5.9. Entsorgungsfläche für Abwasser
Für die Oberflächenentwässerung des Neubaugebiets (siehe Kapitel 5.13.1) ist die Errichtung einer Pumpstation erforderlich. Die hierfür benötigte Fläche mit einer Größe von ca. 100 m² wird im nördlichen Bereich des Plangebiets an der Einmündung der Planstraße A in den Kirchenheerweg innerhalb des WA1 als Fläche für die Entsorgung von Abwasser festgesetzt.
Der gewählte Standort eignet sich in besonderem Maße für die Unterbringung der technischen Infrastruktur, da die bauliche Nutzung durch eine Pumpstation innerhalb des angrenzenden Siedlungs- und Straßenraums städtebaulich verträglich ist und im Vergleich zu einer Inanspruchnahme von Grünflächen oder Flächen für die Regelung des Wasserabflusses geringere Eingriffe in Freiraumfunktionen verursacht. Zudem kann die Anlage aufgrund ihrer Lage funktional sinnvoll an das Entwässerungssystem angebunden sowie für Wartungs- und Betriebszwecke gut erschlossen werden.
Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Einbindung wird die Fläche der Pumpstation ebenso wie die angrenzenden Straßenräume landschaftsgerecht eingegrünt. Entlang der Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Raum ist daher eine 1 m breite Fläche zum Erhalt und zur Anpflanzung einer Hecke festgesetzt. Dadurch werden die technischen Anlagen gegenüber den Straßen visuell abgeschirmt, das Ortsbild aufgewertet sowie ein Beitrag zur ökologischen und gestalterischen Integration in das Wohngebiet geleistet.
Letztlich wird eine 11m x 11m große Entsorgungsfläche für Abwasser festgesetzt.