8.1. Flächenangaben
Das Plangebiet ist etwa 5,96 ha groß. Davon entfallen etwa 2,61 ha auf Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung, soziale und sportliche Zwecke“, etwa 1,59 ha auf Allgemeine Wohngebiete, etwa 0,42 ha auf öffentliche Straßenverkehrsflächen, davon neu etwa 0,08 ha, etwa 0,6 ha auf öffentliche Grünflächen, davon neu etwa 0,05, etwa 0,55 ha auf die Fläche zur Regelung des Wasserabflusses (inkl. des Schnelsener Moorgrabens als Wasserfläche) und etwa 0,19 ha auf Bahnflächen.
Die Neuausweisung eine Gemeinbedarfsfläche im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Schnelsen 97 beansprucht nach geltendem Planrecht festgesetzte private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ von etwa 0,78 ha, eine festgesetzte (jedoch nicht umgesetzte) Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft von etwa 0,65 ha sowie eine als Allgemeine Wohngebiete festgesetzte Fläche von 1,03 ha.