuellen Vorteile einer Dachbegrünung nachhaltig zu gewährleisten. Die Substratstärke ermöglicht eine vielfältige Pflanzenauswahl an Stauden und Gräsern mit unterschiedlichen Wuchshöhen. Mit der festgesetzten Mindestsubstratstärke ist sichergestellt, dass die Pflanzen weniger anfällig gegen Windeinwirkungen, Sonneneinstrahlung und Trockenheit sind. Zudem werden gegenüber geringeren Substratstärken die langfristigen Nährstoffkapazitäten und die Winterfestigkeit deutlich verbessert. Aufgrund der möglichen Pflanzenauswahl kann auch die Verdunstungsleistung gesteigert werden.
Die Festsetzung wird nicht auf Dachflächen mit einer Neigung von maximal 20 Grad beschränkt, um die Umsetzung von Dachbegrünungen grundsätzlich sicherzustellen. Zwar sind Gründächer auch auf steiler geneigten Dachflächen technisch möglich, ihre Herstellung und Unterhaltung sind jedoch in der Regel unverhältnismäßig aufwändig. Es ist daher davon auszugehen, dass im Plangebiet überwiegend Flachdächer realisiert werden.
Eine Einschränkung der Vorschrift erfolgt, um auf den Dachflächen anteilig Dachaufbauten, technische Anlagen und Dachterrassen inkl. Dachausgängen zu ermöglichen, die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderlich sind. Dies gilt jedoch nicht für aufgeständerte Anlagen etwa für Solarthermie oder Photovoltaik, die mit einer Dachbegrünung kombinierbar sind. Ein Mindestanteil von 60 % begrünter Dachfläche – bezogen auf die Grundfläche der in den Baugebieten MK 1.1 und MK 2 geplanten Gebäude – wird durch die Festsetzung jedoch gewährleistet, um der gewünschten ökologischen und klimatischen Funktion gerecht zu werden. Unterschreitungen sollen dabei zulässig sein, wenn die entsprechende Menge durchwurzelbaren Substrats (120 Liter pro m² mindestens zu begrünender Dachfläche) erhalten bleibt. Nicht begrünte Dachbereiche wie begehbare Terrassen o. ä. können somit durch die Anlage intensiver genutzter Dachgärten, die auch Strauch- und Baumpflanzungen in einer höheren Pflanzqualität umfassen können, ausgeglichen werden. Hierdurch können intensiv Grünräume geschaffen werden, die mit einem Mindestsubstratstärke nicht erreicht werden können.
Die getroffene Festsetzung lässt somit Spielräume, um von einer Dachbegrünung abzusehen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn alternative, attraktive Nutzungen vorgesehen werden. Insbesondere die Ausbildung von Dachterrassen, die in dem dicht bebauten Plangebiet als zusätzlicher und gut belichteter Freiraum fungieren können, stellt eine Qualität dar, die eine Reduzierung der flächenbezogenen Dachbegrünung ermöglichen soll. Es ist zu berücksichtigen, dass durch die Darstellungen im Funktionsplan bzw. im Freiflächenplan und die Regelungen des städtebaulichen Vertrags abgesichert ist, dass – mit Ausnahme des sogenannten „Stadtregals“ – alle Neubaukörper einen Beitrag zur Anreicherung des Plangebiets mit Vegetationsstrukturen leisten.
Durch die Festsetzung der Ausbildung von Retentionsgründächer wird zudem sichergestellt, dass Niederschlagswasser über die geplanten Retentionsgründächer wirksam zwischengespeichert werden kann. Die Retentionsgründächer entlasten damit die Kanalisation, indem das Niederschlagswasser verlangsamt an die Siele abgegeben wird. Die Flächen filtern zudem die Niederschläge und erhöhen die Verdunstungsrate. Sie tragen damit auch zur Umgebungskühlung bei. Aufgrund des zugrundeliegenden städtebaulichen Konzepts ist die Retention nur über die Retentionsgründächer denkbar. Um die mit der Retention innerhalb der Baugebiete angestrebten Ziele zu erreichen, muss in den Baugebieten ein Retentionsvolumen von im Mittel 13,5 Litern je m2 hergestellt werden (siehe auch Kapitel 5.10.2). Eine diesbezüglich abschließende Regelung obliegt dem Baugenehmigungsverfahren.