3.1.3. Abweichungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Nach den städtebaulichen Zielsetzungen ergeben sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans parallel Änderungsbedarfe auf der Ebene der übergeordneten Planungen (Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm mit Fachkarten).
Im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) werden bisherige Grünflächen-Darstellungen zu Wohnbauflächen umgestellt; im Gegenzug werden bisherige Wohnbauflächen in ihrer Darstellung zu Grünflächen (Sportplatz) geändert.
Für den Bebauungsplan ist eine Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) erforderlich. Die Milieudarstellung „Grünanlage“ wird künftig zu „Etagenwohnen“ geändert und die neu entstehende Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) im bisherigen Milieu „Etagenwohnen“ zu „Parkanlage“. Die Darstellung des 2. Grünen Rings wird um die neu dargestellte Parkanlage erweitert.
Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt zukünftig die Flächen mit bisherigem Biotopentwicklungsraum „Sportanlage“ (10d) als Biotopentwicklungsraum „Städtisch geprägte Bereiche teils geschlossener, teils offener Wohn- und sonstiger Bebauung mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ (12) dar und die nordwestlichen Flächen mit bisherigem Biotopentwicklungsraum „Städtisch geprägte Bereiche teils geschlossener, teils offener Wohn- und sonstiger Bebauung mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ (12) als „Parkanlage“ (10a).