Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.2. Schutzgut Luft

Das Schutzgut Luft behandelt die Aspekte Durchlüftung und Luftschadstoffe.

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Gemäß der Darstellung der Stadtklimaanalyse 2023 übernimmt das Plangebiet aufgrund der Randlage zu großflächigen landwirtschaftlich genutzten Arealen eine gewisse Funktion für den Kaltluftvolumenstrom in Grün- und Freiflächen sowie für lufthygienische Ausgleichsfunktionen. Der Kaltluftvolumenstrom wird vor allem durch den Temperaturunterschied zwischen den kühlen landwirtschaftlichen Nutzflächen und den erwärmten Siedlungsarealen bestimmt. Teile der vorhandenen Bebauung am Kirchenheerweg im Plangebiet und der nördlich angrenzenden Bebauung Karkenland liegen demnach im Einwirkbereich eines klimaökologisch wirksamen Kaltluftstroms mit einem Wert von mehr als 5 m³/(s*m), sodass sowohl im bodennahen Bereich als auch darüber hinaus eine entsprechende Durchlüftung vorhanden ist.

Das Plangebiet hat somit anhand einer dreistufigen Skala (gering, mittel, hoch) eine mittlere Bedeutung für lufthygienische Funktionen durch Kaltluftbewegungen.

Die Grundbelastungssituation für das Schutzgut Luft ist nicht erheblich. Eigenständige Untersuchungen zur Beurteilung von Luftschadstoffen sind daher nicht durchgeführt worden.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die in Folge neuer Nutzungen bzw. des Verkehrs eintretenden Schadstoffemissionen können höhere Luftbelastungen hervorrufen. Die Einrichtung von Rückhalteflächen für das Oberflächenwasser, die gemäß der Planzeichnung in einer Grünfläche liegen bzw. die gemäß dem vertraglich gesicherten Funktionsplan zu begrünen sind, sichert einen lufthygienischen Ausgleichsraum. Mit der Neubebauung innerhalb eines locker bebauten und durchgrünten Wohngebietes am Siedlungsrand wird keine relevante Zusatzbelastung an Luftschadstoffen hervorgerufen, nicht zuletzt weil wegen der gesetzlich induzierten zunehmenden Zahl von Elektrofahrzeugen eine wesentliche Zunahme verkehrsbedingter Immissionen nicht zu erwarten ist.

Die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung führt insgesamt nicht zu erheblichen Belastungen im Plangebiet.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Da durch die Planung nachteilige Auswirkungen entstehen, die voraussichtlich nicht als erheblich einzustufen sind, sind werden keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich notwendig.

In der Wechselwirkung verringern die klimaverbessernden Maßnahmen durch Erhaltungs- und Anpflanzgebote für Bäume und Gehölze (vgl. § 2 Nummern 15 bis 19) auch die negativen Auswirkungen der Bebauung auf die lufthygienische Situation.

4.2.3. Schutzgut Klima

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Das Plangebiet ist überwiegend durch ein Freilandklima gekennzeichnet. Die Klimamerkmale sind lediglich im Bereich der Straßenverkehrsfläche und der Bebauung am Kirchenheerweg städtisch überprägt.

Das Mikroklima im Plangebiet wird durch die Gräben, das Grünvolumen der Bäume / Gehölze sowie die vegetationsbestandenen Gartenflächen der Bebauung am Kirchenheerweg und der landwirtschaftlichen Feldflur positiv beeinflusst. Die Wasserflächen und Grünelemente wärmen sich weniger stark auf, haben eine Verdunstungswirkung und erzeugen dadurch Kühleffekte und eine erhöhte Luftfeuchtigkeit. Neben diesen mikroklimatischen Regulierungen tragen die vorhandenen Bäume / Gehölze zur Sauerstoffproduktion und Schadstoffbindung bei und verbessern die Luft. Ergänzend zur Kohlenmonoxid-Bindung wird durch Bäume auch der Anteil an Ozon, Stickoxiden und Sulfur in der der Luft reduziert. Die versiegelte Straßenverkehrsfläche Kirchenheerweg sowie die Baukörper und Nebenflächen auf den bebauten privaten Grundstücken sind dagegen durch Aufheizeffekte bei Sonneneinstrahlung gekennzeichnet, sodass in diesen Teilgebieten höhere Temperaturen im Vergleich zu begrünten Flächen erreicht werden.

Nach der Stadtklimaanalyse 2023 wird die bioklimatische Situation anhand des nächtlichen Wärmeinseleffektes in fünf Stufen von sehr günstig (≥ 15,8 °C) bis sehr ungünstig (≥ 20 °C) bewertet. Für das gesamte Plangebiet besteht demnach ein günstiger Zustand. In den Freiflächen liegt die Temperatur bei rund 15 °C und steigt in den bebauten Flächen auf rund 18 °C an, d. h. es entstehen insbesondere an sommerlichen Hitzetagen keine nächtlichen Überwärmungserscheinungen und Wärmeinseleffekte.

