5.10.3. Überflutungsnachweis
Nach der DIN 1986-100 ist für Grundstücke der sogenannte Nachweis der schadlosen Überflutung zu führen. Für die als MK 1 und MK 2 bezeichneten Teile des Plangebiets wird dies über den Rückhalt des 30-jährigen sowie des 100-jährigen Regenereignisses nachgewiesen, wobei der ungünstigste Wert für die Ermittlung des erforderlichen Regenrückhalteraums maßgebend ist.
Zusammenfassend kann auf der Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Ermittlungen durch das beschriebene Konzept nachgewiesen werden, dass die Entwässerung des Plangebiets sachgerecht organisiert werden kann. Damit ist die Erschließung gesichert und auf der Ebene der Bebauungsplanung hinreichend geklärt. Die grundlegenden Inhalte des Entwässerungskonzepts werden Gegenstand des städtebaulichen Vertrags, sodass die Vorhabenträgerinnen zur Umsetzung der betreffenden Maßnahmen verpflichtet sind.