Planunterlagen: Wilstorf44
Begründung
3.3.1 Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne
Hamburger Maß–Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt (Senko-Drs. 190912/8)
Gemäß der Leitlinie „Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ sind Senat und Bezirke dazu aufgefordert dafür zu sorgen, dass in der Bauleitplanung die Orientierungswerte der Grund- und Geschossflächenzahlen des § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in den Baugebieten möglichst ausgenutzt werden. Darüber hinaus soll jeweils geprüft werden, ob aus städtebaulichen Gründen auch eine Überschreitung vertretbar ist.
Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich des Stadtteils Wilstorf. Insbesondere an derartigen Standorten mit einer bereits im Bestand städtebaulich dichten und vielfältigen Struktur sind bei der Neuplanung möglichst verdichtete und mehrgeschossige Bebauungen in einem urbanen Maßstab vorzusehen.
Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau
Im Jahr 2011 haben sich der Senat und die sieben Hamburger Bezirke erstmals mit dem „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ zu einer erheblichen Verstärkung des Wohnungsbaus in Hamburg verpflichtet. Senat und Bezirke streben seitdem an, die Zahl der neu genehmigten Wohnungen pro Jahr deutlich zu steigern. Im Jahr 2016 wurde in einer Fortführung des Vertrags die damalige Zielvereinbarung von 6.000 Wohnungsgenehmigungen auf 10.000 jährlich erhöht. Am 23. Juni 2021 haben die Bündnispartner aus Senat, Wohnungswirtschaft und Bezirken die Vereinbarung für die laufende 22. Legislaturperiode unterzeichnet.
Zusätzlich sieht das „Bündnis für das Wohnen“ zwischen der FHH und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Hamburgs vor, dass im Wohnungsneubau ein Anteil von mindestens 35 % aller Wohneinheiten als geförderter Wohnungsbau (im 1. und/oder 2. Förderweg) und darin enthalten mindestens 30 % mit einer Bindung für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindung) vorzusehen ist. Der Anteil ist in städtebaulichen Verträgen oder in einem Durchführungsvertrag entsprechend zu sichern.
Bezirkliches Wohnungsbauprogramm
Die Hamburger Bezirke stellen gemäß dem „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ seit 2011 jährlich Wohnungsbauprogramme auf, welche die Wohnungsbauziele im jeweiligen Bezirk aufzeigen. Daneben wurden im „Vertrag für Hamburg“ Zielzahlen für die durchschnittlichen jährlichen Wohnungsbaugenehmigungen pro Bezirk festgelegt. Im Bezirk Harburg sind demnach jährlich die Voraussetzungen für den Bau von 800 Wohnungen zu schaffen.
Das Wohnungsbauprogramm 2023 für den Bezirk Harburg stellt das Plangebiet als Potenzialfläche für Wohnungsbau dar. Es wird ein Potenzial für 90 Wohnungen in Geschosswohnungsbauweise abgeschätzt. Die Planung sieht die Umsetzung von 68 Wohneinheiten vor. Damit kann die neue Wohnbebauung als Teil des bezirklichen Wohnungsbauprogramms einen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen im Stadtteil Wilstorf und damit im Bezirk Harburg leisten.
Gründachstrategie (Senats-Drs. 2020/11432)
Im Planverfahren ist grundsätzlich zu prüfen, ob Dachbegrünungen und Dachgärten auf geeigneten Gebäuden mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern festgesetzt werden können.
Durch Dachbegrünungen werden ökologisch wirksame Ersatzlebensräume insbesondere für Kleintiere wie Insekten und Vögel geschaffen. Dachbegrünungen reduzieren die Aufheizeffekte von Dachflächen und wirken sich sowohl positiv auf das Gebäudeklima als auch stabilisierend auf die lokalklimatische Situation aus. Zusätzlich verzögern Dachbegrünungen den Abfluss anfallenden Niederschlagswassers und wirken sich somit positiv auf den lokalen Wasserhaushalt sowie die Auslastung der technischen Infrastruktur aus.
