Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1.10. Gründachstrategie

Im Planverfahren ist zudem die „Gründachstrategie für Hamburg“ (Drucksache 20/11432) zu berücksichtigen, wonach mindestens 70 Prozent sowohl der Neubauten als auch der geeigneten zu sanierenden, flachen oder flach geneigten Dächer zu begrünen sind. Die Vorgabe folgt dem Ziel, trotz baulicher Verdichtung immer auch einen Mehrwert für die Freiräume zu erzeugen sowie das Wassermanagement zu verbessern und eine Anpassung an den Klimawandel zu gewährleisten. Im Planverfahren ist demnach grundsätzlich zu prüfen, inwieweit Dachbegrünungen und Dachgärten auf geeigneten Gebäuden mit Flachdach festgesetzt werden können.

3.3.1.11. Strategie Grüne Fassaden

Als Ergänzung der Gründachstrategie und Baustein zur Anpassung der FHH an den Klimawandel ist im Frühjahr 2024 die „Strategie Grüne Fassaden“ (Drucksache 22/14976) vom Senat beschlossen und der Bürgerschaft zugestimmt worden. Grüne Fassaden sind ein flächensparender grüner Baustein bei der Weiterentwicklung und Gestaltung eines klimaangepassten Hamburgs. Die Zielsetzung wird im Planverfahren über eine betreffende Festsetzung berücksichtigt.

3.3.1.12. Hamburger Zentrenkonzept

Das Hamburger Zentrenkonzept, das Nahversorgungskonzept des Bezirks Hamburg-Mitte und die Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel erfüllen gemeinsam die Anforderungen an ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (vgl. Ergänzungsvorlage zur SenkoV Nr. 190523/6 für die Sitzung der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 12.09.2019, Nr. 190912/7).

Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien und Hansestadt Hamburg hat im September 2019 das Hamburger Zentrenkonzept beschlossen.

Darin werden die Zentren in ihrer Gesamtheit mit den vorhandenen Strukturen, den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen und Funktionsfähigkeiten berücksichtigt und die Vielfalt der Zentren als Stärke für das Hamburger Stadtgebiet in den Vordergrund gestellt. Das Zentrenkonzept nimmt so die Rolle und Bedeutung der Zentren als Identifikationsorte und Ausgangspunkte von Stadtentwicklungsprozessen auf.

Das neue Hamburger Zentrenkonzept konzentriert sich inhaltlich vor allem auf die Funktionen der urbanen Räume. Es befasst sich konkret mit den Zentren im Stadtgebiet, die eine übergeordnete Bedeutung für Hamburg haben. Dazu gehören die Innenstadt, die weiteren Hauptzentren in Altona, Wandsbek und Harburg sowie die Stadtteil- und Ortszentren.

Das Zentrenkonzept besteht aus zwei Teilen. Zum einen aus dem Hamburger Zentrensystem, das als Standortsystem alle Zentren systematisch erfasst und bereits seit 1973 als wichtiges Planungsinstrument eine wichtige Grundlage des Hamburger Flächennutzungsplans darstellt.

Zum anderen benennt das Hamburger Zentrenkonzept aus gesamtstädtischer Sicht erstmals konkrete Ziele, Handlungsbedarfe und Entwicklungschancen für die einzelnen Zentren. Diese Handlungsansätze dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Stärkung der Zentren auf lokaler Ebene. Das Ziel ist, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort belebte und lebendige urbane Orte zu entwickeln. Es sollen ansprechende Erdgeschosszonen sowie zusätzlicher Wohnraum geschaffen und öffentliche Räume aufgewertet werden.

In den Zentren konzentriert sich das urbane Leben. Hier liegen die Ansatzpunkte für eine Stärkung der Quartiere unserer Stadt. Im Zeitalter des wachsenden Online-Handels brauchen wir tragfähige Nutzungskonzepte, um uns kreativ der wachsenden Herausforderung zu stellen.

Ein Schlüssel liegt in der Qualität öffentlicher Räume und der kleinteiligen Nutzungsmischung und -vielfalt in den Erdgeschossen, um unterschiedliche Funktionen und Bedürfnisse anzusprechen.

Finkenwerder als äußere Stadt wird keinem Entwicklungsziel eines Zentrums zugeordnet. Die nächsten Zentren sind das Ortszentrum Othmarschen, das Hauptzentrum Altona und die Innenstadt mit Citylagen. In dem im Plangebiet vorgesehenen Gewerbegebiet werden Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen (vgl. Kapitel 5.1.2 „Gewerbegebiet“).

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