Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Schnelsen 94 - Begründung

5.11.1. Schmutzwasser

Nach Auskunft von der Stadtentwässerung sind zur Ableitung des Schmutzwassers ausreichende Sielkapazitäten vorhanden. Dabei wurden von einer Anzahl von ca. 400 Wohnungen sowie 300-350 Plätzen in der öffentlich-rechtlichen Unterkunft – zusammengerechnet etwa 1.250 Menschen – sowie gewerblichen Betrieben ausgegangen. Der Wert stellt die maximal zu erwartende Anzahl an Wohnungen bei vollständiger Umsetzung des neuen Planrechtes dar. Die Berechnung basiert auf einer maximal erzielbaren BGF (Bruttogrundfläche) im WA- und MU-Gebiet von 39.400 m², einer durchschnittlichen Größe von 100 m² BGF bzw. 75 m² Wohnfläche je Wohneinheit (WE) und ca. 2,2 Bewohner je WE.

Die Pinneberger Straße, der Egenbüttler Weg und die Süntelstraße verfügen über Schmutzwassersiele DN 250.

5.11.2. Regenwasser

Im Plangebiet sind Regenwassersiele nur teilweise vorhanden. Der Egenbüttler Weg verfügt über ein Regenwassersiel (RW-Siel) DN 600, die Süntelstraße ist gemäß Sielkastaster erst ab der Straße Wogenmannsburg in Richtung Westen mit einem RW-Siel (DN 700) ausgestattet. Entlang der Nordseite der Pinneberger Straße leitet ein Straßengraben, welcher auch das Wasser aus dem RW-Siel im Egenbüttler Weg aufnimmt, das Wasser in Richtung Nordwesten ab. An der Südseite der Pinneberger Straße ist eine Grabenverrohrung DN 300 vorhanden, die der Entwässerung der Straße dient. Sie steht im Eigentum des Trägers der Wegebaulast. Die Anwohner haben keinen Anspruch darauf, in diese Leitung zu entwässern. Ein öffentliches Regenwassersiel ist nicht vorhanden. An der Südseite Süntelstraße befindet sich zwischen Wogenmannsburg und der Bahntrasse eine Grabenverrohrung DN 250 bzw. DN 300. Auch diese Leitung ist Eigentum des Wegebaulastträgers, sodass auch hier von privaten Grundstücken kein Wasser eingeleitet werden kann. Eine stoffliche Behandlung des Regenwassers erfolgt derzeit nicht. Es kann zukünftig eine Regenwasserbehandlung für alle Verkehrsflächen notwendig werden.

Für das Plangebiet wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet um Hinweise für den Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser zu erhalten. Das Konzept kommt zu dem Ergebnis, dass das benötigte Rückhaltevolumen auch bei Vollzug der Planung auf den jeweiligen Grundstücken technisch abgebildet werden kann.

Einleitmengen

Für Neubauvorhaben im Plangebiet gilt zurzeit eine Einleitbeschränkung in RW-Siele bzw. offene Gräben von 10 l/s*ha. Dieser Wert kann zukünftig noch weiter verschärft werden. Der jeweils zum Zeitpunkt eines Bauantrags gültige Wert wird durch die Wasserbehörde im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung von Vorhaben mitgeteilt.

Rückhaltung und Versickerung

Aufgrund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung nicht wahrscheinlich. Die Aussagen der Versickerungspotentialkarte des Geoportals Hamburg über die Sickerfähigkeit der Böden im Plangebiet lautet „eingeschränkt“ oder „unwahrscheinlich“.

Zielführend im Sinne der RISA Handlungsziele erscheint daher die Festsetzung einer Rückhaltung auf dem Boden oder auf Dächern, um eine Verdunstung innerhalb des Plangebiets bzw. auf dem Grundstück zu unterstützen, den natürlichen Wasserhaushalt zu stärken und die Ableitung in die Siele und Vorfluter zu verringern. RISA (RegenInfraStrukturAnpassung) ist ein Projekt der Stadt Hamburg zur Umsetzung einer zukunftsfähigen Regenwasserbewirtschaftung (Stichwort „Schwammstadt“).

