Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1.2. Räumliches Leitbild „Eimsbüttel 2040“ (2018)

Ziel des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“ ist es, eine koordinierte, übergreifende Entwicklungsperspektive in qualitativer und quantitativer Hinsicht aufzuzeigen, um Eimsbüttel auch unter dynamischen Wachstumsbedingungen weiter lebenswert zu erhalten.

Gemäß des räumlichen Leitbilds soll die Holsteiner Chaussee als Teil der Hamburger Magistralen durch eine Erhöhung der baulichen Dichte und Diversifizierung der Nutzungen qualifiziert werden. Entlang der Holsteiner Chaussee werden Bereiche mit mittlerem bis hohen Urbanisierungspotenzial dargestellt. Der Leitbildplan stellt zudem für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Schnelsen 97 einen Qualifizierungsraum des Grünen Netzes einschließlich Verknüpfungen sowie im südlichen und westlichen Bereich des Plangebiets ein Grünes Wegenetz dar.

3.3.1.3. Vertrag für Hamburgs Stadtgrün (2021)

Im „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ vom 22. Juni 2021 (Senatsdrucksache 21/01547) verpflichten sich die Hamburger Behörden, die Bezirke und die öffentlichen Unternehmen zum Schutz und Weiterentwicklung des Stadtgrüns bei gleichzeitiger Siedlungsentwicklung. Der Vertrag ist Teil der Einigung, die die Bürgerschaft 2019 mit der vom NABU initiierten Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ geschlossen hat (Drs. 21/16980). Diese hat zum Ziel, die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu erhalten und zu entwickeln.

Gemäß dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün ist bei kleinräumigen baulichen Verdichtungen in Bestandsquartieren der Bedarf an wohnungsnahen öffentlichen Grünanlagen gemäß den Richtwerten des Landschaftsprogramms zu prüfen. Sollte sich im Ergebnis ein zusätzlicher Freiraumbedarf ergeben, ist die Schaffung von neuen öffentlichen Grünanlagen abzuwägen.

Gemäß dem Vertrag sind zudem die Freiflächen des Grünen Netzes der inneren Stadt einschließlich des 2. Grünen Rings von Bebauung freizuhalten. Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sind ebenfalls vor Bebauung zu schützen und weiterzuentwickeln. Das vorliegende Planvorhaben liegt außerhalb des 2. Grünen Rings und berührt keine öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und entspricht somit den Anforderungen des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün.

Der Vertrag regelt weitergehend, dass 18,9 % der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiet und 23,2 % der Landesfläche für den Biotopverbund erhalten bleiben sollen.

3.3.1.4. Masterplan Magistralen 2040+

Der Masterplan Magistralen, am 16. Juli 2024 vom Hamburger Senat verabschiedet, stellt eine Weiterentwicklung bisheriger Stadtentwicklungsstrategien dar und präsentiert zwölf detaillierte Magistralenprofile. Diese Profile definieren für jede Magistrale spezifische Zielsetzungen und Handlungsräume in verschiedenen Bereichen: Städtebau und Stadtbild, Mobilität, öffentlicher Raum, Klima und blau-grüne Infrastruktur, urbanes Wohnen und Arbeiten sowie Beteiligung, Steuerung und Organisation. Das Plangebiet befindet sich an der Magistrale 3 „Kieler Straße (B4) / Holsteiner Chaussee“ in Eimsbüttel. In den kommenden Jahren werden die Magistralenprofile weiter ausgearbeitet und in bezirksspezifische Konzepte sowie konkrete Projekte umgesetzt.

Das Magistralenkonzept zielt darauf ab, Hamburgs Hauptverkehrsadern nicht nur als Verkehrswege, sondern als multifunktionale urbane Räume neu zu gestalten. Dabei sollen die Magistralen zu attraktiven Lebensräumen entwickelt werden, die verschiedene städtische Funktionen vereinen und gleichzeitig auf zukünftige Herausforderungen wie Klimawandel und veränderte Mobilitätsbedürfnisse.