3.2.2. Denkmalschutz
Im Plangebiet sind keine Denkmäler vorhanden.
Im Plangebiet sind keine Denkmäler vorhanden.
Es liegen keine Hinweise auf Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen vor (siehe auch Ziffer 4.2.5).
Das Plangebiet wird nicht als Verdachtsfläche nach § 1 Absatz 4 der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelVO) vom 23. Dezember 2025 (HmbGVBl. S. 851) eingestuft. Der Kampfmittelbescheid aus dem Jahr 2022 weist darauf hin, dass im Plangebiet kein Hinweis auf noch nicht beseitigte Bombenblindgänger oder vergrabene Kampfmittel besteht.
Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 KampfmittelVO notwendig.