Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Schnelsen 94 - Begründung

5.4.2. Maß der Nutzung

Baugrenzen

Um Flexibilität für die Hochbauplanung zu erhalten, werden die überbaubaren Grundstücksflächen als Flächenausweisung festgesetzt.

An der Westseite hält die Baugrenze einen Abstand von 10 m zur Grundstücksgrenze ein. Hier gilt es den Baumbestand im Verlauf der Grenze zu schützen, außerdem ist an dieser Stelle eine Wegeverbindung (Gehrecht) vorgesehen (siehe Kapitel 5.5.3).

In Richtung der öffentlichen Grünfläche und zum angrenzenden Wohngebiet werden die Baugrenzen in einem Abstand von 7 m festgesetzt. Hier soll ein etwas größerer Abstand als nach der HBauO für eine 3-geschossige Bebauung notwendig, geschaffen werden. Um den erhaltenswerten Bestandsbaum an der Westgrenze des Flurstücks 8423 zu schützen, wird der Abstand zwischen Baugrenze Grundstücksgrenze hier erhöht. Im Norden soll die Bebauung einen angemessenen Abstand zur Parkanlage einhalten, unter anderem aus Gründen der Verschattung. Im Osten soll der Streifen eine etwas breitere, unbebaute und ruhige Abstandsfläche bilden, die bepflanzt und nicht zum Aufenthalt genutzt wird. Deswegen werden diese Flächen mit einem Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen belegt (siehe Kapitel 5.6).

Bauweise / Zahl der Vollgeschosse / keine Staffelgeschosse

Die Bauweise wird nicht festgesetzt, um die spätere Hochbauplanung vorab nicht zu binden. An der Straßenseite sollen 4 Vollgeschosse und im rückwärtigen Bereich 3 Vollgeschosse, jeweils ohne zusätzliches Staffelgeschoss, errichtet werden können.

§ 2 Nummer 7:

„Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Staffelgeschosse unzulässig.“

Mit dem Ausschluss von Staffelgeschossen erfolgt eine Anpassung an die Höhenentwicklung in den angrenzenden Baugebieten. Die rückwärtige Bebauung der Gemeinbedarfsfläche liegt damit in der Höhenentwicklung gleichauf mit der 2-geschossigen Bebauung mit Staffelgeschoss im angrenzenden WA- und MU-Gebiet. Die Straßenrandbebauung soll mit 4 Vollgeschossen einen Übergang von der etwas höheren Bebauung im angrenzenden Wohngebiet (IV + Staffelgeschoss) zum Gewerbegebiet (III + Staffelgeschoss) schaffen. Anzumerken ist, dass Dachgeschosse über die Festsetzung zur Dachform in § 2 Nummer 5 ausgeschlossen sind.

GRZ

Die Grundflächenzahl von 0,45 wird geringfügig höher als die GRZ für die angrenzenden, rückwärtigen Flächen im allgemeinen Wohngebiet festgesetzt. Auf der ca. 6.950 m² großen Gemeinbedarfsfläche dürfen somit ca. 3.130 m² Grundfläche bebaut werden. Etwa Dreiviertel der Fläche dürfen 3-geschossig bebaut werden, ein weiteres Viertel 4-geschossig. Rechnerisch ergibt sich eine Geschossfläche von ca. 10.000 m².

Auf Basis von § 19 Absatz 4 errechnet sich eine GRZ 2 von 0,675. Da nicht mit großen Stellplatzanlagen oder Tiefgaragen zu rechnen ist, ist der Wert ausreichend und sichert gleichzeitig einen Anteil unversiegelter Grundstücksfläche.

Die geplante öffentlich-rechtliche Unterbringung soll eine höhere Anzahl an Wohnplätzen als die bestehende Modulhaussiedlung nördlich der Pinneberger Straße aufweisen. Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung berücksichtigt die Planung der Sozialbehörde, die 300 feste Plätze und 100 Reserveplätze an diesem Standort realisieren möchte.

Flachdächer / Dachbegrünung

Auch auf der Fläche für den Gemeinbedarf gelten die Festsetzungen in § 2 Nummer 5 und Nummer 6, wonach auf den Hauptgebäuden ausschließlich Flachdächer mit umlaufender Attika und Dachbegrünung zulässig sind (siehe Kapitel 5.8).

Stellplätze

Die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen ist zulässig, da der Stellplatzbedarf insgesamt eher gering sein dürfte.

