3.3.1.5. Leitlinien zur lebenswerten Stadt (Hamburger Maß)
Die am 12. September 2019 von der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossenen „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ sind als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Die Leitlinien leiten das Ermessen der Bezirksverwaltung in Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren unter dem Vorbehalt der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB.
Kernziel dieser Leitlinien ist die Umsetzung des Prinzips "Mehr Stadt in der Stadt", das auf eine Erhöhung der städtebaulichen Dichte abzielt, um insbesondere mit der knappen Ressource Fläche sparsam umzugehen. Gemäß den Vorgaben der Leitlinien zur lebenswerten Stadt sollen entlang der Magistralen höhere Quartiersdichten vorgesehen werden.