Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Schnelsen 94 - Begründung

5.13. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

5.13.1. Eingriffs- und Ausgleichsbilanz

Für die durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach dem Hamburger Staatsrätemodell (1991) erstellt. Das derzeitige und das durch den Bebauungsplan Schnelsen 94 zukünftig geltende Planrecht werden hierbei einander gegenübergestellt und das möglicherweise notwendige Ausgleichserfordernis ermittelt. Durch dieses Vorgehen werden alle derzeitig und zukünftig möglichen Eingriffe erfasst, unabhängig davon, ob das derzeitige Planrecht umgesetzt wurde oder nicht.

Je Baugebiet wird der mögliche Eingriff in einem Punktesystem erfasst. Die Erfassung basiert auf der Flächengröße, den versiegelten und begrünten Flächenanteilen und der jeweiligen Flächenwertigkeit für die Bewertungsmaßstäbe Pflanzen und Tiere sowie Boden.

Für die Versiegelungsanteile der Flächen wird die jeweils festgesetzte bzw. geplante GRZ bzw. die Größe der Baufenster herangezogen. Außerdem wurde die mögliche Unter- und Überbauung durch Tiefgaragen und Nebenanlagen mit jeweils zusätzlich 50 % berücksichtigt. Die verbleibenden Flächen der Baugebiete sind Grünflächen. Für das Bestandsbaurecht gilt die BauNVO 1962, die noch keine Begrenzung der Versiegelung durch Zufahrten, Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen enthält. Ersatzweise wird die Über-/Unterbauung durch derartige Anlagen auch hier überschlägig mit jeweils zusätzlich 50 % bei Wohn- und Mischgebieten und 70 % bei Gewerbegebieten veranschlagt, da dies in etwa dem Versiegelungsgrad entspricht. Obwohl das bislang geltende Planrecht keine Wasserflächen festsetzt, wurden die bestehenden teilweise wasserführenden Gräben dennoch als Wasserflächen berücksichtigt.

Die Wertigkeit wird anhand des naturschutzfachlichen Wertes der Biotoptypen und des Bodens vorgenommen. Die versiegelten Flächen sowie die Straßenverkehrsflächen innerhalb des Plangebiets erhalten jeweils die Wertigkeit Faktor 0, die Restgrünflächen die Wertigkeiten Faktoren 2, 3 oder 4. Die beiden Gräben erhalten als Wasserflächen die Wertigkeit 2. Die öffentliche Grünfläche erhält die Wertigkeit 6.

Bei der Eingriffsbilanzierung der Planung wird zusätzlich ein Mindestanteil für Dachbegrünung von 40 % berücksichtigt. Zwar ist ein Dachbegrünungsanteil von 70 % festgesetzt, da hiervon bis zu 30 % durch PV-Anlagen überbaut werden könnten, wird der realistische Wert von 40 % angenommen.

Nach Gegenüberstellung der Gesamtbilanz des derzeitigen und vorgesehenen Planrechts entsteht kein Ausgleichsdefizit. Sowohl die Festsetzung der Grünfläche als auch die festgesetzte Dachbegrünung tragen zu der positiven Ausgleichsbilanz bei. Demzufolge kann abschließend davon ausgegangen werden, dass der naturschutzfachliche Ausgleich durch die Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans geleistet wird.

5.13.2. Baumschutz und Erhaltungsgebote

Baumschutz

Im Plangebiet befinden sich nach der Baumschutzverordnung geschützte Bäume und Hecken (vgl. Kapitel 3.2.7). Für den Verlust von geschützten Bäumen sind die Regelungen der Hamburgischen Baumschutzverordnung einschließlich der üblichen Ersatzregelungen maßgeblich.

Erhaltungsgebote für Bäume

Einige gut entwickelte und die Fläche prägende Bäume und Baumgruppen sind in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt.

Dabei handelt es sich zum einen im Bereich nördlich der Pinneberger Straße um eine alte Weide an der Kinderspielfläche der Flüchtlingsunterkunft und zum anderen um eine Eiche im südöstlichen Teil der Gemeinbedarfsfläche.

Im Grenzbereich der Flurstücke 1442 und 1444 befindet sich eine Baumgruppe, bestehend aus fünf Rotbuchen. Die vorderste Buche an der Straße kann nicht geschützt werden (vgl. Kapitel 5.2.2), da sie direkt in der überbaubaren Grundstücksfläche für die Straßenrandbebauung steht. Die übrigen vier Rotbuchen werden mit einem Erhaltungsgebot belegt, um ihren Bestand zu sichern.

Weiterhin werden zwei Rotbuchen am südlichen Rand des Flurstücks 1444 mit einem Erhaltungsgebot gesichert. Für die beiden anderen Rotbuchen, die zu der aus vier Bäumen bestehenden Gruppe gehören, ist aufgrund ihrer Lage auf der öffentlichen Grünanlage die Festsetzung eines Erhaltungsgebots nicht erforderlich. Nördlich der Gewerbefläche (Flurstück 7828) wird ebenfalls für eine Rotbuche ein Erhaltungsgebot festgesetzt. Zur nachhaltigen Sicherung der gestalterischen und ökologischen Funktionen des Baumbestandes müssen Pflanzungen bei Abgang ersetzt werden.

§ 2 Nummer 20:

Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.

Geländeaufhöhungen sind unzulässig, weil sie zu einer Verdichtung des Wurzelraumes führen, der in seiner Ausdehnung dem Kronenbereich entspricht. Die Sauerstoffversorgung der Feinwurzeln wird gestört und die Zerstörung der belebten Bodenzone wirkt sich negativ auf die Vitalität der Bäume aus. Abgrabungen sind unzulässig, da sie zu erheblichen Wurzelverlusten, damit zu einer verminderten Nährstoff- und Wasserversorgung und in Folge zu einer Schwächung der betroffenen Bäume führen.

Erhaltungsgebote für Baum- und Strauchpflanzungen

Das auf der Ostseite des Gewerbegebietes an der Süntelstraße, Flurstücke 1469 und 1470, vorhandene Ruderalgebüsch u.a. bestehend aus Haselnuss, Rotbuche, Stieleiche, Schwarzerle, Bergahorn und Brombeere bietet ein breites Brutplatz- und Nahrungsangebot und stellt damit Lebensgrundlage für die einheimische Tierwelt dar. Zudem wirkt es sich günstig auf das Kleinklima aus.

Als Abgrenzung des Gewerbegebietes und zum Erhalt des ökologischen Wertes der Fläche wird auf der Ostseite des Gewerbegebietes eine Breite von 6 m für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt (vgl. Planzeichnung).

§ 2 Nummer 21:

„Die Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind in ihrem Bestand dauerhaft zu sichern und durch Aufpflanzungen von Lücken als geschlossene Pflanzungen zu entwickeln.“

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: