Planunterlagen: Wilstorf44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Angaben zum Bestand

Lage und Größe des Plangebiets

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Wilstorf (705) des Bezirks Harburg. Es umfasst die Flurstücke 142 und 2978 der Gemarkung Wilstorf sowie Teile der Straßen Hohe Straße, Rote-Kreuz-Straße und der Harburger Umgehung. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 6.420 m2.

Der Bebauungsplan Wilstorf 44 (Rote-Kreuz-Straße) wird wie folgt begrenzt:

Hohe Straße – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 142 – Nordgrenze des Flurstücks 2978 – Rote-Kreuz-Straße – Ostgrenze des Flurstücks 3524, über das Flurstück 3524 der Gemarkung Wilstorf.

Städtebaulich-räumlicher Bestand / Gebäudebestand und Nutzungen

Derzeit ist das Grundstück unbebaut, aber bereits in großen Teilen versiegelt. Es wird durch einen öffentlichen Parkplatz geprägt, der ca. 60 Stellplätze umfasst. Der Parkplatz ist nicht bewirtschaftet. Er wird ausweislich einer Erhebung sowohl von der umliegenden Wohnbevölkerung als auch von den Mitarbeitenden des Harburger Deutschen Roten Kreuzes (DRK) genutzt.

Räumliches Umfeld

Nördlich und nordöstlich grenzt das sogenannte Phoenix-Viertel an das Plangebiet an. Dieses setzt sich zu einem überwiegenden Teil aus homogenen Geschosswohnungsbauten in Blockrandbebauung zusammen, die aus der Gründerzeit stammen und zwischen drei und vier Geschossen aufweisen. In der Erdgeschosszone sind vereinzelt Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe ansässig. Östlich des Phoenix-Viertels schließt ein Gewerbegebiet der Continental AG an, das durch die Fabrikanlagen der ehem. Phoenix AG geprägt ist.

Südöstlich des Plangebiets grenzt Wohnbebauung an das Plangebiet an. Dort befinden sich vordergründig Einfamilienhäuser mit einem bis zwei Vollgeschossen sowie offene Blockrandstrukturen und der Kleingartenverein Phoenix e.V.

Südlich des Plangebiets, getrennt durch die B 75, dehnt sich der Harburger Stadtpark aus.

Westlich und nordwestlich des Plangebiets sind sowohl Geschosswohnungsbauten in Zeilenbau-weise als auch in Blockrandbebauung aus diversen Entstehungsjahren vorhanden. Entlang der Bremer Straße sind in einigen Bereichen der Erdgeschosszone Einzelhandelsnutzungen und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt.

In der Nachbarschaft zum Plangebiet befinden sich mit mehreren Kindertagesstätten, zwei Grundschulen, einer Stadtteilschule, dem DRK Kreisverband Hamburg-Harburg und der Rettungswache wichtige Infrastruktureinrichtungen.

Gemäß des Bezirklichen Nahversorgungskonzepts Harburg aus dem Jahr 2018 wird das Plangebiet durch die Versorgungsradien (800 m) mehrerer umliegender Nahversorger abgedeckt, die dementsprechend innerhalb von ca. 10 min zu erreichen sind. An der Hohen Straße ist ein Discounter (Penny) angesiedelt, der in einer Entfernung von weniger als 200 m zum Plangebiet liegt und somit einen wichtigen Beitrag für die Nahversorgung der zukünftigen Bewohnenden leistet. Nördlich des Plangebiets befindet sich im Stadtteil Harburg das Harburger Zentrum mit einem dichten Angebot an Dienstleistungen, Gastronomie und Einzelhandelsbetrieben, die umfangreiche zentrenrelevante Sortimente vorhalten.

Für die Naherholung können der Alte Friedhof Harburg, der sich in einer fußläufigen Entfernung von etwa 600 m zum Plangebiet befindet, und der Stadtpark Harburg, der zu Fuß in ca. 200 m in südlicher Richtung erreicht wird, genutzt werden. Beide Parkanlagen sind öffentlich und zeitlich unbegrenzt nutzbar. Direkt nordwestlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich außerdem der Abenteuerspielplatz Harburg. Öffentliche Spielplätze sind auf dem Alten Friedhof Harburg, im Harburger Stadtpark sowie mit dem Spielplatz Beckerberg in einer Entfernung von ca. 250 m im Phoenix-Viertel zu finden. Nordwestlich des Plangebiets befindet sich die öffentliche Sportanlage Baererstraße, die als Stadion ausgebildet ist und in erster Linie für das Fußballspielen genutzt werden kann. Nördlich von dieser ist die kleine Parkanlage Mopsberg am Feuervogel lokalisiert, in der sich ein Kleinspielfeld für Fußball und Basketball befindet. Südöstlich des Plangebiets ist mit dem Sportplatz Außenmühle eine weitere Sportfläche gelegen, die in 100 m fußläufig zu erreichen ist.

