Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5.1. Verwendete technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung

Die wichtigsten Merkmale der im Rahmen der Umweltprüfung verwendeten technischen Ver- fahren werden in den jeweiligen Fachgutachten bzw. bei den einzelnen Schutzgütern beschrieben. Sie entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden. Die für die Umweltprüfung auf der Ebene des Bebauungsplans erforderlichen Erkenntnisse liegen vor, soweit sie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans in angemessener Weise verlangt werden können. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, insbesondere liegen keine Kenntnislücken vor.

4.5.2. Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesboden- schutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf. weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die in- folge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden. Der Erfolg der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb sowie außerhalb des Plangebiets wird allgemein von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft / Abteilung Naturschutz über ein Monitoring kontrolliert und gesichert.

4.5.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines neuen Wohngebiets in Kirchwerder, das aus einer Gesamtplanung für die in 2025 errichtete Stadtteilschule mit ergänzenden wohnbaulichen Nutzungen hervorgeht.

Bei Nichtdurchführung der Planungen würde das Plangebiet, soweit es landwirtschaftlich genutzt war, weiterhin brachliegen oder wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Wohnbauliche Potentiale könnten nicht aktiv entwickelt werden bzw. kein Beitrag zur Wohnraumnachfrage geleistet werden.

Das Plangebiet liegt am Ortsrand im Übergang zur freien Landschaft der Vier- und Marsch- lande.

Bestand

In Bezug auf das Schutzgut Mensch sind die Verkehrslärmbelastungen des Kirchenheerweges sowie Funktionen für die Wohnraumversorgung und Naherholungsfunktionen in Kirchwerder beachtlich. Die Schutzgüter Luft, Klima, Boden und Wasser haben eine allgemeine Bedeutung für die Schutzgutfunktionen. Das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird durch eine kleinteilige Biotopstruktur mit landwirtschaftlichen Brachflächen, Privatgärten, einem ausgeprägten Grabennetz, sowie Ruderal- und sonstigen Gehölzbiotopen bestimmt. Ein in der Grünlandbrache aufgewachsenes Großseggenried unterliegt den Schutzbestimmungen nach § 30 BNatSchG i.V. mit § 14 HmbBNatSchAG. Die vorkommenden Biotope haben eine geringe bis hohe Bedeutung für das Schutzgut. Neben allgemein verbreiteten Tierarten leben hier auch besonders und streng geschützte Arten. Für das Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild ist eine gebietstypische Ausprägung der Bebauungs- und Freiraumstruktur der Vier- und Marschlande gegeben. Für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter liegt keine besondere Ausprägung vor.

Die Planung hat folgende Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter:

Für das Schutzgut Mensch wird zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse eine Lärmschutzmaßnahme getroffen.

In Bezug auf die Schutzgüter Luft und Klima treten kleinklimatische Auswirkungen durch Bodenversiegelungen ein. Die klimatische Ausgleichsfunktion der Wasserflächen wird durch den Erhalt und die Entwicklung von Gräben sowie die Neuschaffung einer Retentionsfläche gesichert. Die festgesetzten Maßnahmen zur Durchgrünung der Baugebiete tragen zur kleinklima- tischen Abmilderung der durch die Bodenversiegelung ausgelösten kleinklimatischen Verschlechterungen bei.

Für die Entwicklung des Wohngebiets werden neben bereits bebauten Flächen rund 3,2 ha bislang als Brachen und Privatgärten genutzte Flächen in Anspruch genommen, was einen erheblichen, jedoch im Hinblick auf den dringenden Wohnraumbedarf unvermeidbaren Eingriff in das Schutzgut Fläche darstellt. In Bezug auf das Schutzgut Fläche entsteht ein Verbrauch bisher nicht genutzter Flächenressourcen, wobei die Wohnbauflächenentwicklung bereits in der Gesamtplanung mit der Stadtteilschule auf der Ebene der vorbereitenden Flächennutzungsplanung eingeleitet worden war. Der Eingriff wird durch die Lage des Plangebiets im Anschluss an bestehende Siedlungsstrukturen sowie durch Mehrfachnutzungen, insbesondere im Bereich der Fläche für die Regelung des Wasserabflusses, gemindert. Ein Ausgleich für die Flächeninanspruchnahme ist nur eingeschränkt möglich; stattdessen verfolgt Hamburg vorrangig eine Innenentwicklungsstrategie bzw. wird mit dem Planvorhaben an diesem Standort eine Arrondierung bestehender Siedlungsflächen vollzogen. Innerhalb des Plangebiets werden Eingriffe durch Begrenzung der Versiegelung, Begrünungsmaßnahmen sowie Festsetzungen zu über- und nicht überbaubaren Flächen ausgeglichen.

