Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine eigenständige Umweltprüfung mit Umweltbericht ist damit nicht erforderlich. Von der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz kann abgesehen werden, da der Bebauungsplan eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m2 festsetzt und § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB zur Anwendung kommt (vgl. Kapitel 5.10.5 „Naturschutzfachliche Gesamtbeurteilung“).

Oberirdisch ist eine Gebäudegrundfläche von ca. 9.800 m2 für Wohn- und Gewerbegebäude geplant; zudem sind Tiefgaragen gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO 2017 vorgesehen, die die genannte überbaubare Grundfläche überschreiten werden. Im Bestand weist das Plangebiet eine Versiegelung von ca. 13.700 m² auf. Der Schwellenwert von 20.000 m², oberhalb dessen eine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchzuführen ist, wird somit nicht erreicht. Folglich besteht kein Erfordernis einer Vorprüfung des Einzelfalls, ob das beschleunigte Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung herangezogen werden kann.

Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB wäre auch ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet würde, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits-prüfung in Hamburg (HmbUVPG) vom 10. Dezember 1996 (HmbGVBl. S. 310), zuletzt geändert am 21. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 53, 54) (UVPG) unterliegen. Der Bebauungsplan sieht jedoch keine planungsrechtlichen Ausweisungen vor, die den Kriterien des UVPG für eine Pflicht zur Vorprüfung entsprechen würden.

Somit ist das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB zulässig.

5. Planinhalt und Abwägung

Mit dem Bebauungsplan soll u.a. auf den durch die Verlagerung oder Aufgabe des bezirklichen Betriebshofes und privater gewerblicher Betriebe freigewordenen Flächen im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung die planungsrechtliche Grundlage für ein attraktives Wohnquartier mit untergeordneter gewerblicher Nutzung geschaffen werden. Damit der Stadtteil derart als Wohnstandort gestärkt werden kann, gilt es, eine langfristig verträgliche Nachbarschaft von Wohn- und Gewerbenutzungen sicherzustellen und dabei auch die Gewerbeflächenentwicklung unter Würdigung der betrieblichen Erfordernisse des im Umfeld befindlichen Bestandsgewerbes angemessen zu berücksichtigen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Das dem Funktions- und Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht eine neue Wohnbebauung entlang der drei das Plangebiet strukturierenden, parallel verlaufenden Achsen Finksweg, Doggerbankweg und Steendiekkanal / Finkenwerder Hauptdeich vor. Die geplanten Gebäude werden entlang der drei Achsen in einer einheitlichen Bauflucht positioniert. Innerhalb einer Gebäudereihe weisen die Baukörper untereinander jeweils fast identische Abstände auf. Analog zu den zum Steendiekkanal hin ansteigenden Gebäudehöhen nehmen die Abstände zwischen den Baukörpern zu. Ebenso entwickeln sich die Gebäudelängen- und -tiefen in den drei Gebäudereihen mit zunehmender Gebäudehöhe. Aus diesem Entwurfsprinzip ergibt sich eine versetzte Anordnung der Baukörper, die Sichtbeziehungen zwischen den Gebäuden auf die Wasserkante zulassen und insgesamt eine stärkere Durchlässigkeit der Bebauung bewirken.

Das Bebauungskonzept umfasst insgesamt ca. 314 Wohneinheiten. Davon können ca. 152 Wohnungen durch die Neubebauung heute freistehender bzw. nicht genutzter Grundstücke entstehen. Für weitere ca. 162 Wohnungen besteht ein mittel- bis langfristiges Nachverdichtungspotenzial im Bereich heute noch bebauter Grundstücke. Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Besitz von privaten Eigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften, darunter eine Wohnungsbaugenossenschaft, die für ihre Grundstücke unterschiedliche Wohnformen sowohl im frei finanzierten und baugenossenschaftlichen Mietwohnungsbau als auch im Wohnungseigentum verfolgen. Darüber hinaus wird das städtische Wohnungsbauunternehmen öffentlich geförderten Mietwohnungsbau für vordringlich Wohnungssuchende realisieren.

