Planunterlagen: Hammerbrook 15 - Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.10. Entwässerung

5.10.1. Schmutzwasser

Das Plangebiet ist bereits an das Sielnetz der Stadt Hamburg angeschlossen und wird im Trennsielsystem vollständig entwässert. Das aus dem Plangebiet anfallende Schmutzwasser kann problemlos über die vorhandenen Schmutzwassersiele abgeleitet werden.

5.10.2. Niederschlagswasser

Für die Entwässerung des geplanten Vorhabens liegt zum einen ein Mischwassersiel DN 800 in der Spaldingstraße und zum anderen ein Regenwassersiel DN 500 in der Nordkanalstraße vor. Für das MK 1 besteht in die vorhandene Vorflut jedoch eine Einleitmengenbegrenzung von insgesamt 33 l/s.

Dem MK 2 können als Vorflut zwei Regenwassersiele DN 500 dienen. Hier handelt es sich um das bereits genannte Siel in der Nordkanalstraße sowie ein Regenwassersiel in der Albertstraße. Die Einleitmengenbegrenzung für das MK 2 beträgt 26 l/s. Die gesamten Regenwasser-Einleitmengen der beiden Objekte sind etwa hälftig auf das MW-Siel DN 800 in der Spaldingstraße und das RW-Siel DN 500 in der Nordkanal- und Albertstraße aufzuteilen.

Um diesen Vorgaben zu entsprechen, aber auch um den aktuellen Ansprüchen gemäß der Regenwasser-Infrastruktur-Anpassung in Hamburg (RISA-Strategie) gerecht zu werden, wurde für die Neuplanung ein Entwässerungskonzept erstellt. Da die Straßenverkehrsflächen nicht überplant werden und die bestehende Straßenentwässerung unverändert bleibt, begrenzt sich das zu betrachtende Gebiet im Entwässerungskonzept auf die Kerngebiete (MK 1 und MK 2).

Aufgrund der hohen Grundwasserstände und der Bodenverhältnisse mit undurchlässigen Weichschichten sowie der sehr umfangreichen Unterbauung ist im Plangebiet keine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers möglich.

Für das Gebiet ist zudem eine potenzielle Gefährdungslage durch Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Gemäß der Starkregenhinweiskarte der Freien und Hansestadt Hamburg befindet sich im Norden des Plangebiets auf der Spaldingstraße eine großflächige Senke, in der sich das Oberflächenwasser im Starkregenfall aufstauen kann. Gleiches gilt derzeit für den Innenhof der Bestandsbebauung an der Spaldingstraße.

Für die Oberflächenentwässerung im Plangebiet sollen daher folgende Maßnahmen geprüft werden und bezugnehmend auf das vorliegende Entwässerungskonzept nach Möglichkeit zur Anwendung kommen:

  • Realisierung von gemäß den RISA-Grundsätzen geeigneten Maßnahmen zum Rückhalt von Regenwasser,
  • möglichst dezentrale und oberflächennahe Versickerung anstreben,
  • Rückhaltung über Retentionsgründächer,
  • Begrenzung der Sieleinleitung auf das absolute Minimum und
  • Starkregenvorsorge auf dem Grundstück und Einbezug von Gefährdungspotenzialen durch Außengebietszuflüsse.

Die rechtlichen Grundlagen für das Entwässerungskonzept bilden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409 S. 1, 33), das Hamburgische Abwassergesetz (HmbAbwG) in der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 6. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 93, 127), das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetz (HmbAbwAG) vom 21. Dezember 1988 (GVBl. I S. 316), zuletzt geändert am 19. November 2024 (HmbGVBl. S. 582, 588), sowie die Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr.

Das Entwässerungskonzept sieht eine begrenzte Einleitung in die Trenn- bzw. Mischkanalisation vor. Eine oberflächennahe Rückhaltung ist aufgrund des hohen Versiegelungsgrades nur auf den Dachflächen möglich. Eine Versickerung ist aufgrund der sehr umfangreichen Unterbauung und den Untergrundverhältnissen mit hohen Grundwasserständen nicht umsetzbar. Die Regenwasserbewirtschaftung in den beiden Untersuchungsbereichen MK 1 und MK 2 erfolgt daher durch Retention. Eine Regenwassernutzung ist aufgrund des geringen unterirdischen Platzangebots durch die Tiefgarage und die abgesenkte Plaza in keinem der beiden Objekte vorgesehen.

