Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1.13. Leitlinien für den Einzelhandel

Gemeinsam mit dem Flächennutzungsplan erfüllen, wie oben erwähnt, die am 23. Januar 2014 beschlossenen „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel – Ziele und Ansiedlungsgrundsätze“ einschließlich der am 12. September 2019 beschlossenen ersten Änderung die Anforderungen an ein „Städtebauliches Entwicklungskonzept“ gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB. Diese Leitlinien beinhalten eine abschließende und verbindliche Konzeption, in der die Kriterien für eine verträgliche Ansiedlung von Einzelhandel eindeutig benannt werden. Als Grundlage für die Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels in Hamburg formulieren die Leitlinien verschiedene zentrale Zielsetzungen, u.a. sind dieses folgende:

Das polyzentrische, hierarchische Zentrensystem erhalten und entwickeln,

- Einzelhandelsangebot und Nutzungsmischung der Zentren stärken,

- Die wohnortnahe Grundversorgung der Bevölkerung sichern.

In der Karte „Zentrale Standorte nach Flächennutzungsplan und Bestand der Nahversorgungszentren“ ist für Finkenwerder ein Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) gem. nachrichtlicher Erfassungvon 2000 vermerkt. Im Nahversorgungskonzept für den Bezirk Hamburg-Mitte wird die inzwischen vollzogene Entwicklung weiter konkretisiert.

3.3.1.14. Nahversorgungskonzept für den Bezirk Hamburg-Mitte

Die Empfehlungen des 2017 von den bezirkspolitischen Gremien beschlossenen und zuletzt im Februar 2019 fortgeschriebenen Nahversorgungskonzeptes für den Bezirk Hamburg-Mitte leiten sich unmittelbar aus Anforderungen der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel sowie den zentralen Ergebnissen einer Nahversorgungsanalyse ab, wonach v. a.

- die Nahversorgung vorzugsweise in den Zentren erfolgen soll, unter der Voraussetzung, dass im Ansiedlungs- und Ergänzungsbedarf andere Zentren und die „flächendeckende, wohnortnahe Nahversorgung“ nicht wesentlich beeinträchtigt wird,

- das Ziel einer Betriebstypenmischung besteht (= ausgewogenes Angebot),

- ausnahmsweise eine Entwicklung auch außerhalb von Zentren stattfinden und verwirklicht werden soll, wenn diese in allererster Linie der Deckung der wohnortnahen Grundversorgung dient. Auch hierbei gilt, dass andere Zentren und die wohnortnahe Nahversorgung in der Fläche nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

In Finkenwerder konzentrierte sich die Nahversorgungsfunktion bisher auf den Bereich Steendiek (Finkenwerder Norddeich/ Ostfrieslandstraße) und den historischen Ortskern (Steendiek/Müggenburg). Mit der Verlagerung eines Marktes vom Standort Alte Aue und der Verlagerung von zwei weiteren Märkten vom Köhlfleet Hauptdeich und der Rudolf-Kienau-Allee auf die Außendeichsfläche am Finkenwerder Kutterhafen wurde das zentrale Nahversorgungszentrum gestärkt.

Bisher wurde insgesamt ein unterdurchschnittlicher Wert der Versorgung erreicht. Die Wohngebiete im Westen des Stadtteils verfügten im Wesentlichen über keine fußläufig erreichbare Nahversogung.

In unmittebarer Nähe des Airbus-Werkes hat die Firma Airbus ein Dienstleistungszentrum umgesetzt (Bebauungsplan Finkenwerder 44), in dem u.a. auch großflächiger Einzelhandel (Lebensmittelmarkt) umgesetzt wurde. Dadurch wird das Nahversorgungsangebot für Werkangehörige sowie Anwohnerinnen und Anwohner erweitert. Im Rahmen einer vorgenommenen gutachterlichen Auswirkungsanalyse wurde festgestellt, dass das vorhandene Nahversorgungszentrum Kutterhafen durch die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhändlers mit einer Verkaufsfläche von max. 1.400 m2 im Plangebiet nicht gefährdet wird. Vielmehr verbessert sich die Nahversorgung im Westen von Finkenwerder sowie im Hinblick auf die perspektivische Einwohner‐ und Beschäftigtenentwicklung. Diese Stärkung der Nahversorgungsfunktion ist laut Gutachten vor dem Hintergrund des bestehenden Versorgungsdefizits im Westen Finkenwerders zu begrüßen.

Für das Plangebiet gibt es keine erforderlichen Regelungsbedarfe bzgl. der Sicherstellung der Nahversorgung.

3.3.2. Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen zum Bebauungsplan Finkenwerder 41 vor:

  • Städtebaulicher Wettbewerb, Siegerentwurf / Preisgerichtssitzung Oktober 2017
  • Funktions- und Freiflächenplan vom Februar 2026
  • Kontaminationsuntersuchungen des Bodens Doggerbankweg vom März 2018 und April 2020
  • Kontaminationsuntersuchungen des Bodens und der Bodenluft Doggerbankweg / Finksweg vom Mai 2022
  • Baugrundbeurteilung für das Grundstück Doggerbankweg 17, Berichte vom März 2018 und November 2020
  • Baumgutachterliche Stellungnahmen für das Plangebiet vom August 2016 und Oktober 2019
  • Baumgutachten zum Zustand von acht Hybrid-Pappeln und einer Stieleiche am Doggerbankweg vom Oktober 2020 und April 2021
  • Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzuntersuchung vom September 2022
  • Immissionsschutz-Gutachten – Geruchsimmissionsprognose für das Unternehmen Oiltanking Tanklager Waltershof GmbH vom Juni 2021
  • Verkehrsgutachterliche Stellungnahme vom August 2016 mit Fortschreibung vom Juli 2021
  • Mobilitätskonzept Finkenwerder vom Juni 2022
  • Schalltechnische Untersuchung mit Zwischenständen von Oktober 2016, Mai 2017 und November 2022, zuletzt aktualisiert und ergänzt im Juli 2024
  • Entwässerungstechnischer Funktionsplan – Oberflächenentwässerung vom März 2023, Februar 2024 und Mai/Juli 2025, zuletzt fortgeschrieben im Januar 2026

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