Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass und Ziel der Planung

Das Plangebiet des Bebauungsplans befindet sich in unmittelbarer Nähe zum alten Ortskern Finkenwerder. Aufgrund seiner attraktiven Lage am Steendiekkanal, eingebettet in ein historisch gewachsenes Wohnumfeld – die in den 1920er und 1930er Jahren entstandene „Kapitäns-Siedlung“ erfasst die östlichen Teilbereiche des Plangebiets – der guten ÖPNV-Erschließung sowie nahegelegenen, guten Angeboten zur Nahversorgung besitzt der Standort eine besondere Lagegunst für den Wohnungsneubau.

Anlässlich der 2017 erfolgten Verlagerung des am Doggerbankweg befindlichen Betriebshofs des Bezirksamts Hamburg-Mitte sowie der zwischenzeitlich erfolgten Verlagerung kleiner lokaler Gewerbebetriebe sollen die vormals gewerblich genutzten Flächen westlich des Doggerbankwegs planungsrechtlich überwiegend für Wohnungsneubau qualifiziert und der Gesamtbereich des Plangebiets moderat und standortverträglich nachverdichtet bzw. städtebaulich neu geordnet werden. Damit soll eine bedarfsgerechte Wohnungsbauentwicklung für Finkenwerder - entsprechend der Wohnungsbauziele des Senats sowie des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms – verfolgt, die lokale Wohnfunktion gestärkt und die bestehende Infrastruktur im Ortszentrum weiter abgesichert werden. Zudem sollen zurückliegende Konflikte zwischen Wohn- und Gewerbenutzung minimiert und somit auch die Anforderungen des zu erhaltenden Gewerbe- und Industriestandorts berücksichtigt werden.

Insgesamt sollen auf den Flächen des ehemaligen Betriebshofs sowie angrenzenden privaten Grundstücken am Finksweg ca. 152 neue Wohnungen entstehen, darunter öffentlich geförderte Mietwohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und Wohnungen in baugemeinschaftlichem Eigentum. Darüber hinaus beabsichtigt die Baugenossenschaft Finkenwärder-Hoffnung eG, ihren im Plangebiet am Finksweg und Doggerbankwqeg gelegenen Wohnungsbestand langfristig zu erneuern.

Im Rahmen eines dem Bebauungsplanverfahren in 2017 vorgeschalteten einphasigen städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens ist die städtebauliche Neuordnung des ca. 4,85 ha großen Plangebiets am Steendiekkanal vorqualifiziert worden. Dem Wettbewerbsverfahren wiederum vorangegangen ist ein Ideenträgerverfahren des Landesbetriebs für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Da das angestrebte Bebauungs- und Nutzungskonzept auf Grundlage des bestehenden Planrechts nicht realisiert werden kann, ist die Schaffung neuen Planrechts erforderlich. Der im städtebaulichen Wettbewerb prämierte Entwurf wurde daher in einen Funktionsplan einschließlich eines Freiraumkonzepts übersetzt, der die Grundlage für das durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in Form des Bebauungsplans zu schaffende neue Planungsrecht darstellt.

Ein Teilbereich des zwischenzeitlich verlagerten Betriebshofs wird durch eine Baugemeinschaft entwickelt, die sich im Rahmen einer Ausschreibung mit einem Konzept zur Entwicklung von baugemeinschaftlichem Wohnungsbau erfolgreich beworben hat. Für einen weiteren Teilbereich westlich des Doggerbankwegs verfolgt das städtische Unternehmen Fördern & Wohnen öffentlich geförderten Mietwohnungsbau für vordringlich Wohnungssuchende (sog. „WA-Wohnen“). Die weiteren Flächen im Nordwesten des Plangebiets sind im Privatbesitz und sollen ebenfalls für neuen Geschosswohnungsbau entwickelt werden. Nordöstlich des Doggerbankwegs wird der Wohnungsbestand einer lokalen Baugenossenschaft erfasst. Sowohl die private Eigentümerin als auch die Baugenossenschaft verfolgen im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren keine unmittelbare Realisierung des Wohnungsneubaus, sondern beabsichtigen, das neue Planungsrecht erst Mittel- bis langfristig für Neubaumaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Als Kompensation für die Umwandlung von planungsrechtlich bislang als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen in Wohnbauflächen wird die südöstliche Teilfläche des ehemaligen bezirklichen Betriebshofgrundstücks planungsrechtlich für eine wohnverträgliche Gewerbenutzung gesichert.

Zur Absicherung der wesentlichen Inhalte der Planung sowie deren Umsetzung werden zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und beteiligten Grundeigentümern städtebauliche Verträge geschlossen.

2. Grundlagen und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 7).

In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan naturschutzrechtliche und gestalterische Festsetzungen.

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, ein Umweltbericht ist nicht erforderlich (siehe Kapitel 4 „Umweltprüfung“).

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss M …/22 vom xy. … 2025 (Amtl. Anz. S. …) eingeleitet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 01. September 2021 (Amtl. Anz. S. 1592) am 20. Oktober 2021 stattgefunden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Entwurfs wurde nach der Bekanntmachung vom xy. … 2025 (Amtl. Anz. S …) in der Zeit vom xy. … bis einschließlich xy. … durchgeführt.

3. Planerische Rahmenbedingungen

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