Planunterlagen: Steilshoop11

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.5. Erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Böden

Es sind keine erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belasteten Böden im Plangebiet vorhanden.

Das Vorkommen von organischen Weichschichten ist auf den südlichen Bereich des Allgemeinen Wohngebiets (Baufeld C) und auf den nördlichen Bereich des Urbanen Gebiets (Baufeld C1) begrenzt. Aufgrund des kleinräumigen Torfvorkommens in relativ geringer Mächtigkeit sind keine Bodenluftuntersuchungen oder bauliche Gassicherungsmaßnahmen erforderlich.

3.2.6. Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Bodenschutz

Gesetzlich geschützte Biotope

Im Plangebiet befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 29. März 2026 (BGBl. I Nr. 87 S. 1, 4), in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92).

Direkt an das Plangebiet angrenzend befinden sich im Bereich des Bramfelder Sees nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (Biotoptyp: Sumpfwälder, Sümpfe, natürliche und naturnahe stehende Gewässer).

Schutzgebiete

Im Plangebiet und angrenzenden Umfeld befinden sich keine Schutzgebiete im Sinne von §§ 23 bis 29 BNatSchG, in Verbindung mit § 10 des HmbBNatSchAG, oder nach Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ des BNatSchG.

Artenschutz

Für den Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften über besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 BNatSchG zu beachten. Hierzu wurde eine faunistische Bestandsdarstellung und Artenschutzuntersuchung erstellt.

Gewässerschutz

Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Der angrenzende Bramfelder See dient u.a. auch der Rückhaltung für die Einleitung aus Regenwassersielen des Borchertrings. Wasserschutzgebiete, Hochwasserschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet oder in der Nähe nicht vorhanden.

Bodenschutz

Im Plangebiet bestehen gemäß Fachplan „Schutzwürdige Böden Hamburg“ keine schutzwürdigen Böden im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert am 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306).

Baumschutz

Im Plangebiet gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).

3.2.7. Bauschutzbereich Luftverkehr

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Bau- und Anlagenschutzbereiches des Verkehrsflughafens Hamburg gemäß §§ 12, 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert am 10. Februar 2026 (BGBl. I Nr. 40 S. 1, 10). Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1b LuftVG ist hier die Zustimmung der Luftfahrtbehörde erforderlich bei Gebäuden mit einer Höhe von 56,0 m üNHN bis 111,0 m üNHN.

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