3.2.3. Altlasten
Das Plangebiet ist nach den Informationen im Hamburger Altlastenhinweiskataster nahezu deckungsgleich mit der „Fläche“ 7038-121/00.
Des Weiteren befindet sich auf dem Grundstück mit dem Karstadt-Gebäude (Flurstück 2513) die „Fläche“ 7038-046/00. 2009 wurde im Rahmen einer historischen Recherche f.d. Grundstück eine ehemalige chemische Reinigung erkundet. In Folge wurde der Bereich als altlastverdächtige Fläche eingestuft. Die weitere Recherche ergab einen nur kurzen Betriebszeitraum (8 Jahre), es wurde mit hochwertigen Maschinen gearbeitet. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten (komplette Unterkellerung der Betriebsräume) und vorliegender Untergrunderkundungen im direkten Umfeld, die keine Hinweise auf reinigungstypische Schadstoffe ergaben, ist nicht davon auszugehen, dass es hier zu schädlichen Bodenveränderungen und/oder Grundwasserverunreinigungen gekommen ist.
Für die o.g. im Altlastenhinweiskataster geführten sog. Flächen besteht gem. Bundesbodenschutzgesetz kein weiterer Handlungsbedarf. Beide Flächen entfalten somit keine Planrelevanz.