Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.13.2. Oberflächenwasser

Für die Oberflächenentwässerung des Neubaugebiets (siehe Kapitel 5.13.1) ist die Errichtung einer Pumpstation erforderlich. Die hierfür benötigte Fläche mit einer Größe von ca. 100 m² wird im nördlichen Bereich des Plangebiets an der Einmündung der Planstraße A in den Kirchenheerweg innerhalb des WA1 als Versorgungsfläche festgesetzt.

Die bestehende Entwässerung des Plangebiets wird durch das von Nordost nach Südwest gerichtete Sielgrabensystem und den südwestlich des Geltungsbereichs liegenden „Südlichen Kirchwerder Sammelgraben“ gewährleistet. Die aus der landwirtschaftlichen Nutzung der Region und der Grundstücksentwässerung resultierenden Sielgräben befinden sich im Unterhaltungs- und Verwaltungsbereich des Ent- und Bewässerungsverbandes Vier- und Marschlande. Der Südliche Kirchwerder Sammelgraben dient als Vorflut des oben beschriebenen Sielgrabensystems und befindet sich im Unterhaltungs- und Verwaltungsbereich des Bezirksamtes Bergedorf.

In den vorgenannten Gewässern, die gemäß Hamburger Wassergesetz Gewässer 2. Ordnung sind, wird das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser sowie der Abfluss landwirtschaftlich genutzter Flächen gefasst. Auf Grund der sehr flachen Topografie handelt es sich um Staugewässer mit geringen Abflussleistungen.

Der Wasserstand im Sammelgraben beträgt im Sommer, aufgrund der Bewässerung der um- liegenden landwirtschaftlichen Flächen + 2,20 m NHN und im Winter + 1,50 m NHN.

Oberflächenwasser muss nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 9. Januar 2026 (BGBl. I Nr. 4 S. 1, 5) soweit wie möglich vor Ort versickert werden. Jedoch ist eine dezentrale Versickerung von gefasstem Oberflächenwasser gemäß den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung im Plangebiet nicht möglich. Daher wird die Ableitung und Rückhaltung in einem oberflächennahen Entwässerungssystem avisiert.

Gefasstes Niederschlagswasser auf den Grundstücksflächen, ausgenommen der nördlichen Grundstücksflächen (siehe unten), wird entweder direkt in das zentrale Rückhaltesystem oder in ein flach geneigtes Transportgrabensystem entlang der Verkehrsflächen abgeleitet. Die Transportgräben liegen zur Hälfte auf öffentlichen Straßenverkehrsflächen und zur anderen Hälfte auf den privaten Baugrundstücken. Sie sind unverbindlich für die Oberflächenentwässerung vorgemerkt. Das geplante Grabensystem wird für die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers eines 30-jährlichen Niederschlagsereignisses ausreichend dimensioniert. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse kann im westlichen Teil des Plangebiets auf eine vollständig oberflächige Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers verzichtet werden. Der Transport des Niederschlagswassers ist hier über unterirdische Entwässerungsleitungen zulässig.

Zur Rückhaltung und Ableitung des auf den Baugrundstücken gefassten Niederschlagswassers sind von Nord-Ost nach Süd-West gerichtete zentrale Rückhalteflächen vorgesehen, für die entsprechend der jeweiligen Hauptfunktion der Flächen einerseits eine Fläche für die Regelung des Wasserabflusses (siehe Kapitel 5.12.3) festgesetzt ist und andererseits eine öffentliche Grünfläche mit einer entsprechenden unverbindlichen Vormerkung für die Oberflächenentwässerung (siehe Kapitel 5.7) gekennzeichnet ist. Von hier aus wird das zurückgehaltene Niederschlagswasser in das Retentionsbecken des angrenzenden Bebauungsplans Kirchwerder 33 eingeleitet, das ausreichend dimensioniert ist (siehe unten).

Die nordwestlichen Bestandsgrundstücke im WA1 können anfallendes Niederschlagswasser in Abstimmung mit dem Ent- und Bewässerungsverband abweichend zum übrigen Plangebiet direkt in die angrenzenden Sielgräben 19 und 20a einleiten. Auch das anfallende Niederschlagswasser aus den Straßenverkehrsflächen wird über geplante Versickerungsmulden und eine darunterliegend geplante Regenwasserleitung in vorhandene Sielgräben eingeleitet.

Die Grundstücksflächen sollen so modelliert werden, dass sie in Richtung der geplanten Transportmulden und des neu anzulegenden Rückhaltebeckens entwässern. Auf diese Weise kann die bestehende Bebauung in der Umgebung auch bei starken Regenfällen, bis hin zu einem sogenannten 30-jährlichen Regenereignis, wirksam vor Überflutung geschützt werden.

Die maximale zulässige Abflussmenge für das anfallende Regenwasser beträgt qDr = 2,00 – 0,4 l/s = 1,6 l/s.

