Nr. 20
Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen sind standortgeeignete, heimische Laubgehölzarten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, klein- und mittelkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm jeweils in 1 m Höhe, über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Für zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen, sodass der Charakter und der Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.