Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4.2. Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Bei Nichtdurchführung der Planungen würde das Plangebiet, soweit es landwirtschaftlich genutzt war, weiterhin brachliegen oder wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Die wohnbaulichen Potenziale könnten nicht aktiv entwickelt werden bzw. kein Beitrag zur Wohnraumnachfrage geleistet werden. Zudem würde die mit der Realisierung der Planung einhergehende Verbesserung der Anbindung des neuen Schulstandorts an die weiter nördlich gelegenen Teile von Kirchwerder unterbleiben. Soweit das Plangebiet bebaut ist, würde es sich im Sinne von § 34 des Baugesetzbuchs entwickeln, d.h. dass grundsätzlich Bauvorhaben entwickelt werden könnten, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

4.4.3. Kumulierung mit Auswirkungen benachbarter Vorhaben

Kumulierende Auswirkungen im Zusammenhang mit benachbarten Vorhaben sind aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs mit der realisierten Schule südlich des Bebauungsplans und der dortigen Wohnbebauung möglich. Insbesondere sind hier das Entwässerungskonzept sowie die Ersatzhabitate des Blaukehlchens zu benennen. Diese wurden gutachterlich untersucht und waren somit Teil der Bewertung der Umweltschutzgüter. Dabei handelt es sich um die Entwässerungsplanung, die als durchgehende Fläche zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser sowohl im Geltungsbereich des Bebauungsplans 33 für die Stadtteilschule als auch für den vorliegenden Bebauungsplan konzipiert ist. Für die mit dem Bau der Stadtteilschule verbundenen Auswirkungen auf die zu betrachten Artenschutzbelange wurde im Sinne eines ‘worst-case’-Szenarios von einer Aufgabe des Brutreviers des Blaukehlchens im Weidengebüsch im nördlichen Teil des Plangebiets durch Störeffekte ausgegangen, sodass bereits vorsorglich ein Ersatzlebensraum als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme vorgesehen wurde.

4.5. Zusätzliche Angaben

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