5.6.2. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ‘Geh-, Rad- und Schauweg (FHH)’
Neben den innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen geführten Weg für Fußgänger und Radfahrer sieht der Bebauungsplan auch eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung ‘Geh-, Rad- und Schauweg (FHH)’ vor. Diese verläuft von der Straße Karkenland nordöstlich des Plangebiets bis zur Planstraße B. Der Weg ist zum einen erforderlich, um die Unterhaltung von Flächen für die Oberflächenentwässerung sicherzustellen. Zum anderen ergibt sich eine teilweise autofreie Verbindung zwischen dem Kirchwerder Ortskern und der Stadtteilschule, die im Vergleich zu den Gehwegen im Kirchenheerweg einen breiteren und sichereren Schulweg darstellt. Die festgesetzte Breite von 5 m ist auskömmlich für die zu erwartenden Verkehre.
Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung liegt auf dem Flurstück 9340 der Gemarkung Kirchwerder zwischen den außerhalb des Plangeltungsbereichs stehenden Gebäuden Karkenland 14 und 16 bzw. zwischen den Flurstücken 9339 und 9341 auf einer privaten Fläche, die gärtnerisch genutzt wird. Bei der Entwicklung des Wohngebiets ‘Karkenland’ wurde diese Fläche als eigenes Flurstück parzelliert mit dem Ziel, dass es aus der derzeitigen Nutzung genommen werden kann, um einen Weg in das Plangebiet und weiter zur Stadtteilschule anlegen zu können. Für die betreffende Fläche wurde bereits ein Geh- und Radfahrrecht grundbuchlich gesichert.
Zusammen mit den Straßenverkehrsflächen, den Grünflächen und der Fläche für die Regelung des Wasserabflusses entsteht ein Netz öffentlicher Räume, das neben den rein verkehrlichen Funktionen auch anderen Nutzungen offenstehen kann.