Planunterlagen: Kirchwerder34

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.9. Entsorgungsfläche für Abwasser

Für die Oberflächenentwässerung des Neubaugebiets (siehe Kapitel 5.13.1) ist die Errichtung einer Pumpstation erforderlich. Die hierfür benötigte Fläche mit einer Größe von ca. 100 m² wird im nördlichen Bereich des Plangebiets an der Einmündung der Planstraße A in den Kirchenheerweg innerhalb des WA1 als Fläche für die Entsorgung von Abwasser festgesetzt.

Der gewählte Standort eignet sich in besonderem Maße für die Unterbringung der technischen Infrastruktur, da die bauliche Nutzung durch eine Pumpstation innerhalb des angrenzenden Siedlungs- und Straßenraums städtebaulich verträglich ist und im Vergleich zu einer Inanspruchnahme von Grünflächen oder Flächen für die Regelung des Wasserabflusses geringere Eingriffe in Freiraumfunktionen verursacht. Zudem kann die Anlage aufgrund ihrer Lage funktional sinnvoll an das Entwässerungssystem angebunden sowie für Wartungs- und Betriebszwecke gut erschlossen werden.

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Einbindung wird die Fläche der Pumpstation ebenso wie die angrenzenden Straßenräume landschaftsgerecht eingegrünt. Entlang der Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Raum ist daher eine 1 m breite Fläche zum Erhalt und zur Anpflanzung einer Hecke festgesetzt. Dadurch werden die technischen Anlagen gegenüber den Straßen visuell abgeschirmt, das Ortsbild aufgewertet sowie ein Beitrag zur ökologischen und gestalterischen Integration in das Wohngebiet geleistet.

Letztlich wird eine 11m x 11m große Entsorgungsfläche für Abwasser festgesetzt.

5.10. Technischer Umweltschutz

5.10.1. Lärm

Die lärmtechnischen Aspekte wurden geprüft, weil einerseits auf das Plangebiet Verkehrs- und Sportlärm einwirken und weil andererseits von den geplanten Nutzungen Lärmimmissionen für angrenzende Nutzungen ausgehen können.

Im Rahmen einer lärmtechnischen Untersuchung wurden betrachtet:

  • die relevanten verkehrlichen Schalleinträge durch den Straßenverkehr auf dem Kirchenheerweg und die Verträglichkeit der durch den zusätzlichen Verkehr entstehenden Verkehrslärmeinwirkungen,
  • die Geräuschimmissionen durch die Sportnutzungen auf der Fläche der Stadtteilschule Kirchwerder.

Grenz- oder Richtwerte, die zum Schutz des Wohnens vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, sind für die Bauleitplanung normativ nicht festgelegt. Welcher Lärm noch zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der durch die Gebietsart und durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit. Die Schutzwürdigkeit wird dabei vor allem durch den Gebietscharakter und durch die Vorbelastung bestimmt.

Die festzusetzenden Wohnnutzungen wurden analog zu seiner beabsichtigten bauleitplanerischen Festsetzung als allgemeines Wohngebiet beurteilt.

Hinsichtlich des Straßenverkehrs kann nach Quellen der Lärmwirkungsforschung davon aus- gegangen werden, dass Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz- Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts vor Fenstern von Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung erreicht.

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: