5.10.1. Altlasten
Sowohl im Westen als auch im Norden des Plangebiets liegen Flächen, die seit langem gewerblich genutzt werden. Im Fachinformationssystem Bodenschutz / Altlasten sind für das Plangebiet eine Altlastenverdachtsfläche und weitere sechs Flächen aufgeführt. Die Flächen wurden durch das Bezirksamt Eimsbüttel untersucht und bewertet.
Süntelstraße 30 (5844-113/00): Die altlastverdächtige Fläche umfasst den südlichen Teil des Flurstücks 1472. Für das Grundstück sind seit 1934 altlastenrelevante Nutzungen belegt, wie z.B. eine Kaffeerösterei, eine Tischlerei mit Lackierarbeiten und ein Galvanikbetrieb. Im Zuge einer orientierenden Schadstofferkundung wurden im Jahr 2002 vier Rammkernbohrungen durchgeführt und die entnommenen Boden- und Bodenluftproben im Labor untersucht. Die chemischen Untersuchungen und die nachfolgende Bewertung ergaben, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen gewerblichen Nutzung kein Handlungsbedarf besteht. Bei Umnutzungen und Umbauten sind weitere Untersuchungen notwendig. Eine Kennzeichnung des Grundstücks ist nicht erforderlich.
Süntelstraße 24 (5844-109/00): In der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 1469 wurde ab 1968 eine Eigenverbrauchertankanlage mit 2 unterirdischen Lagertanks (20 m³ Dieseltank, 10 m³ Vergaserkraftstoff) betrieben. Es besteht Handlungsbedarf bei einer Änderung des Planungsrechts. Gegen die derzeitige und auch zukünftige Nutzung als gewerblichen Standort bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Im Vorfeld von Baumaßnahmen sind in Hinblick auf die ordnungsgemäße Entsorgung Bodenuntersuchungen erforderlich. Mit Mehrkosten für die Entsorgung durch z.B. punktuelle Belastungen des Bodenaushubs mit Mineralölkohlenwasserstoffen ist zu rechnen.
Pinneberger Straße (6044-001/00), Flurstück 6056 (südlicher Teil), Flurstück 9187 (nordöstlicher Teil), Flurstück 8020 (südliche Spitze): Ein Großteil der Fläche wurde 1972 mit Bodenmaterial und Bauschutt aufgehöht, danach wurde die Fläche zur Lagerung von Einzel- und Schüttgütern genutzt. Im Bodenmaterial bzw. Bauschutt müssen sich unter anderem Asphaltanteile befunden haben, die stellenweise zu erhöhten PAK-Werten (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) geführt haben. Die bauschutthaltigen Auffüllungen sind beim Bau der P+R-Anlage im Jahr 1991 im Boden verblieben, da das Grundstück fast komplett versiegelt wurde.
Der nördliche Teil der aufgeschütteten Fläche wird seit den 1960er Jahren zur Lagerung unterschiedlicher Materialien und Abfälle, wie z.B. Baumaterialen, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Schrott und Kfz(-Teile) genutzt. Da ein Großteil dieser Fläche auch heute unversiegelt ist, wurde im Zuge der B-Planbearbeitung eine Oberbodenbeprobung durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse belegen in dem untersuchten Bodenhorizont bis 0,3 m u. GOK durchgängig leicht erhöhte Schadstoffgehalte insbesondere für Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX). Die Prüfwerte für Gewerbe oder Industriegebiet nach BbodSchV werden jedoch nicht überschritten. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die derzeitige und auch zukünftige Nutzung als gewerblicher Standort. Der südliche Teil ist aufgrund der deutlich erhöhten PAK-Gehalte als Fläche zu kennzeichnen, die erheblich mit Schadstoffen belastet ist (siehe Kap. 5.16).
