3.2.6. Baumschutz
Für das gesamte Plangebiet gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).
Für das gesamte Plangebiet gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).
Im Plangebiet befinden sich diverse Leitungen im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsflächen. Unterhalb der bestehenden und weiterhin vorgesehen Querung des Schünemannstiegs verläuft innerhalb der Straße ein Regen-, Schmutz- und Mischwassersiel zur Straßenentwässerung (DN 300). Im Bereich der Arkaden des Baufeldes 1 an der Wandsbeker Markstraße verlaufen Fernwärmeleitungen (DN150/200). Diese verlaufen ebenfalls im Südwesten an der Wandsbeker Königstraße durch das Plangebiet und wurden bereits seit 1979 dinglich gesichert. Die Fernwärmeleitungen stellen Transportleitungen dar, die Fernwärme an 115 Verbrauchsstellen in Gebäuden mit Wohn- und Gewerbezwecken führen. Die vorhandenen Leitungen stehen dem geplanten Vorhaben nicht entgegen.
Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 85 ist ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Vorhabenträgerin am TT.MM.JJJJ geschlossen wurde. Für das Vorhabengebiet existiert ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 85 ist.