Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Ergebnisse der Oberbodenuntersuchungen

Eine Oberbodenuntersuchung nach BBodSchV auf die nutzungsbezogenen Prüfwerte, Wirkungspfad Boden-Mensch ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht erfolgt.

Die gewonnen Bodenmischproben wurden auf den Parameterumfang der LAGA TR Boden untersucht (abfallrechtliche Beurteilung).

Aus den abfallrechtlichen Untersuchungen geht der Hinweis auf eine flächendeckende Bodenbelastung am Doggerbankweg/Finksweg mit Benzo(a)pyren (BaP) in verschiedenen Horizonten hervor.

Aufgrund der im Altlasthinweiskataster verzeichneten Flächen sowie den Hinweisen auf eine flächendeckende Bodenbelastung mit Benzo(a)pyren (BaP) in verschiedenen Horizonten aus der abfallrechtlichen Untersuchungen (2018-2022) ist das gesamte Plangebiet gemäß § 9 Absatz 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet mit der Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Im Baugenehmigungsverfahren ist z.B. durch Bodenaustausch, Bodenauftrag oder weitere Bodenuntersuchungen sicherzustellen, dass der Oberboden für die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Insbesondere muss eine Gefährdung durch Schadstoffe für den Wirkungspfad Boden-Mensch gemäß BBodSchV ausgeschlossen werden.

Ergebnisse der Bodenluftmessungen

Im gesamten Untersuchungsgebiet zeigt sich an den Messpunkten ein schwaches Gasbildungspotenzial von 0,4 bis 1 Vol.-% Kohlendioxid. Die Kohlendioxidkonzentrationen lagen vollständig bei ≤ 5 Vol.-%. Es wurden keine Methan- und Schwefelwasserstoffkonzentrationen sowie leichtflüchtigen BTEX und LCKW nachgewiesen. Entsprechend sind nach den Untersuchungsergebnissen keine baulichen Sicherungsmaßnahmen notwendig.

Die zuständige Behörde (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - BUKEA, Amt für Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten, Abt. Bodenschutz und Altlasten) empfiehlt jedoch vorsorglich bei Neubauvorhaben im Plangeltungsbereich bei einer nachgewiesenen Weichschichtenmächtigkeit von mehr als 2 m, bauliche Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Gasansammlungen und Gaseintritten zu berücksichtigen. Die baulichen Sicherungsmaßnahmen bestehen im Einzelnen aus:

  • Horizontale Flächendränage (mindestens 30 cm) aus Material mit guten Dränageeigenschaften (z.B. schluffarmer Sand oder Kies) unterhalb der Bodenplatte.
  • Einbau einer Baufolie zwischen Flächendränage und Bodenplatte zum Schutz vor Zementschlämmen.
  • Vertikale Gasdränage bis zur Geländeoberkante, die direkt an die horizontale Flächendränage angeschlossen wird. Die Anforderungen bezüglich Material und Schüttbreite entsprechenden Anforderungen an die horizontale Flächendränage. Die vertikale Gasdränage dient der Ableitung von evtl. anstehenden Gasen und ist an der Geländeoberfläche dauerhaft diffusionsoffen zu halten.
  • Durchbrüche (> DN 100) in Frostschürzen, Fundamentbalken, Streifen- und Ringfundamenten zur Vermeidung gefangener Räume. Diese werden direkt unterhalb der Bodenplatte (auf Höhe der horizontalen Flächendränage) in einem Abstand von 2-3 m angeordnet.
  • Gasdichte Leitungsdurchführungen der Ver- und Entsorgungsleitungen durch die Gebäudesohle und die unterirdischen Kelleraußenwände.

5.8. Entwässerung

Durch den Klimawandel und die fortschreitende Nachverdichtung nähern sich die Infrastruktureinrichtungen der Stadtentwässerung der Belastungsgrenze, sodass ein Umdenken im Umgang mit der Abwasserableitung und eine daran angepasste Planung notwendig sind.

Die Schmutz- und Regenentwässerung des Plangebietes muss nach den gesetzlichen Anforderungen und Zielsetzungen dauerhaft sichergestellt werden.

Vor diesem Hintergrund wurde der Entwässerungstechnische Funktionsplan zur Oberflächenentwässerung aufgestellt mit dem Ziel, die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse für die Neubebauung zu ordnen und unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen zu konzipieren. Durch das Entwässerungskonzept wurde der Nachweis erbracht, dass die Entwässerung im Plangebiet den geltenden Anforderungen entsprechend vollzogen werden kann. Es bildet die Grundlage für die im Rahmen der späteren Genehmigungsverfahren festzulegenden Maßnahmen. Entsprechende Bodenbelastungen sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. So ist im Zuge der Baugenehmigungsverfahren etwa durch Bodenaustausch, Bodenauftrag oder weitere Bodenuntersuchungen sicherzustellen, dass über den vorhandenen Boden versickert werden kann.

Das Plangebiet ist an das Sielnetz der Stadt Hamburg angeschlossen und wird überwiegend im Trennsielsystem entwässert. Nur der südliche Abschnitt des Finkswegs bzw. Külpersweg ist mischbesielt. Im Plangebiet betrifft dies das Grundstück Finksweg 44 (Flurstück 1715, Baufeld 3, Haus 5 im WA 5).

Auf folgende auf Privatgrund befindliche Bestandsleitungen wird hingewiesen:

  1. Das im Baufeld 3 (Süd) geplante Haus 5 ( WA 4) führt zu einer Überbauung der hier per Dienstbarkeit DB-325 gesicherten Schmutz- und Regensielleitung. Die Leitung ist in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet. Zur planungsrechtskonformen Realisierung des Baukörpers stehen im Grundsatz folgende Lösungsvarianten zur Verfügung:
  2. Eine entsprechende Leitungssicherung im Zuge der Überbauung des Siels,
  3. Eine Verlegung sowohl des Schmutzwassersiels DN 200 als auch des Regensiels DN 250 in eine neue Trasse.

Die genannten Varianten sind im Vorwege oder im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens technisch sowie wirtschaftlich und betrieblich zu prüfen. Die Verlegung der bestehenden Sielleitungen ist hydraulisch grundsätzlich möglich. Hierzu ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und dem Veranlasser zu schließen, der auch die Kosten für Planung und Bau der Sielverlegung zu tragen hat. Seitens des Veranlassers ist die diesbezügliche Abstimmung mit der HSE zu suchen.

  • Im Verlauf der zentralen Wegeverbindung vom Doggerbankweg zur Hochwasserschutzanlage am Steendiekkanal im Baufeld 1.2 (WA 7) verläuft ein Regenwassersiel auf Privatgrund. Die Leitungen sind per Dienstbarkeit gesichert, werden nicht durch bebaubare Flächen erfasst und werden entsprechend in der Planzeichnung gekennzeichnet.
  • Am nordwestlichen Rand des Plangebietes verlaufen im Baufeld 1.4 (WA 7) entlang der Hochwasserschutzanlage zwei weitere unterirdische Abwasserleitungen auf Privatgrund. Gemäß HSE handelt es sich um eine Leitung der HSE und eine Fremdleitung. Die Leitungen sind per Dienstbarkeit gesichert, werden nicht durch bebaubare Flächen erfasst und werden entsprechend in der Planzeichnung gekennzeichnet.
Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: