Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
Das Plangebiet ist überwiegend durch ein Freilandklima gekennzeichnet. Die Klimamerkmale sind lediglich im Bereich der Straßenverkehrsfläche und der Bebauung am Kirchenheerweg städtisch überprägt.
Das Mikroklima im Plangebiet wird durch die Gräben, das Grünvolumen der Bäume / Gehölze sowie die vegetationsbestandenen Gartenflächen der Bebauung am Kirchenheerweg und der landwirtschaftlichen Feldflur positiv beeinflusst. Die Wasserflächen und Grünelemente wärmen sich weniger stark auf, haben eine Verdunstungswirkung und erzeugen dadurch Kühleffekte und eine erhöhte Luftfeuchtigkeit. Neben diesen mikroklimatischen Regulierungen tragen die vorhandenen Bäume / Gehölze zur Sauerstoffproduktion und Schadstoffbindung bei und verbessern die Luft. Ergänzend zur Kohlenmonoxid-Bindung wird durch Bäume auch der Anteil an Ozon, Stickoxiden und Sulfur in der der Luft reduziert. Die versiegelte Straßenverkehrsfläche Kirchenheerweg sowie die Baukörper und Nebenflächen auf den bebauten privaten Grundstücken sind dagegen durch Aufheizeffekte bei Sonneneinstrahlung gekennzeichnet, sodass in diesen Teilgebieten höhere Temperaturen im Vergleich zu begrünten Flächen erreicht werden.
Nach der Stadtklimaanalyse 2023 wird die bioklimatische Situation anhand des nächtlichen Wärmeinseleffektes in fünf Stufen von sehr günstig (≥ 15,8 °C) bis sehr ungünstig (≥ 20 °C) bewertet. Für das gesamte Plangebiet besteht demnach ein günstiger Zustand. In den Freiflächen liegt die Temperatur bei rund 15 °C und steigt in den bebauten Flächen auf rund 18 °C an, d. h. es entstehen insbesondere an sommerlichen Hitzetagen keine nächtlichen Überwärmungserscheinungen und Wärmeinseleffekte.
In der Gesamtbewertung sind die Grün- und Freiflächen Kaltluftproduktionsträger, die zur Durchlüftung der angrenzenden Siedlungsflächen beitragen. Die vorhandenen Grünelemente bedingen einen ausgeglichenen Temperaturhaushalt und wirken sich positiv auf das Stadtklima durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstofferzeugung aus. Insgesamt sind überwiegend günstige mikroklimatische Bedingungen vorherrschend. Es liegen keine klimatisch erheblichen Belastungen innerhalb des Plangebietes vor.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die Umsetzung der Planung führt zu Verschlechterungen der klein- und bioklimatischen Verhältnisse durch Überbauung von Gartenflächen, landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wasserflächen. Im zukünftigen Wohngebiet wird sich der Anteil aufheizender versiegelter bzw. überbauter Flächen erhöhen, und es findet ein Verlust von kleinklimatisch wirksamen Vegetationsbeständen sowie verdunstungs- und filterwirksamem Grünvolumen statt.
Mit den geplanten Grünflächen und offenen Regenrückhalteflächen werden zentral im Plangebiet Flächen mit klimatischen Austauschfunktionen entwickelt. Die festgesetzte Fläche zur Regelung des Wasserabflusses trägt zur Bildung von Verdunstungskühle bei und verbessert das Kleinklima. Darüber hinaus werden Teile der Gräben erhalten, die als kleinräumige Grünachsen zur Versorgung des Quartiers mit Frischluft beitragen. Das Erhaltungsgebot für die Straßenbaumreihe am Kirchenheerweg sichert weiterhin die günstigen Effekte gegenüber einer zu starken Aufheizung der Straßenverkehrsfläche. Ergänzende Begrünungsmaßnahmen in den Baugebieten und Anpflanzgebote in der Maßnahmenfläche am Graben im Osten des Plangebiets wirken sich abmildernd auf die Verschlechterung des Lokalklimas aus. Der Abmilderungseffekt durch die Grünmaßnahmen nimmt mit zunehmenden Grünvolumen über die Zeit zu.
Bei Planungsumsetzung ergibt sich eine Veränderung von einem bioklimatischen Gunstraum zu einem gering belasteten Siedlungsraum.
Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlendioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden in beziehungsweise im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien wie zum Beispiel Zement, Beton, Stahl, Glas oder Kunststoffen verursacht, da für den Herstellungsprozess der Materialien ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.
Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen wird Energie für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt, wodurch gegebenenfalls klimarelevante Emissionen verursacht werden, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Art der Energieerzeugung verwendet wird. Die Wärmeversorgung wird über Luft-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpen dezentral erfolgen.
Entsprechend den bundesweiten Ausbauzielen für Erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) sowie den Zielen zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) kann von einer zunehmenden Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- beziehungsweise Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren und entsprechend den bundesweiten Sektorenzielen bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Die zu erwartenden Auswirkungen sind insgesamt als nicht erheblich zu bewerten.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Die entwässerungsfachlich erforderliche zentrale Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser wird voraussichtlich positive Wirkungen für das Mikroklima im Wohnquartier haben und kann daher auch als Minderungsmaßnahme für das Schutzgut Klima angeführt werden. Die verbleibenden Gräben, die weiterhin eine Entwässerungsfunktion erfüllen und als Wasserfläche nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen werden, sowie die naturschutzfachliche Maßnahmenfläche an der südöstlichen Plangebietsgrenze wirken sich durch ihre Verdunstungskühle günstig auf das Lokalklima aus. Die entwässerungsfachlichen Festsetzungen mindern den Negativeffekt der zusätzlichen Versiegelungsflächen und tragen somit zur Minderung von lokalklimatischen Belastungseffekten bei (vgl. § 2 Nummer 22).
Die verbleibenden negativen Auswirkungen auf das Kleinklima in Form von Versiegelung, Gehölz- und Vegetationsverlust werden mit Umsetzung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen gemindert (vgl. § 2 Nummern 15 bis 20).
Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur verminderten Aufheizung und Luftanfeuchtung sowie zur Staubminderung.
Insgesamt verbleiben für das Schutzgut Klima nach entsprechender Entwicklungszeit der Vegetation keine als erheblich zu wertenden umweltrelevanten Beeinträchtigungen. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können durch den Einsatz möglichst kraftstoffsparender Baumaschinen und Lkw gemindert werden. Die Minderung der mit der Herstellung von Baumaterialien verbundenen Treibhausgasemissionen kann durch die Verwendung von recycelten Materialien bzw. durch eine verringerte Menge des eingesetzten Betons (zum Beispiel durch Gradientenbeton) erfolgen.