Neben der Wohnnutzung wird im Plangebiet in geringem Umfang auch eine gewerbliche Nutzung gesichert. Durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes wird auf dem knapp 600 m² großen Grundstück im Süden des Plangebietes die Ansiedlung von wohnverträglichem Gewerbe ermöglicht. Zulässig ist hier ein maximal viergeschossiger Baukörper. Durch entsprechende Festsetzungen wird die zulässige gewerbliche Nutzung auf ein für die angrenzende Wohnnutzung verträgliches Maß eingeschränkt und auf diesem Wege ein konfliktfreies Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe sichergestellt. Das Gewerbegrundstück soll zudem die nördlich angrenzende Wohnbebauung gegenüber von der Feuerwehr ausgehenden Lärmemissionen abschirmen.

Baufelder

Das Projektgebiet gliedert sich entsprechend der Eigentumsverhältnisse in folgende Baufelder (siehe Abb. 1).

Abb. 1: Eigentumsverhältnisse und Lage der Baufelder

Grafik © Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung / Kartengrundlage © FHH/LGV

  • Baufeld 1.1 (Allgemeine Wohngebiete WA 1 und WA 7 (tlw.))

Die Baufelder 1.1 bis 1.4 befinden sich im Besitz einer privaten Eigentümerin. Während das Baufeld 1.4 bestehende Mehrfamilienhäuser erfasst, ist auf den Baufeldern 1.1 bis 1.3 Wohnungsneubau mit insgesamt ca. 100 Wohneinheiten geplant.

Auf dem Baufeld 1.1 sind zwei über den Doggerbankweg erschlossene Neubauten geplant. Bei dem nordwestlich verorteten Haus 1 handelt es sich um einen 4-geschossigen Gebäuderiegel mit einer Rückstaffelung des Dachgeschosses in der südöstlichen Gebäudeecke und ca. 21 Wohneinheiten. Bei Haus 2 handelt es sich um einen 5-geschossigen Solitär mit ca. 12 Wohneinheiten. Beide Gebäude sollen durch eine gemeinschaft-lich genutzte Tiefgarage unterbaut werden.

  • Baufeld 1.2 (Allgemeines Wohngebiet WA 7 (tlw.))

Auf dem Baufeld sind zwei Neubauten geplant. Beide Gebäude befinden sich nicht direkt an der Straße und werden über eine TG-Zufahrt über den Doggerbankweg sowie über Fußwege vom Finksweg und Doggerbankweg erschlossen. Bei dem nordwestlich verorteten Haus 1 handelt es sich um einen 4-geschossigen Gebäuderiegel mit einer Rückstaffelung in der südöstlichen Gebäudeecke und ca. 37 Wohneinheiten. Bei Haus 2 handelt es sich um einen 5-geschossigen Gebäuderiegel mit einer Rückstaffelung in der Nordöstlichen Gebäudeecke und ca. 20 Wohneinheiten. Haus 1 ist durch eine gemeinschaftlich genutzte Tiefgarage unterbaut, die beiden Häusern sowie den Häusern 1 und 2 im Baufeld 1.3 zum Stellplatznachweis dient.

  • Baufeld 1.3 (Allgemeines Wohngebiet WA 7 (tlw.))

Auf dem Baufeld sind zwei Neubauten geplant. Bei dem nordwestlich verorteten Haus 1 handelt es sich um einen 4-geschossigen Gebäuderiegel mit Rückstaffelungen in der nordwestlichen und der südöstlichen Gebäudeecke sowie ca. 30 Wohneinheiten. Bei Haus 2 handelt es sich um einen 4-geschossigen Gebäuderiegel mit Rückstaffelungen in der nordwestlichen und der südöstlichen Gebäudeecke und ca. 20 Wohneinheiten. Beide Gebäude sollen durch eine gemeinschaftlich genutzte Tiefgarage unterbaut werden, die auch die Häuser im Baufeld 1.2 erfasst. Im Bereich des Baufeldes befindet sich derzeit ein privater Betriebshof (vgl. Kapitel 5.1.2 „Fremdkörperfestsetzung“).

  • Baufeld 1.4 (Allgemeines Wohngebiet WA 7 (tlw.))

Mit dem Baufeld 1.4 erfasst das Plangebiet vier in den 1990er Jahren gebaute 3- bis 5-geschossige Mehrfamilienhäuser mit der Belegenheit Finksweg 69 bis 75 und insgesamt 36 Bestandswohnungen. Mittig zwischen den Gebäuden befindet sich eine über den Finksweg erschlossene Parkplatzpalette.

  • Baufeld 2 (Allgemeines Wohngebiet WA 2)

Das Baufeld 2 erfasst einen Teilbereich des ehemaligen Betriebshofes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte am Doggerbankweg, der seitens der FHH einer Baugemeinschaft anhand gegeben wurde. Geplant sind hier bis zu 23 Wohnungen im baugemeinschaftlichen Eigentum (2,5- bis 5,5-Zimmer-Wohnungen). Der Neubau ist mit einem Keller, dieser jedoch ohne Tiefgaragennutzung geplant.

  • Baufeld 3 Nord (Allgemeines Wohngebiet WA 5)

Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum einer im Stadtteil ansässigen Wohnungsbaugenossenschaft. Diese beabsichtigt mittel- bis langfristig eine Modernisierung und Nachverdichtung ihres Gebäudebestands. Die Gesamtzahl von derzeit in den Baufeldern 3 Nord und Süd befindlichen 150 Wohnungen wird auch im Zuge möglicher Neubaumaßnahmen in annähernd gleichem Mengengerüst angestrebt. Für das Baufeld Nord ist keine Tiefgarage vorgesehen.

  • Baufeld 3 d (Allgemeines Wohngebiet WA 4)

Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum einer im Stadtteil ansässigen Wohnungsbaugenossenschaft. Diese beabsichtigt mittel- bis langfristig eine Modernisierung und Nachverdichtung ihres Gebäudebestands. Die Gesamtzahl von derzeit in den Baufeldern 3 Nord und Süd befindlichen 150 Wohnungen wird auch im Zuge möglicher Neubaumaßnahmen in annähernd gleichem Mengengerüst angestrebt. Für das Baufeld Süd ist für die Untergeschosse der Häuser 1 bis 5 eine Tiefgarage vorgesehen, die im Südosten über den Finksweg angefahren wird.

  • Baufeld 4.1 (Allgemeines Wohngebiet WA 3)

Das Baufeld 4.1 erfasst einen weiteren Teilbereich des ehemaligen Betriebshofes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte am Doggerbankweg, der seitens der FHH einem städtischen Wohnungsbauunternehmen anhand gegeben wurde. Geplant ist hier der Bau von ca. 29 öffentlich geförderten Mietwohnungen für vordringlich Wohnungssuchende. Der Stellplatznachweis erfolgt über eine im Südosten über den Doggerbankweg angefahrene Tiefgarage.

  • Baufeld 4.2 (Gewerbegebiet GE)

Das Baufeld 4.2 erfasst einen weiteren Teilbereich des ehemaligen Betriebshofes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte am Doggerbankweg. Vorgesehen ist hier eine wohnverträgliche gewerbliche Nutzung, vorzugsweise durch einen im Stadtteil ansässigen Betrieb. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird im Kontext einer Wirtschaftsförderung die Vergabe an einen geeigneten Betrieb geprüft.

  • Baufeld 5 (Allgemeines Wohngebiet WA 6)

Im Baufeld 5 befinden sich zwei Einfamilienhaus-Grundstücke privater Eigentümer mit den Belegenheiten Finksweg 55 und 57. Die beiden Grundstücke sind zur Zeit mit zwei jeweils zweigeschossigen Doppelhaushälften bebaut. Diese Form der Bestandsbebauung ist so aktuell auch auf den nordwestlich angrenzenden Flurstücken vorzufinden. Angesichts der planungsrechtlich eröffneten Möglichkeiten zu einer umfassenden städtebaulichen Neuordnung im Plangebiet sollen diese neben dem angrenzenden Baufeld 1.3 auch für das Baufeld 5 eingeräumt werden. Sofern die jeweiligen Eigentümer also zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ihre Grundstücke neu bebauen zu wollen, stehen ihnen dafür im Interesse einer konsequenten Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzepts planungsrechtlich dieselben Möglichkeiten zur Verfügung. So könnten im Baufeld 5 ca. 12 Wohneinheiten entstehen.

  • Grundstück Freiwillige Feuerwehr (Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Freiwillige Feuerwehr“)

Das Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr Finkenwerder wird weiterhin für diese Zwecke genutzt und entsprechend planungsrechtlich gesichert.

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