In der Gesamtbewertung sind die Grün- und Freiflächen Kaltluftproduktionsträger, die zur Durchlüftung der angrenzenden Siedlungsflächen beitragen. Die vorhandenen Grünelemente bedingen einen ausgeglichenen Temperaturhaushalt und wirken sich positiv auf das Stadtklima durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstofferzeugung aus. Insgesamt sind überwiegend günstige mikroklimatische Bedingungen vorherrschend. Es liegen keine klimatisch erheblichen Belastungen innerhalb des Plangebietes vor.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die Umsetzung der Planung führt zu Verschlechterungen der klein- und bioklimatischen Verhältnisse durch Überbauung von Gartenflächen, landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wasserflächen. Im zukünftigen Wohngebiet wird sich der Anteil aufheizender versiegelter bzw. überbauter Flächen erhöhen, und es findet ein Verlust von kleinklimatisch wirksamen Vegetationsbeständen sowie verdunstungs- und filterwirksamem Grünvolumen statt.

Mit den geplanten Grünflächen und offenen Regenrückhalteflächen werden zentral im Plangebiet Flächen mit klimatischen Austauschfunktionen entwickelt. Die festgesetzte Fläche zur Regelung des Wasserabflusses trägt zur Bildung von Verdunstungskühle bei und verbessert das Kleinklima. Darüber hinaus werden Teile der Gräben erhalten, die als kleinräumige Grünachsen zur Versorgung des Quartiers mit Frischluft beitragen. Das Erhaltungsgebot für die Straßenbaumreihe am Kirchenheerweg sichert weiterhin die günstigen Effekte gegenüber einer zu starken Aufheizung der Straßenverkehrsfläche. Ergänzende Begrünungsmaßnahmen in den Baugebieten und Anpflanzgebote in der Maßnahmenfläche am Graben im Osten des Plangebiets wirken sich abmildernd auf die Verschlechterung des Lokalklimas aus. Der Abmilderungseffekt durch die Grünmaßnahmen nimmt mit zunehmenden Grünvolumen über die Zeit zu.

Bei Planungsumsetzung ergibt sich eine Veränderung von einem bioklimatischen Gunstraum zu einem gering belasteten Siedlungsraum.

Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlendioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden in beziehungsweise im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien wie zum Beispiel Zement, Beton, Stahl, Glas oder Kunststoffen verursacht, da für den Herstellungsprozess der Materialien ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.

Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen wird Energie für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt, wodurch gegebenenfalls klimarelevante Emissionen verursacht werden, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Art der Energieerzeugung verwendet wird. Die Wärmeversorgung wird über Luft-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpen dezentral erfolgen.

Entsprechend den bundesweiten Ausbauzielen für Erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) sowie den Zielen zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) kann von einer zunehmenden Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- beziehungsweise Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren und entsprechend den bundesweiten Sektorenzielen bis 2045 klimaneutral zu gestalten.

Die zu erwartenden Auswirkungen sind insgesamt als nicht erheblich zu bewerten.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Die entwässerungsfachlich erforderliche zentrale Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser wird voraussichtlich positive Wirkungen für das Mikroklima im Wohnquartier haben und kann daher auch als Minderungsmaßnahme für das Schutzgut Klima angeführt werden. Die verbleibenden Gräben, die weiterhin eine Entwässerungsfunktion erfüllen und als Wasserfläche nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen werden, sowie die naturschutzfachliche Maßnahmenfläche an der südöstlichen Plangebietsgrenze wirken sich durch ihre Verdunstungskühle günstig auf das Lokalklima aus. Die entwässerungsfachlichen Festsetzungen mindern den Negativeffekt der zusätzlichen Versiegelungsflächen und tragen somit zur Minderung von lokalklimatischen Belastungseffekten bei (vgl. § 2 Nummer 22).

Die verbleibenden negativen Auswirkungen auf das Kleinklima in Form von Versiegelung, Gehölz- und Vegetationsverlust werden mit Umsetzung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen gemindert (vgl. § 2 Nummern 15 bis 20).

Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur verminderten Aufheizung und Luftanfeuchtung sowie zur Staubminderung.

Insgesamt verbleiben für das Schutzgut Klima nach entsprechender Entwicklungszeit der Vegetation keine als erheblich zu wertenden umweltrelevanten Beeinträchtigungen. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können durch den Einsatz möglichst kraftstoffsparender Baumaschinen und Lkw gemindert werden. Die Minderung der mit der Herstellung von Baumaterialien verbundenen Treibhausgasemissionen kann durch die Verwendung von recycelten Materialien bzw. durch eine verringerte Menge des eingesetzten Betons (zum Beispiel durch Gradientenbeton) erfolgen.

4.2.4. Schutzgut Fläche

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Das Plangebiet ist etwa 3,88 ha groß. Der überwiegende Teil des Plangebiets stellt eine land- wirtschaftliche Nutzfläche dar, die sich seit einigen Jahren in einem Brachzustand befindet. Es handelt sich somit überwiegend um Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB, die jedoch bereits im Flächennutzungsplan als ‘Bauflächen mit Dorf- oder Wohngebietscharakter’ dargestellt und somit grundsätzlich für eine bauliche Nutzung vorgesehen sind. Als Innenbereich nach

§ 34 BauGB ist - im Zusammenhang mit angrenzenden bzw. gegenüberliegenden bebauten Bereichen - der baulich intensiv mit Wohngebäuden genutzte Bereich Kirchenheerweg 55 bis 61 zu werten, mit Ausnahme einer rückwärtigen Fläche des Grundstücks Kirchenheerweg 61.

