5.10.4. Luftschadstoffe
Der Hamburger Stadtkörper wird durch seine windoffene Lage in der norddeutschen Tiefebene relativ gut durchlüftet und weist damit zur überwiegenden Zeit des Jahres günstige Voraussetzungen für die Verteilung von Luftschadstoffen auf. Es herrschen Westwinde vor.
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Teil der Stadt, in 250 m Entfernung zur Landesgrenze nach Schleswig-Holstein. Von daher ist das Plangebiet in Bezug auf den Luftaustausch bei Nord-, Nordwest- und Westwinden begünstigt.
Die Luftqualität ist im großstädtischen Kontext ein zu betrachtender Aspekt hinsichtlich gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse. In Hamburg ist verkehrsbedingt die Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub relevant. Die Schadstoffbelastung setzt sich aus der örtlichen Hintergrundbelastung sowie der verkehrsbedingten Zusatzbelastung zusammen.
Zur Beurteilung wird die 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) herangezogen, die die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in nationales Recht umgesetzt hat. Durch die EU wurde eine neue Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 beschlossen, die am 10.12.2024 in Kraft trat. Diese sieht deutlich niedrigere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor, die ab 2030 einzuhalten sind.
Das Plangebiet Schnelsen 94 wird voraussichtlich nicht von einer Grenzwertüberschreitung betroffen sein: Der neue Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 20 μg/m³ (Jahresmittelwert). Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wurde eine flächendeckende Berechnung der Hintergrundbelastung vorgenommen. Die Hintergrundbelastung im Plangebiet liegt bei 16 μg/m³ im Jahr 2023. Die Hintergrundbelastung ist in Hamburg in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken und wird unter anderem aufgrund der Verkehrswende bis 2030 weiter sinken.
Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wurde auch eine Berechnung der Stickstoffdioxidgesamtbelastung an Straßenabschnitten mit einem DTV ab 5.000 Kfz/24h vorgenommen. Eine Auswertung dieses Datensatzes zeigt, dass es bei einer Hintergrundbelastung, die derzeit unter 17 μg/m³ liegt, auch bei sehr hohen Verkehrsmengen nicht zur einer Grenzwertüberschreitung kommt.
Es kann also davon ausgegangen werden, dass auch mit der Zusatzbelastung der Straßen Pinneberger Straße, Süntelstraße und Egenbüttler Weg der Grenzwert nicht überschritten wird. Die neuen Grenzwerte für Feinstaub liegen bei 20 μg/m³ für PM10 bzw. 10 μg/m³ bei PM2,5. Im Jahresbericht 2023 zur Luftqualität in Hamburg wurden an Messstationen mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen als in den zuvor genannten Straßen Feinstaubwerte ermittelt, die bereits jetzt unterhalb der ab 2030 geltenden Grenzwerte liegen.
Der östlich des Plangebiets liegende Teil der Pinneberger Straße zwischen den Knotenpunkten Süntelstraße und Holsteiner Chaussee weist eine stärkere Verkehrsbelastung auf. Dieser Straßenabschnitt hat jedoch einen Abstand von mindestens rund 85 m zur vorgesehenen Bebauung innerhalb des Plangebiets, sodass von dieser Straße keine wesentliche Luftschadstoffbelastung für das Plangebiet zu erwarten ist.