Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1.5. Leitlinien zur lebenswerten Stadt (Hamburger Maß)

Die am 12. September 2019 von der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossenen „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ sind als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Die Leitlinien leiten das Ermessen der Bezirksverwaltung in Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren unter dem Vorbehalt der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB.

Kernziel dieser Leitlinien ist die Umsetzung des Prinzips "Mehr Stadt in der Stadt", das auf eine Erhöhung der städtebaulichen Dichte abzielt, um insbesondere mit der knappen Ressource Fläche sparsam umzugehen. Gemäß den Vorgaben der Leitlinien zur lebenswerten Stadt sollen entlang der Magistralen höhere Quartiersdichten vorgesehen werden.

3.3.1.6. Hamburger Klimaplan

Mit der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplan (Drs. 22/12774) setzt der Senat die Klimaziele für Hamburg fest und unterlegt diese mit Maßnahmen. Sofern die Planung von den Zielen und Maßnahmen des Hamburger Klimaplan berührt ist, sind diese im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Die Inhalte des bislang im Klimaplan aufgeführten Transformationspfads Klimaanpassung werden fortan separat im Rahmen einer seperaten Klimaanpassungsstrategie für Hamburg addressiert, um deren Bedeutung stärker herauszustellen. Die Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel (Drucksache 22/18165) legt die Ziele und Maßnahmen für die gesamtstädtische Anpassung an den Klimawandel fest. Diese sind, soweit sie städtebauliche Relevanz besitzen, ebenfalls im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. 

Ziele der Regenwasser-Infrastruktur-Anpassung (RISA) werden in den Planungen im Rahmen des Entwässerungsgutachtens berücksichtigt (siehe Kapitel 5.9.2). Gleiches gilt für die Festsetzung von Dachbegrünung (siehe Kapitel 5.11.2) sowie die Schaffung von Grünflächen zur Hitzevorsorge (siehe Kapitel 5.10).

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Schnelsen 97 stehen darüber hinaus der Berücksichtigung und Umsetzung weiterer Ziele und Maßnahmen des Klimaplans sowie der Klimaanpassungsstrategie nicht entgegen.

Zur Erfüllung der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude, insbesondere auch hinsichtlich der Energieversorgung, sind für das Schulbauvorhaben zudem die Anwendungshinweise zur Umsetzung der gebäudebezogenen Klimaschutzanforderung an öffentliche Gebäude gem. §§ 20 – 22 Hamburgisches Klimaschutzgesetz zu berücksichtigen.

3.3.1.7. Strategie Grüne Fassaden

Als Ergänzung der Gründachstrategie und Baustein zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel ist im Frühjahr 2024 die „Strategie Grüne Fassaden“ (Drucksache 22/14976) vom Senat beschlossen worden. Im Planverfahren soll grundsätzlich geprüft werden, ob Fassadenbegrünungen an geeigneten Wänden festgesetzt werden können, um als Baustein des Hamburger Klimaplans und der Qualitätsoffensive Freiraum die positiven Auswirkungen auf das Lokalklima und den Stadtraum umfänglich auszuschöpfen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Schnelsen 97 wurde bereits vor der Verabschiedung der Senatsdrucksache 22/14976 „Strategie Grüne Fassaden“ eingeleitet. Daher wird in diesem Fall auf die Forderung nach einer Fassadenbegrünung verzichtet.