Flagentwiet (5844-030/00), ca. 10 m breiter nördlicher Streifen des Flurstücks 6056: Es handelt sich um einen im Jahr 1999 festgestellten und in 2004 sanierten MKW-Schaden. Der Hauptbelastungsbereich befand sich zwischen dem Wohn- und Bürogebäude Flagentwiet 39 und dem Heizöllager bzw. der anschließenden Betriebshalle Flagentwiet 29. Die Sanierungsdurchführung umfasste einen Bodenaustausch im Hauptschadensbereich sowie die Herstellung eines Sickerschlitzes nebst Sammelschacht und Koaleszenzabscheider zur Sanierung des oberflächennahen Grundwassers. Mit Abschluss der Sanierung wurden der Boden und das Stauwasser gemäß den Kriterien des Bundesbodenschutzgesetzes ausreichend saniert. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die derzeitige und auch zukünftige Nutzung als gewerblicher Standort. Im Vorfeld von Baumaßnahmen sind in Hinblick auf die ordnungsgemäße Entsorgung Bodenuntersuchungen erforderlich. Im Bereich der Gebäude sind geringvolumige Restbelastungen im Untergrund verblieben.
Pinneberger Straße 44, Flurstück 8540: Dort befand sich in der südöstlichen Grundstücksecke eine Tankstelle (5844-107/00). Beim Abbruch der Anlage im Jahr 1998 wurden die kontaminierten Bodenbereiche ausgekoffert und fachgerecht entsorgt; der Altlastenverdacht gilt gemäß Altlastenhinweiskataster als ausgeräumt.
Eine Ortsbesichtigung ergab im Jahr 1980, dass die Grundstücke Pinneberger Straße 44 (Flüchtlingsunterkunft) und Pinneberger Straße 46 (Moschee, außerhalb des Plangebiets) um ca. 1,50 m aufgehöht wurden. Daraus wurde ein Altlastenverdacht abgeleitet. Bei den Bauarbeiten für die Flüchtlingsunterkunft ergaben sich keine Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen, sodass der Altlastenverdacht gemäß Altlastenhinweiskataster als ausgeräumt gilt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die derzeitige und auch zukünftige Nutzung als gewerblicher Standort keine Bedenken.
Süntelstraße 20b (5844-028/00), Flurstück 8423: Nach den Ergebnissen einer historischen Erkundung im Jahr 2002 wurde das Grundstück seit 1945 durch verschiedene altlastenrelevante Betriebe wie eine chemische Fabrik, eine Schokoladenfabrik, ein Chemiebetrieb für pharmazeutische Produkte und eine Metallwerkstatt genutzt. Daraufhin erfolgte im Jahr 2004 eine Schadstofferkundung. In deren Rahmen wurden 4 Rammkernsondierungen im Bereich der Produktionshalle und des Hofplatzes abgeteuft und chemische Bodenanalysen sowie Bodenluft-Analysen vorgenommen. Die Analyseergebnisse ergaben insgesamt keine Hinweise auf Schadstoffbelastungen in Nähe oder oberhalb von Prüfwerten gem. BbodSchV für Industrie- und Gewerbeflächen. Lediglich in einer Bohrung in der westlichen Grundstückhälfte wurden mit max. 680 mg/kg TS leicht erhöhte MKW-Gehalte sowie im Auffüllungshorizont leicht erhöhte Zink und Blei-Gehalte festgestellt. In der Bodenluft wurden für LCKW Gehalte unterhalb der Nachweisgrenze und für BTXE in der Größenordnung von 10 µg/m³ bis 80 µg/m³ ermittelt. Im Vorfeld von Baumaßnahmen sind in Hinblick auf die ordnungsgemäße Entsorgung Bodenuntersuchungen erforderlich.
Der östliche Teil der bisher gewerblich genutzten Flächen an der Süntelstraße soll als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden. Deswegen wurde die Verwendung der Flurstücke 1468, 8422, 8423 und 3241 als Fläche für den Gemeinbedarf – öffentlich-rechtliche Unterbringung, geprüft. Hierfür müssen die Prüfwerte für Wohngebiete herangezogen werden. Nach einer ersten Abschätzung sind die Flächen – bei nur leicht erhöhten Schadstoffwerten (PAK und Schwermetall) – für eine Unterbringung geeignet. Jedoch sollten vor Baubeginn eine Ortsbesichtigung zur Bestandsaufnahme der unversiegelten Bodenflächen, ggf. eine darauf aufbauende Oberbodenuntersuchung und, sofern eine Entsiegelung von Flächen und/oder bauliche Eingriffe in den Untergrund geplant sind, Bodenuntersuchungen für betreffende Bereiche durchgeführt werden.