§ 2 Nummer 19:

In den Baugebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist das Niederschlagswasser, sofern es nicht gesammelt und genutzt oder zur Versickerung gebracht wird, über Retentionsgründächer oder naturnah zu gestaltende Rinnen, Mulden, Gräben oder Regenrückhaltebecken verdunstungsoffen zu sammeln und abzuleiten. Ausnahmsweise kann eine unterirdische Sammlung und Ableitung zugelassen werden, wenn eine oberirdische Sammlung und Ableitung technisch nicht möglich ist.

Die Stadt Hamburg verfolgt das wasserwirtschaftliche Ziel, das Niederschlagswasser möglichst im Einzugsgebiet zu belassen, nur verzögert über offene Oberflächengewässer bzw. Siele abzuleiten. Neben der ökologischen Zielsetzung ist dies in weiten Teilen des Stadtgebietes aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazitäten der Siele auch aus technischen Gründen erforderlich. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser soll oberflächlich zur Verdunstung zurückgehalten werden. Auch wenn die Versickerung nur „eingeschränkt“ bis „unwahrscheinlich“ ist, wird ein Teil des auf unversiegelte Flächen fallenden Regenwassers vermutlich dennoch – wenn auch eingeschränkt – versickern und zur Grundwasserneubildung beitragen können. Die Festsetzung gilt für das Regenwasser, das nicht anderweitig im Sinne des lokalen Wasserhaushaltes gesammelt und genutzt oder versickert wird. Insbesondere für gewerblich genutzte Bereiche, die unter Umständen einen hohen Versiegelungsanteil haben und auf diese aus wirtschaftlichen Gründen deutlich mehr angewiesen sind als für Wohnen genutzte Bereiche, wird die Möglichkeit der Rückhaltung über ein Retentionsgründach ergänzt.

Im Entwässerungskonzept wurde ermittelt, welcher Flächenanteil der nicht mit Gebäuden belegten Grundstücksflächen für Anlagen zur oberirdischen Rückhaltung vorgesehen werden muss, um die Festsetzung umzusetzen zu können. Für die Baugebiete kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass je nach Dichte und Einstautiefe zwischen 1,5 % und 5 % der Gesamtgrundstücksfläche vorgesehen werden muss, um die Festsetzung zu erfüllen. Im Ergebnis können die errechneten benötigten Flächen in allen Baugebieten abgebildet werden.

Ressource Regenwasser

Das Speichern und die Nutzung des anfallenden Regenwassers für beispielsweise die Gartenbewässerung sollte einer Bewässerung mit Trinkwasser vorgezogen werden. Zum ressourcenschonenden Umgang mit Trinkwasser ist es zudem ist zudem zielführend, Grauwasser z.B. für die Sanitärsysteme zu verwenden.

Starkregen

Gemäß Starkregenhinweiskarte der Stadt Hamburg bestehen zum Stand der Planaufstellung einzelne Senken auf privaten Grundstücken. Bei außergewöhnlich starken Regenereignissen sammelt sich vermutlich dort anfallendes Regenwasser. Die Starkregengefahrenkarte basiert auf der bestehenden Topografie zum Zeitpunkt der Planaufstellung. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungen kann sie also nur Aussagen zum Bestand treffen. Durch ungünstige Geländemodellierungen oder Versiegelung ist nicht ausgeschlossen, dass zukünftig neue gefährdete/gefährdende Bereiche entstehen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass auch außerhalb der laut Starkregenhinweiskarte betroffenen Bereiche Vorsorge geleistet werden sollte. Dies dient letztendlich dem Schutz des eigenen Gebäudes. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine über das übliche Maß hinausgehende Gefährdung zu erkennen ist. Auch nach Umsetzung des Bebauungsplanplans ist keine kritisch erhöhte Starkregengefahr zu erwarten.

