Durch den Klimawandel und die fortschreitende Nachverdichtung nähern sich die Infrastruktureinrichtungen der Stadtentwässerung der Belastungsgrenze, sodass ein Umdenken im Umgang mit der Abwasserableitung und eine daran angepasste Planung notwendig sind.
Die Schmutz- und Regenentwässerung des Plangebietes muss nach den gesetzlichen Anforderungen und Zielsetzungen dauerhaft sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde der Entwässerungstechnische Funktionsplan zur Oberflächenentwässerung aufgestellt mit dem Ziel, die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse für die Neubebauung zu ordnen und unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen zu konzipieren. Durch das Entwässerungskonzept wurde der Nachweis erbracht, dass die Entwässerung im Plangebiet den geltenden Anforderungen entsprechend vollzogen werden kann. Es bildet die Grundlage für die im Rahmen der späteren Genehmigungsverfahren festzulegenden Maßnahmen. Entsprechende Bodenbelastungen sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. So ist im Zuge der Baugenehmigungsverfahren etwa durch Bodenaustausch, Bodenauftrag oder weitere Bodenuntersuchungen sicherzustellen, dass über den vorhandenen Boden versickert werden kann.
Das Plangebiet ist an das Sielnetz der Stadt Hamburg angeschlossen und wird überwiegend im Trennsielsystem entwässert. Nur der südliche Abschnitt des Finkswegs bzw. Külpersweg ist mischbesielt. Im Plangebiet betrifft dies das Grundstück Finksweg 44 (Flurstück 1715, Baufeld 3, Haus 5 im WA 5).
Auf folgende auf Privatgrund befindliche Bestandsleitungen wird hingewiesen:
- Das im Baufeld 3 (Süd) geplante Haus 5 ( WA 4) führt zu einer Überbauung der hier per Dienstbarkeit DB-325 gesicherten Schmutz- und Regensielleitung. Die Leitung ist in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet. Zur planungsrechtskonformen Realisierung des Baukörpers stehen im Grundsatz folgende Lösungsvarianten zur Verfügung:
- Eine entsprechende Leitungssicherung im Zuge der Überbauung des Siels,
- Eine Verlegung sowohl des Schmutzwassersiels DN 200 als auch des Regensiels DN 250 in eine neue Trasse.
Die genannten Varianten sind im Vorwege oder im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens technisch sowie wirtschaftlich und betrieblich zu prüfen. Die Verlegung der bestehenden Sielleitungen ist hydraulisch grundsätzlich möglich. Hierzu ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und dem Veranlasser zu schließen, der auch die Kosten für Planung und Bau der Sielverlegung zu tragen hat. Seitens des Veranlassers ist die diesbezügliche Abstimmung mit der HSE zu suchen.
- Im Verlauf der zentralen Wegeverbindung vom Doggerbankweg zur Hochwasserschutzanlage am Steendiekkanal im Baufeld 1.2 (WA 7) verläuft ein Regenwassersiel auf Privatgrund. Die Leitungen sind per Dienstbarkeit gesichert, werden nicht durch bebaubare Flächen erfasst und werden entsprechend in der Planzeichnung gekennzeichnet.
- Am nordwestlichen Rand des Plangebietes verlaufen im Baufeld 1.4 (WA 7) entlang der Hochwasserschutzanlage zwei weitere unterirdische Abwasserleitungen auf Privatgrund. Gemäß HSE handelt es sich um eine Leitung der HSE und eine Fremdleitung. Die Leitungen sind per Dienstbarkeit gesichert, werden nicht durch bebaubare Flächen erfasst und werden entsprechend in der Planzeichnung gekennzeichnet.