Da das natürliche Gelände keine Freigefälle-Entwässerung zulässt, ist für die Weiterleitung des Regenwassers aus den Plangebieten Kirchwerder 33 und Kirchwerder 34 eine Hebeanlage erforderlich. Diese wurde südlich der Rückhaltemulde im Bebauungsplangebiet Kirchwerder 33 installiert. Das über die Hebeanlage geförderte Wasser wird westlich in den parallel zum Kirchenheerweg verlaufenden Sielgraben 20a eingeleitet. Dieser Graben führt das Wasser über eine DN 300-Verrohrung in den Südlichen Kirchwerder Sammelgraben ab.

Regenwasserrückhaltung

Die Berechnungen des Entwässerungsgutachtens ergeben für das Plangebiet - ausgenommen des WA1 - ein erforderliches Rückhaltevolumen von ca. 800 m3. Das zurückzuhaltende Regenwasser wird im zentralen Bereich des Plangebiets auf der geplanten Retentionsfläche sowie in den geplanten Transportgräben zurückgehalten. Die genaue Ausgestaltung der Rückhalteeinrichtung, die auch Freiraumqualitäten bieten soll, erfolgt im Rahmen der weiterführenden Objektplanung.

Für die Privatgrundstücke im WA1 ist ein Rückhaltevolumen von 10 m3 und 20 m3 erforderlich. Hier soll das Niederschlagsvolumen auf dem eigenen Grundstück in dezentralen Rückhalteanlagen zurückgehalten werden.

Regenwasserbehandlung

Laut Arbeitsblatt DWA-A 102 ist Niederschlagswasser aus allgemeinen Wohngebieten sowie von inneren Erschließungsflächen und kleineren Erschließungsstraßen mit geringer Verkehrsbelastung (DTV < 300 Kfz/Tag) in der Regel nicht behandlungsbedürftig. Näheres soll bei der bautechnischen Planung der Entwässerung geprüft werden.

Überflutungsnachweis

Für private Grundstücksflächen ist gemäß DIN 1986-100 eine Überflutungsprüfung durchzuführen. Da die geplanten öffentlichen und privaten Entwässerungsanlagen für das gesamte Plan- gebiet für das 30-jährliche Regenereignis dimensioniert werden, ist der Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 für das gesamte Plangebiet erbracht.

Fazit

Das beschriebene Konzept weist nach, dass es mindestens eine Möglichkeit gibt, die Entwässerung des Plangebiets sachgerecht zu gewährleisten. Damit ist die Erschließung gesichert und auf der Ebene der Bebauungsplanung hinreichend geklärt. Alternative Planungskonzepte sind möglich, da der Bebauungsplan keine diesbezüglichen Vorgaben trifft.

Des Weiteren werden beiderseits der Bestandgräben Festsetzungen getroffen, die einen der Örtlichkeit angemessenen baulichen Abstand zu den Gewässern absichern (Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen, Garagen und ihren Zufahrten, siehe Kapitel 5.3 und 5.4, und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zum Erhalt von Boden, Natur und Landschaft, siehe Kapitel 5.13.5).

5.13.3. Fläche für die Regelung des Wasserabflusses: Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser

Im Plangebiet wird eine ‘Fläche für die Regelung des Wasserabflusses: Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser’ festgesetzt, um entsprechend der Überlegungen im vorlaufenden Workshopverfahren planungsrechtlich ausreichend Fläche für die Schaffung der entwässerungstechnischen Anlagen zu sichern. Die Fläche ist u.a. auf Grund des flachen Reliefs im Erschließungsgebiet, der anstehenden nicht versickerungsfähigen Böden und der hydraulisch stark ausgelasteten Vorflutsituation erforderlich.

Auf dieser Fläche soll eine Retentionsmulde entstehen. Sie liegt zentral im Neubaugebiet, erstreckt sich auf einer Länge von etwa 115 m südlich der Ringstraße und einer Breite von maximal 10 m und dient neben der Regenrückhaltung (siehe Kapitel 5.13.2) auch der landschaftlichen Gliederung der Baugebiete im Sinne eines Landschaftskorridors und randlich dem Aufenthalt im Freien. Der Retentionsraum mit begleitendem Weg verlängert einen entsprechenden Raum an der Stadtteilschule, sodass unter Hinzunahme von öffentlichen Grün- und Wegeflächen nördlich der Planstraße ein großzügiger Freiraum innerhalb der Ortslage geschaffen wird, der Ortskern, Wohnviertel und die Einrichtungen für Bildung, soziale Zwecke, Sport und Spiel abseits von Straßen miteinander verbindet. Entsprechend ist eine qualitätsvolle Gestaltung beabsichtigt, die auch ökologischen Ansprüchen gerecht wird und über die rein technische Ausbildung der Fläche hinausgeht. Die Gestaltungshandschrift der Retentionsfläche an der Stadtteilschule soll aufgegriffen und fortgesetzt werden.

5.14. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

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