Nordbaukörper im MK 1.1 und MK 1.2

Für die Rückhaltung des Regenwassers der nördlichen Baufelder an der Spaldingstraße (Nordbaukörper und Stadtregal) sind Retentionsgründächer und eine unterirdische Retention unter der Plaza geplant. Über die Retentionsgründächer, die aufgrund des architektonischen Entwurfs und des Nutzungskonzepts für das Stadtregal nur auf dem Nordbaukörper herstellbar sind, erfolgt die Aufnahme und verzögerte Ableitung des anfallenden Regenwassers in einer Speicherschicht (Retentionsbox) unterhalb der extensiven Dachbegrünung. Durch die Verdunstung über die Pflanzen direkt vor Ort verringert sich der Gesamtabfluss des Daches. Die erhöhte Verdunstung hat außerdem eine kühlende Wirkung auf die auf den Dächern ebenfalls vorgesehenen Photovoltaikanlagen. Zum derzeitigen Planungsstand wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der nutzbaren Gründachflächen effektiv als Retentionsdach ausgestaltet werden kann. Im weiteren Verfahren und im Zuge der fortschreitenden Konkretisierung der Gebäudeplanung ist der verfügbare Anteil gegebenenfalls anzupassen.

Die gedrosselten Abflüsse der Gründächer sowie die ungedrosselten Abflüsse der Terrassen- und Plaza-Flächen werden in die unterirdische Retention unter dem Aufbau der Plaza eingeleitet und dort in flachen Füllkörperrigolen mit integrierter Drosselvorrichtung gesammelt. Die gedrosselte Einleitung in das Mischwassersiel in der Spaldingstraße erfolgt über eine bestehende Anschlussleitung mit einer integrierten Drosselvorrichtung von 33 l/s. Aufgrund der Tieferlegung der Plaza wird eine Rückstausicherung mittels Hybrid-Hebeanlagen erforderlich. Das Fassadenwasser wird in Fassadenrinnen gesammelt und ungedrosselt in das Regenwassersiel der Nordkanalstraße und das Mischwassersiel der Spaldingstraße geleitet.

Sowohl für den Nordbaukörper im MK 1.1 als auch das Stadtregal im MK 1.2 besteht aufgrund der Tieferlegung der Plaza ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Überschwemmungen, weswegen eine geeignete Ableitung des Niederschlags auch über den Bemessungsfall hinaus in jedem Fall notwendig ist. Daher ist eine Notentwässerung mithilfe von Förderpumpen in das Mischwassersiel in der Spaldingstraße vorgesehen, welche auch eine Ableitung im Havariefall garantiert. Zudem muss durch eine geeignete Oberflächengestaltung, zum Beispiel durch eine Aufkantung, der Zufluss von den umgebenden Flächen auf die Plaza verhindert werden.

Südbaukörper im MK 2

Das Entwässerungskonzept für das MK 2 sieht eine Rückhaltung des Regenwassers durch Retentionsdächer vor. Die Retention erfolgt nach denselben Prinzipien wie bei dem Nordbaukörper im MK 1.2. Der gedrosselte Abfluss wird in zwei Retentionsräumen in Form von flachen Füllkörperrigolen und mit integrierter Drosseleinrichtung auf der Tiefgarage zwischengespeichert. Die Aufteilung der Teileinzugsgebiete erfolgt anhand der Grundstücksgrenzen und einer optimierten Leitungsführung zu den Speicherräumen. Der Abfluss der Dachfläche wird dabei hälftig auf beide Retentionsboxen aufgeteilt. Die Einleitung des zurückgehaltenen Wassers in das Regenwassersiel in der Nordkanalstraße erfolgt im Freigefälle über zwei Anschlussleitungen mit einem Drosselabfluss von jeweils 13 l/s. Die vorhandenen Anschlussleitungen können dafür voraussichtlich weitergenutzt werden. Das Fassadenwasser wird in Fassadenrinnen gesammelt und ungedrosselt in die Regenwassersiele der Nordkanalstraße und der Albertstraße geleitet.

Die Notentwässerung für den Südbaukörper im MK 2 erfolgt im Rahmen der Höhengestaltung, indem das überschüssige Wasser von den Gebäuden weg in Richtung öffentliche Verkehrsflächen geleitet wird.

Da das Entwässerungskonzept die Ausbildung von Retentionsdächern vorsieht, wird im Bebauungsplan eine Festsetzung aufgenommen, die sicherstellt, dass ein bestimmter Anteil der Dachflächen als Dachretentionsflächen ausgebildet wird (siehe auch Kapitel 5.12.2).

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