3.3.2. Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten
Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum Bebauungsplan Steilshoop 11 durchgeführt:
Baumgutachterliche Stellungnahme
Der Baumbestand wurde im Juni 2025 aufgenommen und bezogen auf den Gesamtzustand, die Erhaltungsfähigkeit sowie das Entwicklungspotential der Bäume/Gehölze bewertet. Bäume und Flächengehölze wurden in Bestandsplänen erfasst und in Bestandlisten u.a. bzgl. ihrer Vitalität dokumentiert. Im Februar 2025 wurde eine ergänzende Zustandsbeurteilung für den Baum Nummer 160 erstellt.
Faunistische Bestandsdarstellung und Artenschutzuntersuchung
Im Juli 2025 wurde eine faunistische Bestandsdarstellung und Artenschutzuntersuchung durchgeführt. Im Zuge dessen wurde ermittelt, welche nach den europäischen Richtlinien geschützten Arten (Anhang IV der FFH-Richtlinie) und Vogelarten vorkommen können. Mit Hilfe von Bestandserfassungen wurde das Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen sowie Nachtkerzenschwärmern und potenzielle Vorkommen anderen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ermittelt. Im Ergebnis wurde die Wirkung des Vorhabens auf die genannten Arten prognostiziert und eine vorläufige artenschutzfachliche Betrachtung des geplanten Vorhabens durchgeführt.
Grünordnerischer Fachbeitrag
Im Februar 2026 wurde der grünordnerische Fachbeitrag erstellt. Auf Basis einer Bestandsaufnahme und -bewertung sowie der Darlegung der Eingriffe durch die Neuplanung wurden zum einen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege aufgezeigt. Zum anderen wurden im grünordnerischen Fachbeitrag Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorgeschlagen und die Intensität der durch die Eingriffe verursachten Beeinträchtigungen und die dafür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt.
Verkehrsgutachterliche Stellungnahme, Erschließungs- und Mobilitätskonzept
Eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme wurde im Juni 2025 erstellt, in der die vorhandene verkehrliche Erschließung im öffentlichen Personennahverkehr, im Radverkehr und im Kfz-Verkehr analysiert wurde. Zudem wurden die verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die umliegenden Knotenpunkte bewertet. Auf dieser Grundlage wurde ein Mobilitätskonzept entwickelt, welches im Sinne der angestrebten Mobilitätswende u.a. Reduktionspotenziale bzgl. der PKW-Nutzung für die zukünftige Bewohnerschaft aufzeigt. Im April 2026 wurde eine ergänzende Stellungnahme erstellt, in der die verkehrlichen Auswirkungen einer Führung des Buslinienverkehrs über den östlichen Borchertring sowie der geplanten Buswendeanlage im Bereich des Geltungsbereichs geprüft wurde.
Lärmtechnische Untersuchung
Eine lärmtechnische Untersuchung wurde im Mai 2025 erstellt. Gegenstand der Untersuchung waren die durch die umliegenden Sportanlagen sowie den Verkehr verursachten Geräuschauswirkungen auf das Plangebiet und die geplanten Nutzungen, um diesbezüglich Aussagen über etwaige Festsetzungsbedarfe zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse treffen zu können. Außerdem wurde die durch die geplante Sammelgarage mögliche Lärmbelastung auf umgebende Wohngebäude untersucht. Im Februar 2026 wurde eine ergänzende Stellungnahme erstellt, in der die lärmtechnischen Auswirkungen einer Führung des Buslinienverkehrs über den östlichen Borchertring sowie der geplanten Buswendeanlage im Bereich des Geltungsbereichs geprüft wurde.
Geotechnischer Bericht
Zur näheren Erkundung des Untergrundes wurde im November 2025 ein geotechnischer Bericht zum Bereich Borchertring, Schule und Sportplatz, im Januar 2020 eine Geotechnische Stellungnahme zum Bereich Borchertring, Fritz-Flinte-Ring und Gropiusring sowie im August 2024 ein Geotechnischer Bericht mit Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung erstellt. Darüber hinaus erfolgte eine orientierende Schadstoffanalyse.
Entwässerungstechnischer Funktionsplan – Oberflächenentwässerung und Schmutzwasserentsorgung
Im Januar 2026 wurde ein Entwässerungskonzept für Schmutz- und Regenwasser erstellt, u. a. um die geregelte Oberflächenentwässerung im Plangebiet sicherzustellen.
Energiekonzept
Ein Energiekonzept wurde im August 2025 erarbeitet, um für das Plangebiet eine möglichst CO2-arme Kombination aus Dämmstandard und Energieversorgung - bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Vertretbarkeit - sowie Vorteile und Synergieeffekte einer gebietsbezogenen gegenüber einer gebäudebezogenen Energieversorgungslösung zu identifizieren.
Verschattungsgutachten
Im Januar 2026 wurde ein Verschattungsgutachten erstellt, um die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nachzuweisen. Es wurde untersucht, inwieweit sich die Neubebauung auf die Besonnung und Verschattung der Umgebung auswirkt (Umgebungsverschattung). Zudem wurde die Eigenverschattung der Gebäude im Plangebiet prognostiziert.