Planunterlagen: Wilstorf44
Begründung
3.1.1 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für das Plangebiet „Wohnbauflächen“ dar. Die Bundesstraße 75 (B 75) wird im Abschnitt des Plangebiets als „Autobahn oder autobahnähnliche Straße mit Anschlussstellen“ dargestellt.
Der Bebauungsplan kann aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Es sind keine Änderungen des Flächennutzungsplans erforderlich.
3.1.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz
Das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 stellt für das Plangebiet das Milieu „verdichteter Stadtraum“ sowie die milieuübergreifende Funktion „Landschaftsachse“ und „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dar. Die B 75 wird als Milieu „Autobahn oder autobahnähnliche Straße“ dargestellt. Westlich führt der 2. Grüne Ring am Plangebiet vorbei.
Die Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms stellt das Plangebiet als Biotopentwicklungsraum 13a „geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil“ dar. Die B 75 wird als Biotopentwicklungsraum 14b „Autobahn o.ä.“ dargestellt.
Mit den zuvor genannten Zielen des Plangebiets steht der Bebauungsplan nicht im Widerspruch zu der Zielstellung des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sodass keine Änderung dieser Planwerke erforderlich ist.