Planunterlagen: Hammerbrook 15 - Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.12.5. Naturschutzfachliche Gesamtbetrachtung

Gemäß § 13 a Absatz 1 Nummer 2 BauGB wurde für den Bebauungsplan eine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 des BauGB für potenziell zulässige Beherbergungsbetriebe durchgeführt. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Der Bebauungsplan wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Nach § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Aufstellung einer detaillierten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung kann ebenso wie die Anfertigung eines Umweltberichts entfallen. Unabhängig davon sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu ermitteln und abzuwägen.

Luft und Klima

Infolge des Vorhabens können die aktuellen Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit entsprechend der 39. BImSchV im Jahresmittel und auch die Kurzzeitwerte bei Umsetzung der Planbebauung sicher eingehalten werden.

Die Prognoseergebnisse für die voraussichtlich geltenden Grenzwerte von 2030 zeigen, dass die mit dem Ziel- und Quellverkehr des Vorhabens einhergehenden Luftschadstoffemissionen mit den Ziel- und Quellverkehren der bestehenden Nutzungen im Umfeld kumulieren. Die allenfalls geringe Zunahme ist auf Grund der am Standort entfallenden Vornutzung und gemessen an der Vorbelastung im Umfeld als unerheblich zu bewerten.

Trotz Erhöhung der Dichte ist eine Verschlechterung der Durchlüftung des Stadtraums aufgrund der Ausrichtung der Baukörper nicht zu erwarten.

Der Anteil begrünter Flächen und der Umfang vorhandenen Grünvolumens wird erhöht. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft verbleiben daher nicht.

Fläche und Boden

Bei einer vergleichenden Betrachtung mit der durch das alte Planrecht ermöglichten Versiegelungen zeigt sich eine weitgehend unveränderte Versiegelungssituation. Das Plangebiet befindet sich in einem historisch bereits intensiv bebauten Gebiet in stadtzentraler Lage. Im Sinne von urbanem Flächenrecycling wird hier eine durch die vergangenen Nutzungen insgesamt bereits zu annähernd 100 % versiegelte und überbaute Fläche in Anspruch genommen. Es erfolgt keine Ausdehnung des Siedlungskörpers der Stadt Hamburg, sondern eine Umwandlung bisheriger Siedlungsflächen (Flächenkonversion).

Versiegelungsbedingt bestehen bislang nur geringe Funktionen für den Naturhaushalt. Im Vergleich zur Bestandssituation, in der das Plangebiet nahezu vollständig versiegelt ist, kommt es lediglich zu einem sehr geringfügigen erstmaligen Eingriff in den Boden. Es erfolgt keine erhebliche neue Verdichtung, kein wesentlicher Bodenabtrag oder -auftrag und kein Eintrag von Schadstoffen.

Wasser

Das Grundwasser wird durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt. Zwar werden eine Tiefgarage und anderweitig genutzte Untergeschosse gebaut, das Plangebiet war jedoch auch bislang nahezu vollständig versiegelt bzw. überbaut. Sofern Bauteile (z.B. die Tiefgarage) durch Grund- bzw. Stauwasser beeinflusst werden können, sind diese entsprechend abzudichten (z.B. weiße Wanne). Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Grund- und Oberflächenwasser sind daher nicht zu erwarten. Die Entwässerung des Vorhabens erfolgt entsprechend dem Stand der Technik.

Tiere und Pflanzen einschließlich Artenschutz

Für die abzureißenden Gebäude wurde ein Artenschutzgutachten erarbeitet, um das Potenzial und einen möglichen Besatz von Fledermäusen und Vögeln zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wurden Maßnahmen bestimmt, um potenziellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen wirksam zu begegnen, soweit erforderlich.

Da darüber hinaus nicht zu erwarten ist, dass die bestehenden Gebäude selbst sowie die angrenzenden versiegelten Freiflächen einen arten- und individuenreichen Lebensraum darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass die biologische Vielfalt im Plangebiet durch die Realisierung des Vorhabens nicht negativ beeinflusst wird. Es werden voraussichtlich keine wertvollen Lebensräume entwertet oder zerstört.

Durch die geplanten freiraumplanerischen Maßnahmen im öffentlichen Raum erfolgt tendenziell eine Aufwertung des Lebensraums für Tiere und Pflanzen.

Landschaft und Stadtbild

Durch die Verwirklichung des Vorhabens wird es zu einer deutlichen stadtgestalterischen Aufwertung am Standort kommen, da bislang unstrukturierte bzw. mit reinen Zweckbauten bebaute Flächen einer städtebaulich-freiraumplanerischen Aufwertung zugeführt werden.

Fazit

Die durch den Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen gewährleisten, dass durch den Bebauungsplan keine zusätzlichen Eingriffe vorbereitet werden, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die übrigen Schutzgüter erheblich beeinträchtigen.

5.13. Nachrichtliche Übernahmen

Die über das Plangebiet verlaufende hochliegende Bahnanlage wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen (siehe auch Kapitel 5.6).

In den Bebauungsplan wird ferner ein Denkmalensemble nachrichtlich übernommen. Bei dem Denkmal handelt es sich um den über das Plangebiet verlaufenden S- Bahn-Viadukt von 1978 bzw. 1983. Er ist Teil eines Denkmalensembles bestehend aus der S-Bahn-Haltestelle Hammerbrook (City-Süd) mit der S-Bahnviaduktstrecke entlang Hammerbrookstraße und der südlich anschließenden Bahnbrücke über den Billhafen und den Oberhafenkanal.

5.14. Abwägungsergebnis

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die in § 1 Absatz 5 und 6 BauGB aufgeführten und für das Plangebiet zutreffenden Belange und Anforderungen berücksichtigt worden. Durch die Planung wird insbesondere dem Planungsziel in § 1 Absatz 5 BauGB entsprochen, nämlich eine nachhaltige und flächensparende städtebauliche Entwicklung nach den Aspekten des Klimaschutzes durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu gewährleisten.

In der Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 BauGB sind öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind als das Ergebnis der Abwägung der einzelnen Belange anzusehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden keine erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.

Die Belange des Naturschutzes werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt. Ergänzt werden die planungsrechtlichen Festsetzungen durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag.

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: