Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.5.5. Fassadengestaltung

Angestrebt wird ein homogenes Erscheinungsbild mit in den Vier- und Marschlanden typischen Materialien. So soll eine gestalterische Kontinuität zwischen alter und neuer Bebauung sicher- gestellt werden. Aus diesem Grund wird für Außenwände von Wohngebäuden Folgendes fest- gesetzt:

Im allgemeinen Wohngebiet ist jede Außenwand von Wohngebäuden zu mindestens 75 vom Hundert (v.H.) in rotem oder rotbraunem Verblendmauerwerk auszuführen. Ergänzend zum Verblendmauerwerk sind grüne, braune oder naturbelassene Holzverschalungen sowie Putz in Weiß und Grau zulässig. (vgl. § 2 Nummer 12)

Rotes oder rotbraunes Verblendmauerwerk, teilweise kombiniert mit naturbelassenen oder grünen Holzverschalungen, entspricht der ortsüblichen Verwendung von natürlichen Materialien für die Gebäudefassaden in den Vier- und Marschlanden. Durch die ergänzende Zulässigkeit von Putzanteilen werden Gestaltungsspielräume eröffnet, die es den Bauherrschaften ermöglichen sollen, eigene Vorstellungen zu realisieren, ohne die gestalterische Grundkonzeption für das gesamte Gebiet infrage zu stellen.

5.6. Verkehrsflächen

5.6.1. Öffentliche Straßenverkehrsflächen

Das Plangebiet ist über den Kirchenheerweg an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen der Verkehre untersucht, die durch die im Plangebiet zulässigen Nutzungen sowie durch die Nutzungen im südlich angrenzenden Bebauungsplan Kirchwerder 33 entstehen. Demnach wird für die Planstraße A perspektivisch mit 573 Pkw-Fahrten am Tag gerechnet, von denen etwa 80 % von Norden kommen bzw. nach Norden abfahren und 20 % von bzw. nach Süden. Die morgendliche Spitzenstunde liegt mit 85 Fahrten zwischen 7:15 Uhr und 8:15 Uhr, die nachmittägliche Spitze mit 59 Fahren liegt zwischen 16:45 Uhr und 17:45 Uhr.

Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der Anbindung des Plangebiets an den Kirchenheerweg wurde die Abwickelbarkeit der Verkehre in der morgendlichen und der nachmittäglichen Spitzenstunde geprüft. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass die Einmündung die höchste Qualitätsstufe A erreicht und keine Wartezeiten für Verkehrsteilnehmer entstehen.

Die Planung hat darüber hinaus keine relevanten Auswirkungen auf das umliegende Straßen- netz. Die durch den Bebauungsplan festgesetzten und im Umfeld des Plangebiets vorhandenen Straßenverkehrsflächen sowie die maßgeblichen Kreuzungspunkte sind insgesamt ausreichend leistungsfähig, um den aus der Entwicklung des Plangebiets resultierenden vergleichsweise geringfügigen motorisierten Mehrverkehr abzuwickeln. Der Kirchenheerweg wird daher bestandskonform bis zu seiner Mitte als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Zur Erschließung der derzeit baulich weitgehend nicht genutzten Flächen werden überwiegend Straßenverkehrsflächen festgesetzt.

Die Straßenverkehrsflächen bestehen aus den Planstraßen A und B. Die Planstraße A geht an einer Verzweigung in die Planstraße B über, die eine Ringstraße darstellt. Die neuen Straßenverkehrsflächen wurden entsprechend der Nutzungsansprüche für Pkw dimensioniert und weisen Breiten zwischen 11 m und 9,3 m auf. Die unterschiedlichen Breiten der Straßenverkehrsflächen resultieren aus der Ausgestaltung mit den einzelnen Bestandteilen. Die Planstraße A weist neben einer 5,5 m breiten Fahrbahn einen 2,5 m breiten Gehweg sowie eine 2,5 m breite Mulde zur Entwässerung auf. Die Planstraße B weist neben einer 4 m breiten Mischverkehrsfläche einen 2,5 m breiten Streifen für Stellplätze für den ruhenden Verkehr sowie eine Begrünung und teilweise die Hälfte eines 4 m breiten Graben zur Entwässerung auf. Im Bereich der westlichen Ringstraße erfordert die festgesetzte Straßenverkehrsfläche aufgrund der 4 m breiten Mischverkehrsfläche und dem 2,5 m breiten Stellplatz- und Begründungsstreifen sowie dem Fuß- und Radweg, der abgesetzt von der Straße liegen soll, eine Breite von bis zu 11,2 m. Die Erschließung erfolgt auf Grund des zu erwartenden Verkehrs im Separationsprinzip mit von der Fahrbahn getrenntem Gehweg in der Planstraße A sowie als Mischverkehrsfläche in der Planstraße B und beinhaltet auch die erforderlichen Flächen für Straßenraumbegrünungen.

Der südliche Abschnitt der Ringstraße Planstraße B grenzt unmittelbar an das südlich anschließende Schulgrundstück und dient damit auch der rückwärtigen Anfahrbarkeit dieser Flächen.

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