Das Schutzgut Boden wird mit Umsetzung der Planung durch Bodenversiegelungen erheblich belastet. Eine Minderung wird durch den Erhalt offener Bodenflächen insbesondere in der Regenwasserrückhaltungsfläche und in der Maßnahmenfläche im Plangebiet sowie der Begrenzung der zulässigen Versiegelung in den Baugebieten erreicht. Das verbleibende Defizit wird durch die Extensivierung der Bodennutzung in Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebiets kompensiert.

Aufgrund der Neuversiegelung ergeben sich für das Schutzgut Wasser Auswirkungen durch eine verminderte Grundwasserneubildung und einen erhöhten Oberflächenwasserabfluss. Das Oberflächenentwässerungskonzept sieht die weitgehende Rückhaltung im Gebiet sowie die gedrosselte Einleitung in das Sielnetz vor, sodass die Eingriffe in das Teilschutzgut Grundwasser gemindert werden. Für das Teilschutzgut Oberflächengewässer werden erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung von Gräben hervorgerufen, die nicht vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden können.

Mit Umsetzung der Planung gehen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ehemals landwirtschaftlich genutzte Biotope in Form von Ruderalbrachen, gärtnerisch genutzte Biotope, einzelne Abschnitte des Grabennetzes, Bäume und Gehölze sowie ein geschütztes Biotop in Form eines Großseggenrieds verloren. Durch den Erhalt von Teilen des Grabennetzes werden Eingriffe vermieden. Die Begrünungsmaßnahmen im Wohngebiet sowie die Anlage einer Rückhaltefläche mindern die Auswirkungen und schaffen in Teilen neue Lebensräume. In der festgesetzten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Südosten des Plangebietes können gebietstypische Vegetationsstrukturen unter Berücksichtigung des Bestandes entwickelt werden und die lokale Biotopverbundfunktion des Grabennetzes insgesamt aufrechterhalten werden. Insgesamt wird durch die Planung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ein erheblicher Eingriff bauplanungsrechtlich vorbereitet.

Der Verlust des geschützten Großseggenrieds wird in einer externen Ausgleichsfläche in der Gemarkung Kirchwerder kompensiert.

In Bezug auf die Artenschutzbelange werden artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durch eine Bauzeitenregelung für die Fällung von Gehölzen, den Gebäudeabbruch und die Grabenverfüllung festgelegt. Zur Sicherung der Lebensraumfunktionen sind für die von der Planung betroffenen Art des Stars Nistkästen im Plangebiet zu installieren. Für das betroffene Revier des Blaukehlchens hatte bereits der benachbarte Bebauungsplan Kirchwerder 33 ein Ersatzbiotop außerhalb seines Plangebiets festgesetzt. In einer weiteren, ca. 600 m vom Plangebiet Kirchwerder 34 entfernten Ausgleichsfläche ist nunmehr ein Ersatzbiotop für die Knoblauchkröte eingriffsvorgezogen herzustellen, das zwei dauerhaft wasserführende Laichgewässer, sonstige Habitatstrukturen und Magergrünland als Landlebensraum umfasst. Die damit verbundene Aufwertung einer derzeit ackerbaulich genutzten Fläche dient auch der Kompensation der Eingriffe in die Schutzgüter Boden Pflanzen / Tiere.

Zur Deckung der verbleibenden Ausgleichsbedarfe aus der städtebaulichen Eingriffsregelung wird darüber hinaus eine zusätzliche externe Ausgleichsfläche in der Gemarkung Kirchwerder vorgesehen, die eine Grünlandextensivierung mit Wiederherstellung des Grabennetzes beinhaltet.

Das Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild wird bei Planungsumsetzung ein siedlungsgeprägtes Erscheinungsbild mit Neubauten und flächenintensiven Nutzungen zeigen. Insbesondere mittels Gestaltungs- und Begrünungsfestsetzungen werden die Auswirkungen gemindert.

Auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter entstehen keine erheblichen Auswirkungen.

Abwägungsrelevante Kenntnislücken bestehen nicht. Ein gesondertes Monitoring zu den Plan- folgen ist nicht erforderlich. Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans mit seinen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach Realisierung insgesamt keine als erheblich zu wertenden umweltrelevanten Auswirkungen und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit Ausnahme des Landschaftsbildes verbleiben.

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