5.7.2. Luftschadstoffimmissionen
Die Luftqualität ist im großstädtischen Kontext ein hinsichtlich der Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu betrachtender Aspekt. In Hamburg ist verkehrsbedingt die Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub relevant. Die Schadstoffbelastung setzt sich dabei aus der örtlichen Hintergrundbelastung sowie der verkehrsbedingten Zusatzbelastung zusammen. Zur Beurteilung wird die 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) herangezogen, über die die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in nationales Recht umgesetzt wurde. Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden im Stadtgebiet und damit auch im Plangebiet keine Überschreitungen der maßgeblichen Grenzwerte der 39. BImSchV festgestellt.
Im Dezember 2024 ist eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getreten. Die neue Richtlinie sieht deutlich niedrigere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor, die ab 2030 einzuhalten sind. Der neue Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 20 μg/m³ (Jahresmittelwert). Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wurde eine flächendeckende Berechnung der Hintergrundbelastung vorgenommen. Die Hintergrundbelastung im Plangebiet liegt demzufolge bei 18 μg/m³ im Jahr 2023. Die Hintergrundbelastung ist in Hamburg in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken und wird angesichts der verfolgten Verkehrswende bis 2030 aller Voraussicht nach weiter sinken. Auf Basis der Korrekturfaktoren für die Hintergrundbelastung der Richtlinien zur Luftqualität an Straßen (RLuS) ist im Plangebiet in 2030 mit einer Hintergrundbelastung zwischen 14 und 15 μg/m³ zu rechnen. Im Nahbereich des Plangebiets weist der Hein-Saß-Weg im Planfall eine Frequentierung von täglich rund 4400 Kfz auf, im weiteren Planumfeld weisen die Straßen Finkenwerder Norderdeich (rund 13.000 Kfz/24 h) und Steendiek (rund 15.000 Kfz/24 h) unter Berücksichtigung des Planfalls die höchsten Verkehrsstärken auf. In Verbindung mit der bestehenden Durchlüftungssituation, die auch durch die Planbebauung nicht in erheblichem Maße verschlechtert wird, ist erfahrungsgemäß nicht davon auszugehen, dass die Zusatzemissionen der Straßen im Jahr 2030 zu einer Zusatzbelastung von mehr als 5 μg/m³ führt, sodass in der Summe der im Jahr 2030 geltende Grenzwert von 20 μg/m³ voraussichtlich eingehalten werden wird.
Die neuen Grenzwerte für Feinstaub liegen bei 20 μg/m³ für PM10 bzw. 10 μg/m³ bei PM2,5. Aktuelle Luftschadstoffgutachten für verschiedene Hamburger Bebauungsplanverfahren zeigen, dass zukünftig Feinstaub PM 2,5 der kritische Luftschadstoff im Hinblick auf die Grenzwerteinhaltung ist. Die bisherigen Erfahrungen hierzu zeigen jedoch auch, dass erst ab einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von ca. 30.000 Kfz/24 h mit Grenzwertüberschreitungen zu rechnen ist, sodass aufgrund der im Plangebiet sowie und in dessen unmittel-barem Umfeld deutlich geringeren Verkehrsstärken von einer Einhaltung des ab 2030 geltenden Grenzwertes auszugehen ist.
In der Summe sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bezüglich der Luftschadstoffbelastung somit auch unter Berücksichtigung der ab 2030 geltenden Grenzwerte im Plangebiet gewährleistet.