Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Schnelsen 94 - Begründung

5.5.5. Ausschluss von Gehwegüberfahrten

Grundstückszufahrten (Gehwegüberfahrten) sind an Bahnübergängen in einem Abstand vom Andreaskreuz von weniger 27 m aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zulässig. Gemessen wird von dem Andreaskreuz bis zum Beginn der Auffahrt. Der Ausschluss von Gehwegüberfahrten ist durch die Eintragung in der Planzeichnung festgesetzt.

5.6. Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen

An der Westseite des Gewerbegebiets GE 3 wird ein Grundstücksstreifen mit einer Breite von 10 m mit einem Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen belegt. Die Festsetzung dient dem Schutz des westlich angrenzenden Wohngebiets. Auf gewerblich genutzten Flächen spielen Garagen, Nebengebäude und Flächen für Stellplätze sowie zum Abstellen von Material und Geräten eine Rolle. Diese Nutzungen werden künftig ausgeschlossen, da sie Unruhe und Lärm verursachen. Für die bisherigen Nutzungen besteht Bestandsschutz.

Auch an der Nord- und Ostseite der Gemeinbedarfsfläche sollen Abstandsstreifen gesichert werden, die nicht durch Nebenanlagen genutzt und versiegelt werden dürfen. Wie im Kapitel 5.4.2 bereits beschrieben, soll eine intensive Nutzung und Versiegelung dieser Flächen verhindert und stattdessen soll ein Streifen von 7 m Breite zum angrenzenden allgemeinen Wohngebiet sowie zur Parkanlage im Norden von jeglicher Bebauung freigehalten werden.

Im südlichen Bereich des urbanen Gebiets MU2 auf den Flurstücken 1437 und 1438 erfolgt aufgrund der Nähe zu der wertvollen Baumreihe auf der Grünfläche ein Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen in einer Breite von 12,50 m.

Der offene Graben im GE 1 erhält zu seinem Schutz einen Streifen von 5 m mit dem Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen.

5.7. Bahnanlagen

Ein Teilbereich des Flurstücks 7023, sowie die Flurstücke 1449, 8768, 8770, 8771 und 9402 bilden die im Plangebiet gelegenen Bahnanlagen, bestehend aus Gleiskörper und Bahnsteig der Haltestelle Schnelsen. Diese Flächen werden im Bebauungsplan als oberirdische Bahnanlagen nachrichtlich übernommen.

Die AKN Eisenbahn GmbH ist bei Bauantragsverfahren, die bauliche Anlagen in einem Abstand von weniger als 40 m von der äußeren Kante der Gleisanlagen vorsehen, zu beteiligen. Bei direkt angrenzender Bebauung ist die AKN als Nachbar zu beteiligen.

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