5.5. Verkehrsflächen

5.5.1. Straßenverkehr

Für das Plangebiet wurde eine verkehrstechnische Untersuchung (VTU) erstellt, um abzuprüfen, ob die Straßenquerschnitte und Kreuzungsbereiche für die Zukunft, insbesondere für die Mehrbelastung aufgrund der intensiveren Nutzung der Flächen im Plangebiet, ausreichend bemessen sind. Sofern weitere Straßenverkehrsflächen benötigt werden, muss der Bebauungsplan die Flächen für die Zukunft sichern, eine konkrete Straßenplanung nimmt der Bebauungsplan nicht vor.

Für die Beurteilung des Straßenverkehrs sind folgende Informationen von Bedeutung: Auch nach der Integration der AKN-Strecke in das Schnellbahnnetz werden die höhengleichen Bahnübergänge gemäß Planfeststellungsbeschluss für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen Eidelstedt und der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg zu Schleswig-Holstein (1. November 2018), beibehalten.

In der VTU wurde der Verkehrsfluss am Knotenpunkt Süntelstraße / Pinneberger Straße,am Knotenpunkt Egenbüttler Weg / Pinneberger Straße sowie am Knotenpunkt Pinneberger Straße / Holsteiner Chaussee (außerhalb des Plangebiets) untersucht. Die Zufahrt zur P+R-Anlage sowie der Parkplatz des Discounters an der Pinneberger Straße wurden in die Untersuchung einbezogen. Ebenso wurden die Bahnübergänge und die Taktung der Züge sowie der Verkehr des südlich der Pinneberger Straße gelegenen Neubauquartiers (Bebauungsplan Schnelsen 86) berücksichtigt.

Um die Prognose erstellen zu können, wurde zuerst die Anzahl der Kraftfahrzeuge in den jeweiligen Verkehrsströmen anhand von Videoaufzeichnungen über 24 Stunden an einem Donnerstag (07.11.2019) ermittelt. Aus den Erhebungen ergaben sich für die beiden untersuchten Verkehrsknoten eine morgendliche und eine abendliche Spitzenstunde.

Auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans wurde die Anzahl der Fahrten in den Spitzenstunden prognostiziert, deren Quelle und Ziel das Plangebiet ist. Das heißt, es wurde das Verkehrsaufkommen, welches durch die Verdichtung der Bebauung, die der Bebauungsplan ermöglicht, zum heutigen Verkehrsaufkommen hinzukommt, überschläglich ermittelt.

Die Gutachter kommen in Bezug auf die Knotenpunkte zu folgenden Ergebnissen: Eine Verschlechterung der Verkehrsqualität gegenüber dem Bestand ist am Knotenpunkt Pinneberger Straße / Süntelstraße mit der Umsetzung des Bebauungsplans Schnelsen 94 nicht zu erwarten. Das Entstehen von teilweise langen Rückstaus ist aufgrund der Bahnübergangsschließungen unvermeidbar. Abbiegevorgänge funktionieren nach Beobachtung der Gutachter jedoch gut, da die dafür notwendigen Lücken im Stau freigehalten werden. Für die Prognose fehlen Angaben über die tatsächliche Schließzeit vor und nach einer Zugdurchfahrt. Die Linksabbiegebeziehung aus der Süntelstraße in die Pinneberger Straße ist nur sehr schwach frequentiert und besitzt durch den Egenbüttler Weg eine sinnvolle Alternative.

Der Knotenpunkt Pinneberger Straße / Egenbüttler Weg ist im Prognosefall leistungsfähig und ausreichend dimensioniert.

Für den Knotenpunkt Pinneberger Straße / Holsteiner Chaussee ist die Leistungsfähigkeit bei derzeitiger Signalsteuerung in der Vormittagsspitze gegeben. In der Nachmittagsspitze ist dies nicht gewährleistet. Dies kann jedoch durch eine Optimierung der Lichtsignalsteuerung erreicht werden.

Das Plangebiet wird an der Süntelstraße auf Höhe des Egenbüttler Wegs von den Buslinien 183, 283 und 191 mit regelmäßiger Taktung angefahren. An der Pinneberger Straße befindet sich vor dem heutigen P+R-Platz eine weitere Bushaltestelle (Linie 195) mit deutlich niedrigerer Taktung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Lage der Bushaltestellen durch die fachlich zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange diskutiert, da sich für das Umsteigen in die Bahn teilweise ungünstig lange Fußwege ergeben.

