Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Einbindung von Stellplätzen und Nebenanlagen in die Freiräume

An Freiräume werden umfangreiche Ansprüche gestellt. Hierzu gehören neben Zuwegungen, Rettungswegen und Müllstandorten u.a. in zunehmenden Maße Stellplätze für Fahrräder. Es gilt, alle diese Neben- und Stellplatzanlagen so gut wie möglich in die Gartengestaltung zu integrieren. Daher werden Überdachungen dieser Anlagen ausgeschlossen, da sie die ohnehin beschränkten Freiräume gestalterisch erheblich beeinträchtigen. Auch technische Einhausungen an den Seiten der Anlagen werden aus diesen Gründen ausgeschlossen. Sie sind allenfalls in Form von Pflanzen zulässig. Die für die Bewohnerinnen und Bewohner nachzuweisenden Fahrradstellplätze sind im Gebäude oder in den Geschossen unterhalb der Geländeoberfläche unterzubringen. Nur in geringem Umfang und für Besucherinnen und Besucher sollen sie im Freiraum angeordnet werden, hier aber ohne Überdachungen und Einhausungen. Daher wird Folgendes festgesetzt:

Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Überdachungen von Nebenanlagen und Stellplätzen unzulässig und seitliche Einhausungen dieser Anlagen sind nur in Form von Hecken zulässig.“ (§ 2 Nummer 23 der Verordnung)

Mit dem Ausschluss von Überdachungen von Stellplätzen wird auch sichergestellt, dass die offenen Stellplätze im mit WA 2 bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet nicht überdacht werden und die gestalterische Einbindung der Stellplätze in die Gartenanlage überhaupt möglich wird.

Ausschluss von Nebenanlagen

Das Plangebiet liegt innerhalb des Zweiten Grünen Rings. Die Promenade auf der Hochwasserschutzanlage entlang des Steendiekkanals ist gemäß Landschaftsprogramm eine Grüne Wegeverbindung und gemäß Fachkarte Grün Vernetzen Teil des Hauptwegenetzes des Freiraumverbundes. Für die Erlebbarkeit und Aufenthaltsqualität der Grünen Hauptwegeverbindung am Steendiekkanal werden Nebenanlagen im Bereich zwischen den Gebäuden und der Hochwasserschutzanlage ausgeschlossen. Zudem sind die Flächen gärtnerisch zu gestalten. Ausgenommen hiervon sind notwendige Zuwegungen, Kinderspielflächen und -geräte sowie Terrassen im gemäß § 2 Nummer 4 der Verordnung zulässigen Umfang. Um Sichtschutzelemente auf den Grenzen zwischen den privaten Flächen und der Hochwasserschutzanlage zu vermeiden, werden diese, mit Ausnahme von Hecken, ausgeschlossen.

Es wird folgende Festsetzung getroffen:

Die Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen sind gärtnerisch zu gestalten. Ausgenommen hiervon sind notwendige Zuwegungen, Kinderspielflächen und -geräte sowie Terrassen gemäß § 2 Nummer 4. Einfriedigungen der Flächen mit blickdichten Elementen, ausgenommen Hecken, sind unzulässig.“ (§ 2 Nummer 24 der Verordnung)

Darüber hinaus ist eine Bepflanzung mit Schnitthecken, Sträuchern und kleinen Bäumen wünschenswert. Es ist davon auszugehen, dass solche Pflanzungen auch erfolgen werden. Insbesondere Hecken sind zu erwarten, da der Wunsch bestehen wird, sich von den öffentlichen Flächen abzugrenzen. In der gärtnerischen Gestaltung sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer jedoch bewusst frei sein. Da im Bereich der Hochwasserschutzanlage am Steendiekkanal ein relativ breiter Deichgrund vorhanden ist, liegt der 5 m-Schutzstreifen gemäß § 8 DeichO hier innerhalb des vorhandenen Deichgrundes. Daher sind Bepflanzungen auf den privaten Flächen neben dem Deichgrund zulässig. Der Deichgrund ist jedoch von überragenden Ästen und Zweigen sowie einwachsenden Wurzeln freizuhalten. Insbesondere Großbäume sind daher hier nicht möglich, und auch mit kleineren Bäumen und großen Sträuchern sind daher entsprechende Abstände einzuhalten.

5.10.3. Maßnahmen zum Boden-,Grundwasser- und Klimaschutz

Zur Vermeidung unnötiger Bodenversiegelungen soll im Plangebiet ein größtmöglicher Anteil versickerungsfähiger Flächen, über die Niederschlagswasser in den Boden eindringen und dem natürlichen Wasserhaushalt zugeführt werden kann, erhalten bzw. gegenüber dem Bestand zum Zeitpunkt der Planaufstellung geschaffen werden. Dies trägt außerdem zur Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung von Teilen des Niederschlagswassers bei und dient durch bessere Wasserversorgung der Pflanzen der Grüngestaltung der privaten Grundstücksflächen. Als Materialien für begeh- und / oder befahrbare und insofern stärker belastete Flächen, die trotzdem eine hohe Versickerungsrate aufweisen und den Anteil des verfügbaren Bodenwassers für die Gehölze erhöhen, eignen sich je nach Nutzung und Belastung z.B. wassergebundene Decken (Grand), Rasenfugenpflaster und Rasengittersteine, Pflaster- und Plattenbeläge mit breiten splitverfüllten Fugen, sogenannte Ökopflaster mit Abstandshaltern oder Sickerporen, Schotterrasen und Kiesbeläge. Deshalb wird folgende Festsetzung getroffen:

In den Allgemeinen Wohngebieten sind Geh- und Fahrwege, nicht überdachte Stellplätze sowie Feuerwehrzufahrten und aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Ausgenommen hiervon sind Tiefgaragenrampen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.“ (vgl. § 2 Nummer 25 der Verordnung)

In „vegetationsfähigem Aufbau“ bedeutet hier, dass die betreffenden begeh- und / oder befahrbaren Flächen auch Oberbodenanteile enthalten müssen, die eine flächige Vegetationsentwicklung ermöglichen. Ziel ist, dass die Flächen als Vegetationsflächen in Erscheinung treten und so besser in die Gartengestaltung integriert werden können. Im Idealfall werden Schotterrasen ausgebildet. Die Mischung aus mineralischen und organischen Bestandteilen gewährleistet gleichzeitig eine Befahrbarkeit mit schweren Fahrzeugen und eine Vegetationsentwicklung.

Die Flächenanteile von Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen, die gleichzeitig der Erschließung der Grundstücke dienen, müssen hingegen lediglich in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt werden.

Tiefgaragenrampen sind insgesamt ausgenommen, da die hohe regelmäßige Belastung in Form von Scherkräften auf diesen geneigten Flächen unter Umständen einen wasserundurchlässigen Aufbau erfordert.

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