Das Schutzgut Fläche hat auf einer dreistufigen Skala von gering bis hoch somit eine geringe bis mittlere Bedeutung durch unverbrauchte Flächenressourcen. Auf der Fläche sind aufgrund der umliegenden Bebauung mit überwiegend Wohnnutzung sowie einer bereits bestehenden baulichen Vorprägung nur wenige Nutzungsänderungen möglich, die im Wesentlichen eine Weiterentwicklung der wohnbaulichen Nutzung oder Fortführung der (ehemaligen) landwirtschaftlichen Nutzung umfassen.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Für die Neuentwicklung des Wohngebiets wird ein Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen in einer Größe von rund 3,2 ha (allgemeines Wohngebiet und Erschließung) als Flächenressource dauerhaft in Anspruch genommen. Es erfolgt somit ein Eingriff in das Schutzgut Fläche. Im Bereich der geplanten Fläche zur Regelung des Wasserabflusses, der verbleibenden Sielgräben, der öffentlichen Grünfläche sowie der Maßnahmenfläche verbleiben dagegen rund 0,48 ha für Flächennutzungen ohne Bebauung und Flächenversiegelung. Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete werden gemäß der festgesetzten Grundflächenzahlen rund 1,1 ha als unbebaut belassen. Die übrigen Flächen sind bereits baulich vorgeprägt.

Des Weiteren erfolgt eine indirekte Flächeninanspruchnahme für externe Ausgleichsmaßnahmen, die jedoch als unwesentlich zu werten ist, da die grundsätzliche Flächennutzung nicht verändert wird.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Eine Verringerung des Eingriffs in das Schutzgut Fläche erfolgt durch die Wahl des Standorts für den Wohnungsbau im unmittelbaren Anschluss an den Siedlungsbereich mit bereits bebauten Grundstücken, sodass einer weiteren Zerschneidung von Flächen im Außenbereich entgegengewirkt wird.

Ferner wird insbesondere im Bereich der Fläche für die Regelung des Wasserabflusses ein Konzept der Mehrfachnutzung verfolgt, wodurch die flächenhafte Ausdehnung des Stadtteils insgesamt gemindert werden kann.

Der Eingriff durch eine erstmalige Inanspruchnahme von rund 3,2 ha Fläche stellt sich zwar als erheblich dar, kann jedoch im Rahmen der Planungsziele nicht vermieden werden, da die Inanspruchnahme von Flächen für den dringend benötigten Wohnungsbau erforderlich ist. Angesichts der Sicherung der verbleibenden Flächen im Plangebiet wird dies jedoch als vertretbar eingestuft, zumal sich die Bebauungsdichte am oberen Rand der typischen Vierländer Bebauungsdichte in Ortskernen bewegt, so dass andernorts weniger Fläche für Bebauung in Anspruch genommen werden muss.

Darüber hinaus findet eine nicht zu großflächige Inanspruchnahme durch eine Arrondierung der Wohnbaufläche zwischen bereits bestehenden Siedlungsflächen statt. Die Nutzung von Teilflächen für den Erhalt und die Entwicklung von Grün- und Wasserflächen führt nicht zu einer vollständigen Flächeninanspruchnahme, sondern ermöglicht weiterhin Flächenfunktionen für den Naturhaushalt. Bei den betroffenen Böden handelt es sich nach der Bodenschätzung um Böden einer mittleren bis hohen Zustandsstufe für Ackerland (Ackerzahl etwa 60-70 auf einer 7-stufigen Skala von 10 bis 100) und einer mittleren Zustandsstufe für Grünland (Grünlandzahl etwa 40 auf einer 5-stufigen Skala von 10 bis 70). Der Boden wird allerdings schon seit mehreren Jahren nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung bzw. Nahrungsmittelproduktion herangezogen, sodass Brachflächen für den Wohnungsbau überplant werden.

Ein flächiger Ausgleich im Hinblick auf das Schutzgut Fläche ist in einer wachsenden Stadt wie Hamburg schwierig, da an anderer Stelle im Stadtgebiet Flächen aus der Nutzung genommen werden müssten. Für die Stadt Hamburg wird jedoch grundsätzlich angestrebt, einen überwiegenden Teil der baulichen Entwicklung auf Flächen der Innenentwicklung zu bestreiten, dazu werden auch umfangreiche Konversionsprojekte durchgeführt und planungsrechtlich vorbereitet.

Im Plangebiet erfolgt ein Ausgleich von Eingriffen in eng mit dem Schutzgut Fläche verzahnten Bereichen. Insbesondere werden Versiegelungen mit Hilfe von Begrünungsverpflichtungen und Festsetzungen von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen in den Baugebieten sowie in den festgesetzten Grünflächen gemindert und ausgeglichen.

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