Geplante Buslinienführung: Die Einrichtung von neuen Bushaltestellen näher am westlichen Zugang zum Bahnsteig sollen einen deutlich verbesserten Umsteigevorgang ermöglichen. Die Voraussetzung dafür ist eine Änderung der Linienführung und der Ausbau des Egenbüttler Wegs für die Durchfahrt von Gelenkbussen. Die neue Linienführung sieht vor, dass aus Richtung Holsteiner Chaussee kommende Busse die Pinneberger Straße benutzen, im Egenbüttler Weg halten, bevor sie in Richtung Westen auf der Süntelstraße weiterfahren. Aus Richtung Westen auf der Süntelstraße anfahrende Busse durchfahren den Egenbüttler Weg und halten in der Pinneberger Straße, kurz vor den Schranken. Diese Haltestelle dient auch den Buslinien, die den Bahnhof Schnelsen auf der Pinneberger Straße aus Richtung Westen anfahren. Die Bushaltestellen vor dem Albertinen-Krankenhaus und auf der Nordseite der Pinneberger Straße bleiben bestehen. Im Egenbüttler Weg wird zudem Platz für eine Überlieger- und SEV-Haltestelle auf der Ostseite berücksichtigt. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die Verbesserung der Umsteigevorgänge, indem er zusätzliche Straßenverkehrsflächen sichert.

Unabhängig von der VTU, die sich im Wesentlichen mit der Belastung der Knotenpunkte beschäftigt und dort keinen Änderungsbedarf sieht, setzt der Bebauungsplan an mehreren Stellen die Verbreiterung von Straßenverkehrsflächen fest, da sie im Bestand zu schmal sind, den geplanten Änderungen im Busverkehr und den heutigen Anforderungen in Bezug auf die Nebenflächen für den Rad- und Fußgängerverkehr nicht genügen. Mit der Erweiterung der Nebenflächen ergibt sich die Möglichkeit, an dafür geeigneten Stellen Straßenbäume zu pflanzen. Den Erweiterungen liegen Regelbreiten für Straßenverkehrsanlagen zugrunde.

Pinneberger Straße: Der öffentliche Straßenraum soll an der Südseite um 2,00 m bis 4,50 m und an der Nordseite um bis zu 6 m verbreitert werden um Platz für Bushaltestellen zu schaffen und um die Nebenflächen (Fußweg, Radweg, Parkstände) ausbauen zu können. Im Bereich des Plangebiets wird die Straßenverkehrsfläche ein Maß von 27 m in der Breite bekommen.

Auf Basis des bislang geltenden Planrechts haben bereits Ankäufe stattgefunden. Vor den ungeraden Hausnummern 21 bis 25 und 53 bis 59 fehlt noch die Festsetzung als Straßenverkehrsfläche, dies wird mit der vorliegenden Planung nachgeholt.

Egenbüttler Weg: Die Straße verfügt bisher über eine Fahrbahnbreite von ca. 6,10 m, sowie eine Gehwegbreite von ca. 2,20 m auf der Westseite und knapp 1,70 m auf der Ostseite. Mit einer Breite von 10 m ist die Straßenverkehrsfläche für eine beidseitige, verdichtete Wohnbebauung zu schmal.

Der Bebauungsplan setzt eine Straßenverkehrsfläche mit einer Breite von 14 m fest. Dafür sind Erweiterungen in einer Breite von 2,20 m an der Westseite und 2,10 m an der Ostseite notwendig. Diese Abmessungen schaffen die Voraussetzungen für die neue Bushaltestelle an der Westseite des Egenbüttler Wegs sowie für einen Halteplatz für Überlieger an der Ostseite, der auch für den Einsatz von Bussen im Schienenersatzverkehr genutzt werden soll. Dafür ist ein Verschwenken der Fahrbahn angedacht, welches gleichzeitig der Verkehrsberuhigung dient und die Anlage einiger öffentlicher Parkstände ermöglicht. Für den Einsatz von Gelenkbussen ist es notwendig, die Einmündungen in die Pinneberger Straße und in die Süntelstraße zu erweitern.

Süntelstraße: An der Nordseite soll die Straßenverkehrsfläche um 3,50 m verbreitert werden, um einen Gehweg mit einer Breite von 2,65 m, einen Sicherheitstrennstreifen von 0,65 m und Längsparkstände mit einer Breite von 2,10 m anlegen zu können. Dadurch ergibt sich außerdem die Möglichkeit einige Straßenbäume anzupflanzen. Zurzeit ist zwischen der Bordsteinkante der Fahrbahn und den Privatgrundstücken ein 2 m breiter Streifen vorhanden, der nicht zu einem regulären Gehweg ausgebaut ist. An der Südseite ist eine Erweiterung mit Abmessungen von 2 m Breite vorgesehen. Hier soll ein Radweg angelegt werden, der den heutigen Anforderungen entspricht.

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