Die Gründachstrategie des Senats wird derzeit weiterentwickelt und um die Fassadenbegrünung ergänzt. Mit der in Bearbeitung befindlichen Drucksache „Strategie Grüne Fassaden“ wird ein Instrumentarium geschaffen, mit dem ein verstärkter Ausbau der Wand- und Fassadenbegrünung bewirkt werden soll. Die Strategie ist ein Baustein des Hamburger Klimaplans und der Qualitätsoffensive Freiraum, um die positiven Auswirkungen auf das Lokalklima und den Stadtraum besser auszuschöpfen. In allen Planverfahren soll geprüft werden, ob Fassadenbegrünungen festgesetzt werden können.
Bürgerschaftsdrucksache 21/16980 vom 24.04.2019 zur Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten – Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“
Die Drucksache 21/16980 (Bürgerschaftliches Ersuchen) hat zum Ziel, die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu erhalten und zu entwickeln. Dazu sind konkrete Vorgaben in der Drucksache vereinbart worden, von denen nur die im Folgenden genannten für den Bebauungsplan von Bedeutung sind:
- Zur Stärkung der Naturquantität sollen Flächen des Grünen Netzes im Bereich innerhalb der inneren Stadt bis einschließlich des 2. Grünen Ringes von Bebauung freigehalten werden. Bei notwendiger kleinflächiger Inanspruchnahme ist – wenn möglich – eine alternative, gleich große Freifläche, möglichst in räumlicher Nähe, für das Grüne Netz zu sichern und herzurichten. In begründeten Einzelfällen können alternativ auch andere geeignete landschaftsplanerische und landschaftspflegerische Maßnahmen, die eine qualitative Verbesserung der Freiraumsituation bzw. Aufwertung des vorhandenen Freiraums erwirken, durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wilstorf 44 überschneidet sich am äußersten westlichen Rand mit der Harburger Landschaftsachse als Teil des 2. Grünen Rings. In dem betroffenen Bereich ist keine Bebauung vorgesehen, sondern ein Erhalt des Baumbestandes. Für den Bebauungsplan Wilstorf 44 bedeutet dies, dass trotz der anteiligen Lage des Plangebiets innerhalb des 2. Grünen Rings keine Bebauung vorbereitet wird, die eine Kompensation für das Grüne Netz erfordert.
3.3.2 Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten
Artenschutz
Für das Plangebiet liegt eine faunistische Bestandserfassung und Artenschutzuntersuchung mit Stand Oktober 2023 vor. Die Ergebnisse sind in den Kapiteln 4.2.6 und 5.6.4 dargestellt.
Boden- und Baugrundgutachten
Zur Erkundung des Baugrunds ist ein Boden- und Baugrundgutachten im Februar 2023 erstellt worden. Die bebauungsplanrelevanten Ergebnisse sind im Kapitel 4.2.4 dargestellt.
Baumgutachten
Für die Bäume im Plangebiet liegt eine baumgutachterliche Bestandsaufnahme vom März 2021 vor. Die Ergebnisse sind in den Kapiteln 4.2.6 und 5.6.1 dargestellt.
Entwässerungskonzept
Für das Plangebiet wurde im November 2024 ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Die Ergebnisse sind in Kapitel 5.4.1 zusammengefasst.
Schalltechnische Untersuchung
Im September 2023 wurde eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet. Gegenstand waren die durch den Straßenverkehr der umgebenden Straßen, den Betrieb der geplanten Tiefgarage sowie den Sportlärm der beiden benachbarten Sportanlagen verursachten Geräuschauswirkungen auf das Plangebiet und seine Umgebung. Die Ergebnisse werden in Kapitel 5.4.1 dargestellt.
Verschattungsstudie
Für die geplante Bebauung wurde im September 2024 eine Verschattungsstudie angefertigt, welche die Besonnung der geplanten Neubebauung und Veränderungen der Besonnungssituation der bestehenden Nachbarbebauung untersucht. Die Ergebnisse sind in Kapitel 5.1.2 zusammengefasst.
Mobilitätsgutachten
Es liegt ein Mobilitätsgutachten aus September 2024 vor.