Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1.6. Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt

Beschlossen durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 12.09.2019 (Drs.190912/8). Die Leitlinie ist als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Sie leitet das Ermessen der Bezirksverwaltung in Bauplanungs und – genehmigungsverfahren unter dem Vorbehalt der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Grundsätzlich ist zu prüfen, wie bei der Umsetzung von städtebaulichen Lösungen angemessen mit Dichte und Höhe der Bebauung umzugehen ist und welche Instrumente und Maßnahmen hierfür im Sinne der Leitlinie ergriffen werden können. Der vorliegende Bebauungsplan sieht eine für den ländlich geprägten Stadtteil Kirchwerder und die bauliche Umgebung angemessene verdichtete Wohnbebauung vor.

3.3.1.7. Strategie Grüne Fassaden

Als Ergänzung der Gründachstrategie und Baustein zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel ist am 16.04.2024 die „Strategie Grüne Fassaden“ (Drucksache 22/14976) vom Senat beschlossen worden. Im Planverfahren soll grundsätzlich geprüft werden, ob Fassadenbegrünungen an geeigneten Wänden festgesetzt werden können, um als Baustein des Hamburger Klimaplans und der Qualitätsoffensive Freiraum die positiven Auswirkungen auf das Lokalklima und den Stadtraum umfänglich auszuschöpfen.

3.3.2. Bauliche Gestaltung

Für die Vier- und Marschlande wurde der Gestaltungsleitfaden ‘Bauen in den Vier- und Marsch- landen’ erstellt, der in der zweiten Auflage von 2007 vorliegt. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich an den Vorgaben dieses Leitfadens (siehe Kapitel 5.5). Ergänzend zum Bebauungsplan wurde ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der als Anlage einen Gestaltungsleitfaden u.a. mit Hinweisen zur baulichen Gestaltung enthält.

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