Das Projektgebiet gliedert sich entsprechend der Eigentumsverhältnisse in folgende Baufelder (siehe Abb. 1).
Abb. 1: Eigentumsverhältnisse und Lage der Baufelder
Grafik © Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung / Kartengrundlage © FHH/LGV
- Baufeld 1.1 (Allgemeine Wohngebiete WA 1 und WA 7 (tlw.))
Die Baufelder 1.1 bis 1.4 befinden sich im Besitz einer privaten Eigentümerin. Während das Baufeld 1.4 bestehende Mehrfamilienhäuser erfasst, ist auf den Baufeldern 1.1 bis 1.3 Wohnungsneubau mit insgesamt ca. 100 Wohneinheiten geplant.
Auf dem Baufeld 1.1 sind zwei über den Doggerbankweg erschlossene Neubauten geplant. Bei dem nordwestlich verorteten Haus 1 handelt es sich um einen 4-geschossigen Gebäuderiegel mit einer Rückstaffelung des Dachgeschosses in der südöstlichen Gebäudeecke und ca. 21 Wohneinheiten. Bei Haus 2 handelt es sich um einen 5-geschossigen Solitär mit ca. 12 Wohneinheiten. Beide Gebäude sollen durch eine gemeinschaft-lich genutzte Tiefgarage unterbaut werden.
- Baufeld 1.2 (Allgemeines Wohngebiet WA 7 (tlw.))
Auf dem Baufeld sind zwei Neubauten geplant. Beide Gebäude befinden sich nicht direkt an der Straße und werden über eine TG-Zufahrt über den Doggerbankweg sowie über Fußwege vom Finksweg und Doggerbankweg erschlossen. Bei dem nordwestlich verorteten Haus 1 handelt es sich um einen 4-geschossigen Gebäuderiegel mit einer Rückstaffelung in der südöstlichen Gebäudeecke und ca. 37 Wohneinheiten. Bei Haus 2 handelt es sich um einen 5-geschossigen Gebäuderiegel mit einer Rückstaffelung in der Nordöstlichen Gebäudeecke und ca. 20 Wohneinheiten. Haus 1 ist durch eine gemeinschaftlich genutzte Tiefgarage unterbaut, die beiden Häusern sowie den Häusern 1 und 2 im Baufeld 1.3 zum Stellplatznachweis dient.
- Baufeld 1.3 (Allgemeines Wohngebiet WA 7 (tlw.))
Auf dem Baufeld sind zwei Neubauten geplant. Bei dem nordwestlich verorteten Haus 1 handelt es sich um einen 4-geschossigen Gebäuderiegel mit Rückstaffelungen in der nordwestlichen und der südöstlichen Gebäudeecke sowie ca. 30 Wohneinheiten. Bei Haus 2 handelt es sich um einen 4-geschossigen Gebäuderiegel mit Rückstaffelungen in der nordwestlichen und der südöstlichen Gebäudeecke und ca. 20 Wohneinheiten. Beide Gebäude sollen durch eine gemeinschaftlich genutzte Tiefgarage unterbaut werden, die auch die Häuser im Baufeld 1.2 erfasst. Im Bereich des Baufeldes befindet sich derzeit ein privater Betriebshof (vgl. Kapitel 5.1.2 „Fremdkörperfestsetzung“).
- Baufeld 1.4 (Allgemeines Wohngebiet WA 7 (tlw.))
Mit dem Baufeld 1.4 erfasst das Plangebiet vier in den 1990er Jahren gebaute 3- bis 5-geschossige Mehrfamilienhäuser mit der Belegenheit Finksweg 69 bis 75 und insgesamt 36 Bestandswohnungen. Mittig zwischen den Gebäuden befindet sich eine über den Finksweg erschlossene Parkplatzpalette.