Topographie und Freiraumstrukturen

Das allgemeine Höhenniveau des Plangebiets liegt bei ca. + 16,5 m bis + 22,9 m über Normalhöhennull (üNHN). Von Südosten in Richtung Nordwesten steigt das Gelände um etwa 6 m an. Grundsätzlich verfügt das Plangebiet über eine relativ komplexe Geländeentwicklung und weist einige topografische Besonderheiten auf. Insbesondere im Übergang zur Harburger Umgehung steigt das Gelände recht stark um rund 2 m an. Im westlichen Bereich des Plangebiets steigt das Gelände zunächst an und flacht anschließend zur Hohen Straße wieder ab.

Der vorhandene öffentliche Parkplatz wird von einem umfangreichen Baumbestand von 78 Bäumen eingerahmt. Diese wurden nach gutachterlicher Einschätzung in ihrem Zustand größtenteils als erhaltenswert bis sehr erhaltenswert eingestuft. Insbesondere nahe der Hohen Straße im Nordwesten des Plangebiets sowie entlang der Rote-Kreuz-Straße befinden sich wertvolle Einzelbäume (Linden, Eichen, Ahorne) mit Kronendurchmesser zwischen 12 m und 16 m. Im Bereich des Parkplatzes befindet sich ein Berg-Ahorn mit einem Kronendurchmesser von 17 m. Der Baumbestand im Böschungsbereich zur Harburger Umgehung ist überwiegend nur bedingt erhaltenswürdig und verfügt über geringere Kronendurchmesser. Prägende Baumarten sind dort Ahorne, Hainbuchen und Kiefern.

Die Flächen des Geltungsbereichs liegen nicht innerhalb festgesetzter Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete.

Erschließung und Verkehr

Südlich des zu bebauenden verläuft die B 75 (Harburger Umgehung).

Das Plangebiet ist für Kfz über die östlich angrenzende Rote-Kreuz-Straße erschlossen, die über die nordwestlich und westlich an das Plangebiet angrenzende Hohe Straße an das weitere Straßennetz anbindet. In einer Entfernung von rund 600 m in nördlicher Richtung befindet sich die Harburger Innenstadt, die über die Hohe Straße und die Wilstorfer Straße erreicht wird.

Von dem öffentlichen Parkplatz im Plangebiet besteht ein schmaler Gehweg als Anbindung an die Hohe Straße.

Über die Bushaltestellen „Maretstraße (Bürgerzentrum)“ und „Außenmühle“ ist das Plangebiet an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeschlossen. Die Haltestellen befindet sich jeweils in einer Entfernung von etwa 100 m und werden von der Buslinie 146 bedient, die eine Verbindung zum Harburger Stadtpark, dem Betriebsgelände des Flugzeugherstellers Airbus sowie zum Harburger Bahnhof herstellt.

Der Bahnhof Harburg liegt in einer Entfernung von ca. 1 km und von dort aus wird der Hamburger Hauptbahnhof in etwa 11 Minuten erreicht. Darüber hinaus bestehen über die S-Bahnlinien S 3 und S5 Verbindungen zur Hamburger Innenstadt, nach Pinneberg und Altona, in Richtung Neugraben sowie nach Buxtehude und Stade. Des Weiteren verkehren am Harburger Bahnhof Regional- und Fernzüge.

In der Rote-Kreuz-Straße ist einseitig (auf der Seite des Plangebiets) ein Radweg vorhanden, während in der Hohen Straße der Radverkehr auf der Straße geführt wird.

Nördlich des Plangebiets an der Schule Maretstraße befindet sich in ca. 230 m Entfernung eine StadtRAD-Station.

Stromversorgung, Leitungen

In der Straßennebenfläche der Hohen Straße befindet sich ein Mittelspannungskabel des Verteilungsnetzbetreibers, der Stromnetz Hamburg GmbH, zur örtlichen Versorgung.

4. Umweltbericht

Vorbemerkung

Die Begründung legt die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dar. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Er legt die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Umweltbelange gemäß der Anlage 1 zum BauGB dar. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Umweltbericht konzentriert sich demnach vorrangig auf die für den jeweiligen Bebauungsplan abwägungsrelevanten Inhalte, d. h. auf die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans.

Für die vorliegende Umweltprüfung findet die Anlage 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Anwendung.

4.1 Einleitung

Für den Bebauungsplan wird entsprechend § 2a Absatz 1 BauGB ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen. Der Umweltbericht konzentriert sich vorrangig auf die für den jeweiligen Bebauungsplan abwägungsrelevanten Inhalte, d. h. auf die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans.

Als Untersuchungsraum für die Umweltprüfung ist das Plangebiet anzusehen, da umweltrelevante Auswirkungen über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus ausgeschlossen werden können. In Bezug auf die Lärmthematik werden die von der südlich angrenzenden Harburger Umgehung (B 75) auf das Plangebiet einwirkenden Lärmbelastungen im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung erfasst und bewertet.

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans wird sichergestellt, dass die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ausreichend berücksichtigt werden.

Abwägungsrelevante Kenntnislücken bestehen nicht.

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