Im Rahmen des Bebauungsplans sichert die festgesetzte oberflächliche Regenwasserrückhaltung einerseits die Stärkung des naturnahen lokalen Wasserhaushaltes (insbesondere zur Kühlung und Klimaanpassung), andererseits die Entlastung der Siele und (natürlichen) Fließwege im Falle starken Niederschlags.

5.12. Grünflächen

Entsprechend der Eintragung im räumlichen Leitbild „Eimsbüttel 2040“ soll eine grüne Wegeverbindung durch das Innere des Baublocks westlich des Egenbüttler Wegs verwirklicht werden. Die Wegeverbindung soll Fußgängern und Radfahrern, insbesondere aber Kindern dienen, um unabhängig vom Straßenverkehr in die westlich gelegenen Grünanlagen zu gelangen.

Insbesondere für Bereiche, in denen die Dichte der Bebauung und die Anzahl der Wohnungen erhöht werden, gilt es einen wohnungsnahen Zugang zu öffentlichen Grün- und Freiflächen zu gewährleisten. Die Verdichtung innerhalb des Plangebiets soll daher mit einer Verbesserung der Grünraumversorgung einhergehen.

Innerhalb des Plangebiets ist es aus Mangel an geeigneten Flächen nicht möglich eine größere Grünanlage bzw. einen größeren Spielplatz anzulegen. Das Entwicklungskonzept Eimsbüttel 2040 empfiehlt für diesen Fall, bereits die Wege zu den weiter entfernten Freiräumen mit einer freiraumbezogenen Nutzungsqualität auszustatten.

Diesem Vorschlag folgt der Bebauungsplan, indem er in den wesentlichen Bereichen ca. 10 m breite Streifen als Parkanlage, ergänzt durch ein Wegerecht, festsetzt. So können grüne Wegeverbindungen zwischen Egenbüttler Weg, dem Krankenhaus südlich der Süntelstraße und den westlich gelegenen Grünräumen gesichert werden.

Die Wegeverbindung im Detail: Wesentlicher Bestandteil der Parkanlage soll der nördliche Teil des Flurstücks 8422 werden. Das Flurstück ist zurzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut und wird über das Flurstück 8423 erschlossen. Durch die Verlagerung des dort ansässigen Kfz-Betriebs (siehe Kapitel 3.4.2) wird das Grundstück frei. Der Zugang zu der ca. 24 m breiten Grünfläche ist von Osten über das Flurstück 1459 vorgesehen, hier soll der nördliche Teil des Flurstücks mit einer Breite von 10 m der öffentlichen Grünfläche zugeschlagen werden. Die Wahl fiel auf das Flurstück 1459 als Zugang, weil es mit 20,50 m etwas breiter als das nördliche Nachbargrundstück am Egenbüttler Weg ist. Eine Bebauung auf dem im Wohngebiet verbleibenden Teilbereich des Flurstücks 1459 kann im Verbund mit dem südlichen Nachbargrundstück erfolgen. Für die Wegeverbindung von der zentralen Grünfläche in Richtung Nordwesten über das Flurstück 1470 sowie entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 1470 ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die Breite von 10 m berücksichtigt auch den umfangreichen Baum- und Vegetationsbestand im Verlauf der nördlichen und der östlichen Grundstücksgrenze. Der Verlauf der öffentlichen Grünfläche ist so gestaltet, dass eine Bebaubarkeit der angrenzenden bzw. betroffenen Grundstücke im urbanen Gebiet nach wie vor gewährleistet ist. Diesem Prinzip folgend wurde im Bereich des vergleichsweise kleinen Flurstücks 7828 entschieden, die Grünflächenausweisung zugunsten einer rückwärtigen Bebaubarkeit ausschließlich östlich der Flurstücksgrenze festzusetzen. Im Bereich des Flurstücks 1437 weitet sich die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage trichterförmig auf und schließt an die stadteigene Fläche (Flurstück 9138) an, sodass hier ein Zugang zum Fußweg im Wäldchen geschaffen werden kann.

Die als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Grundstücksflächen können durch die Stadt Hamburg über ein Vorkaufsrecht oder auch im Rahmen üblicher Verkaufsverhandlungen erworben werden.

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