Im Plangebiet sind Regenwassersiele nur teilweise vorhanden. Der Egenbüttler Weg verfügt über ein Regenwassersiel (RW-Siel) DN 600, die Süntelstraße ist gemäß Sielkastaster erst ab der Straße Wogenmannsburg in Richtung Westen mit einem RW-Siel (DN 700) ausgestattet. Entlang der Nordseite der Pinneberger Straße leitet ein Straßengraben, welcher auch das Wasser aus dem RW-Siel im Egenbüttler Weg aufnimmt, das Wasser in Richtung Nordwesten ab. An der Südseite der Pinneberger Straße ist eine Grabenverrohrung DN 300 vorhanden, die der Entwässerung der Straße dient. Sie steht im Eigentum des Trägers der Wegebaulast. Die Anwohner haben keinen Anspruch darauf, in diese Leitung zu entwässern. Ein öffentliches Regenwassersiel ist nicht vorhanden. An der Südseite Süntelstraße befindet sich zwischen Wogenmannsburg und der Bahntrasse eine Grabenverrohrung DN 250 bzw. DN 300. Auch diese Leitung ist Eigentum des Wegebaulastträgers, sodass auch hier von privaten Grundstücken kein Wasser eingeleitet werden kann. Eine stoffliche Behandlung des Regenwassers erfolgt derzeit nicht. Es kann zukünftig eine Regenwasserbehandlung für alle Verkehrsflächen notwendig werden.
Für das Plangebiet wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet um Hinweise für den Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser zu erhalten. Das Konzept kommt zu dem Ergebnis, dass das benötigte Rückhaltevolumen auch bei Vollzug der Planung auf den jeweiligen Grundstücken technisch abgebildet werden kann.
Einleitmengen
Für Neubauvorhaben im Plangebiet gilt zurzeit eine Einleitbeschränkung in RW-Siele bzw. offene Gräben von 10 l/s*ha. Dieser Wert kann zukünftig noch weiter verschärft werden. Der jeweils zum Zeitpunkt eines Bauantrags gültige Wert wird durch die Wasserbehörde im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung von Vorhaben mitgeteilt.
Rückhaltung und Versickerung
Aufgrund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung nicht wahrscheinlich. Die Aussagen der Versickerungspotentialkarte des Geoportals Hamburg über die Sickerfähigkeit der Böden im Plangebiet lautet „eingeschränkt“ oder „unwahrscheinlich“.
Zielführend im Sinne der RISA Handlungsziele erscheint daher die Festsetzung einer Rückhaltung auf dem Boden oder auf Dächern, um eine Verdunstung innerhalb des Plangebiets bzw. auf dem Grundstück zu unterstützen, den natürlichen Wasserhaushalt zu stärken und die Ableitung in die Siele und Vorfluter zu verringern. RISA (RegenInfraStrukturAnpassung) ist ein Projekt der Stadt Hamburg zur Umsetzung einer zukunftsfähigen Regenwasserbewirtschaftung (Stichwort „Schwammstadt“).
§ 2 Nummer 19:
„In den Baugebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist das Niederschlagswasser, sofern es nicht gesammelt und genutzt oder zur Versickerung gebracht wird, über Retentionsgründächer oder naturnah zu gestaltende Rinnen, Mulden, Gräben oder Regenrückhaltebecken verdunstungsoffen zu sammeln und abzuleiten. Ausnahmsweise kann eine unterirdische Sammlung und Ableitung zugelassen werden, wenn eine oberirdische Sammlung und Ableitung technisch nicht möglich ist.“
Die Stadt Hamburg verfolgt das wasserwirtschaftliche Ziel, das Niederschlagswasser möglichst im Einzugsgebiet zu belassen, nur verzögert über offene Oberflächengewässer bzw. Siele abzuleiten. Neben der ökologischen Zielsetzung ist dies in weiten Teilen des Stadtgebietes aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazitäten der Siele auch aus technischen Gründen erforderlich. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser soll oberflächlich zur Verdunstung zurückgehalten werden. Auch wenn die Versickerung nur „eingeschränkt“ bis „unwahrscheinlich“ ist, wird ein Teil des auf unversiegelte Flächen fallenden Regenwassers vermutlich dennoch – wenn auch eingeschränkt – versickern und zur Grundwasserneubildung beitragen können. Die Festsetzung gilt für das Regenwasser, das nicht anderweitig im Sinne des lokalen Wasserhaushaltes gesammelt und genutzt oder versickert wird. Insbesondere für gewerblich genutzte Bereiche, die unter Umständen einen hohen Versiegelungsanteil haben und auf diese aus wirtschaftlichen Gründen deutlich mehr angewiesen sind als für Wohnen genutzte Bereiche, wird die Möglichkeit der Rückhaltung über ein Retentionsgründach ergänzt.
Im Entwässerungskonzept wurde ermittelt, welcher Flächenanteil der nicht mit Gebäuden belegten Grundstücksflächen für Anlagen zur oberirdischen Rückhaltung vorgesehen werden muss, um die Festsetzung umzusetzen zu können. Für die Baugebiete kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass je nach Dichte und Einstautiefe zwischen 1,5 % und 5 % der Gesamtgrundstücksfläche vorgesehen werden muss, um die Festsetzung zu erfüllen. Im Ergebnis können die errechneten benötigten Flächen in allen Baugebieten abgebildet werden.
Ressource Regenwasser
Das Speichern und die Nutzung des anfallenden Regenwassers für beispielsweise die Gartenbewässerung sollte einer Bewässerung mit Trinkwasser vorgezogen werden. Zum ressourcenschonenden Umgang mit Trinkwasser ist es zudem ist zudem zielführend, Grauwasser z.B. für die Sanitärsysteme zu verwenden.
Starkregen
Gemäß Starkregenhinweiskarte der Stadt Hamburg bestehen zum Stand der Planaufstellung einzelne Senken auf privaten Grundstücken. Bei außergewöhnlich starken Regenereignissen sammelt sich vermutlich dort anfallendes Regenwasser. Die Starkregengefahrenkarte basiert auf der bestehenden Topografie zum Zeitpunkt der Planaufstellung. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungen kann sie also nur Aussagen zum Bestand treffen. Durch ungünstige Geländemodellierungen oder Versiegelung ist nicht ausgeschlossen, dass zukünftig neue gefährdete/gefährdende Bereiche entstehen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass auch außerhalb der laut Starkregenhinweiskarte betroffenen Bereiche Vorsorge geleistet werden sollte. Dies dient letztendlich dem Schutz des eigenen Gebäudes. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine über das übliche Maß hinausgehende Gefährdung zu erkennen ist. Auch nach Umsetzung des Bebauungsplanplans ist keine kritisch erhöhte Starkregengefahr zu erwarten.
Im Rahmen des Bebauungsplans sichert die festgesetzte oberflächliche Regenwasserrückhaltung einerseits die Stärkung des naturnahen lokalen Wasserhaushaltes (insbesondere zur Kühlung und Klimaanpassung), andererseits die Entlastung der Siele und (natürlichen) Fließwege im Falle starken Niederschlags.