- Baufeld 2 (Allgemeines Wohngebiet WA 2)
Das Baufeld 2 erfasst einen Teilbereich des ehemaligen Betriebshofes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte am Doggerbankweg, der seitens der FHH einer Baugemeinschaft anhand gegeben wurde. Geplant sind hier bis zu 23 Wohnungen im baugemeinschaftlichen Eigentum (2,5- bis 5,5-Zimmer-Wohnungen). Der Neubau ist mit einem Keller, dieser jedoch ohne Tiefgaragennutzung geplant.
- Baufeld 3 Nord (Allgemeines Wohngebiet WA 5)
Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum einer im Stadtteil ansässigen Wohnungsbaugenossenschaft. Diese beabsichtigt mittel- bis langfristig eine Modernisierung und Nachverdichtung ihres Gebäudebestands. Die Gesamtzahl von derzeit in den Baufeldern 3 Nord und Süd befindlichen 150 Wohnungen wird auch im Zuge möglicher Neubaumaßnahmen in annähernd gleichem Mengengerüst angestrebt. Für das Baufeld Nord ist keine Tiefgarage vorgesehen.
- Baufeld 3 Süd (Allgemeines Wohngebiet WA 4)
Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum einer im Stadtteil ansässigen Wohnungsbaugenossenschaft. Diese beabsichtigt mittel- bis langfristig eine Modernisierung und Nachverdichtung ihres Gebäudebestands. Die Gesamtzahl von derzeit in den Baufeldern 3 Nord und Süd befindlichen 150 Wohnungen wird auch im Zuge möglicher Neubaumaßnahmen in annähernd gleichem Mengengerüst angestrebt. Für das Baufeld Süd ist für die Untergeschosse der Häuser 1 bis 5 eine Tiefgarage vorgesehen, die im Südosten über den Finksweg angefahren wird.
- Baufeld 4.1 (Allgemeines Wohngebiet WA 3)
Das Baufeld 4.1 erfasst einen weiteren Teilbereich des ehemaligen Betriebshofes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte am Doggerbankweg, der seitens der FHH einem städtischen Wohnungsbauunternehmen anhand gegeben wurde. Geplant ist hier der Bau von ca. 29 öffentlich geförderten Mietwohnungen für vordringlich Wohnungssuchende. Der Stellplatznachweis erfolgt über eine im Südosten über den Doggerbankweg angefahrene Tiefgarage.
- Baufeld 4.2 (Gewerbegebiet GE)
Das Baufeld 4.2 erfasst einen weiteren Teilbereich des ehemaligen Betriebshofes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte am Doggerbankweg. Vorgesehen ist hier eine wohnverträgliche gewerbliche Nutzung, vorzugsweise durch einen im Stadtteil ansässigen Betrieb. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird im Kontext einer Wirtschaftsförderung die Vergabe an einen geeigneten Betrieb geprüft.
- Baufeld 5 (Allgemeines Wohngebiet WA 6)
Im Baufeld 5 befinden sich zwei Einfamilienhaus-Grundstücke privater Eigentümer mit den Belegenheiten Finksweg 55 und 57. Die beiden Grundstücke sind zur Zeit mit zwei jeweils zweigeschossigen Doppelhaushälften bebaut. Diese Form der Bestandsbebauung ist so aktuell auch auf den nordwestlich angrenzenden Flurstücken vorzufinden. Angesichts der planungsrechtlich eröffneten Möglichkeiten zu einer umfassenden städtebaulichen Neuordnung im Plangebiet sollen diese neben dem angrenzenden Baufeld 1.3 auch für das Baufeld 5 eingeräumt werden. Sofern die jeweiligen Eigentümer also zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ihre Grundstücke neu bebauen zu wollen, stehen ihnen dafür im Interesse einer konsequenten Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzepts planungsrechtlich dieselben Möglichkeiten zur Verfügung. So könnten im Baufeld 5 ca. 12 Wohneinheiten entstehen.
- Grundstück Freiwillige Feuerwehr (Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Freiwillige Feuerwehr“)
Das Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr Finkenwerder wird weiterhin für diese Zwecke genutzt und entsprechend planungsrechtlich gesichert.