3.3.1.6. Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt
Beschlossen durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 12.09.2019 (Drs.190912/8). Die Leitlinie ist als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Sie leitet das Ermessen der Bezirksverwaltung in Bauplanungs und – genehmigungsverfahren unter dem Vorbehalt der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.
Grundsätzlich ist zu prüfen, wie bei der Umsetzung von städtebaulichen Lösungen angemessen mit Dichte und Höhe der Bebauung umzugehen ist und welche Instrumente und Maßnahmen hierfür im Sinne der Leitlinie ergriffen werden können. Der vorliegende Bebauungsplan sieht eine für den ländlich geprägten Stadtteil Kirchwerder und die bauliche Umgebung angemessene verdichtete Wohnbebauung vor.