4.4.2. Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Bei Nichtdurchführung der Planungen würde das Plangebiet, soweit es landwirtschaftlich genutzt war, weiterhin brachliegen oder wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Die wohnbaulichen Potenziale könnten nicht aktiv entwickelt werden bzw. kein Beitrag zur Wohnraumnachfrage geleistet werden. Zudem würde die mit der Realisierung der Planung einhergehende Verbesserung der Anbindung des neuen Schulstandorts an die weiter nördlich gelegenen Teile von Kirchwerder unterbleiben. Soweit das Plangebiet bebaut ist, würde es sich im Sinne von § 34 des Baugesetzbuchs entwickeln, d.h. dass grundsätzlich Bauvorhaben entwickelt werden könnten, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.