Gesetzlich geschützte Biotope
Im Plangebiet befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 29. März 2026 (BGBl. I Nr. 87 S. 1, 4), in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92).
Direkt an das Plangebiet angrenzend befinden sich im Bereich des Bramfelder Sees nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (Biotoptyp: Sumpfwälder, Sümpfe, natürliche und naturnahe stehende Gewässer).
Schutzgebiete
Im Plangebiet und angrenzenden Umfeld befinden sich keine Schutzgebiete im Sinne von §§ 23 bis 29 BNatSchG, in Verbindung mit § 10 des HmbBNatSchAG, oder nach Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ des BNatSchG.
Artenschutz
Für den Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften über besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 BNatSchG zu beachten. Hierzu wurde eine faunistische Bestandsdarstellung und Artenschutzuntersuchung erstellt.
Gewässerschutz
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Der angrenzende Bramfelder See dient u.a. auch der Rückhaltung für die Einleitung aus Regenwassersielen des Borchertrings. Wasserschutzgebiete, Hochwasserschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet oder in der Nähe nicht vorhanden.
Bodenschutz
Im Plangebiet bestehen gemäß Fachplan „Schutzwürdige Böden Hamburg“ keine schutzwürdigen Böden im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert am 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306).
Baumschutz
Im Plangebiet gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).