5.3.4. Maß der Nutzung im GE 3
Baugrenzen
Für die überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt eine Flächenausweisung, die unter Einhaltung von Abständen zu den angrenzenden Gebieten das gesamte Gewerbegebiet umfasst.
Westlich des Gewerbegebiets existiert im nördlichen Bereich ein Schutzwall zum angrenzenden Wohngebiet, hier ist ein Abstand der gewerblichen Bebauung von 5 m zur Grundstücksgrenze ausreichend. Im südlichen Bereich wird der Abstand auf 10 m vergrößert, da die Wohnbebauung auf dem Flurstück 6087 sehr nah am Gewerbegebiet liegt. Deswegen wird die 10 m breite Fläche zusätzlich mit einem Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen belegt (vgl. Kapitel 5.6). Nördlich dieser Fläche besteht eine Netzstation der Hamburger Energienetze GmbH, dem städtischen Strom- und Gasversorger. Netzstationen sind als Nebenanlagen und auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Von einer separaten Festsetzung wird abgesehen.
An der Nordseite des Gewerbegebiets wird die Baugrenze in einem Abstand von 5 m zur öffentlichen Grünfläche bzw. 11 m bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 1470 festgesetzt. Damit wird der Großbaumbestand entlang der nördlichen Grenze berücksichtigt. An der Ostseite wird die Baugrenze in einem Abstand von 8 m zum Flurstück 1468 festgesetzt. Auch hier soll der Baumbestand an der Grenze erhalten werden. Westlich des Flurstücks 7828 soll ein Streifen von insgesamt 14 m Breite von Bebauung freigehalten werden um eine 10 m breite Grünfläche anzulegen (siehe Kapitel 5.12). Die Baugrenze an der Süntelstraße wird in einem Abstand von 9 m zur Fahrbahn festgesetzt. Damit passt sie sich dem Verlauf der Baugrenzen auf den weiter östlich gelegenen Grundstücken an.
Zahl der Vollgeschosse / Gebäudehöhe
Für das Gewerbegebiet werden 3 Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt, die Gebäudehöhe wird auf maximal 31 m über NHN begrenzt. Die Geländehöhen im GE 3 sind leicht unterschiedlich, sie liegen zwischen 16,3 m bis 17,3 m über NHN. Die GH von 31 m über NHN entspricht einer Höhe von 13,7 bis 14,7 m über dem vorhandenen Gelände.
In einem Gewerbegebiet können große Lagerhallen entstehen, ebenso sind Bürogebäude möglich. Eine Gebäudehöhe von rund 14 m ermöglicht ein Büro- oder Produktionsgebäude mit 3 Geschossen und ggf. einem Staffelgeschoss. Geprüft wurde, ob die Kombination aus Gebäudehöhe und überbaubarer Grundstücksfläche aus städtebaulicher Sicht mit der Umgebung verträglich ist. Nach der Hamburgischen Bauordnung ergibt sich bei einer Gebäudehöhe von 14 m im Gewerbegebiet eine notwendige Abstandsfläche von 5,60 m (14 m x 0,4 H) an den Grenzen zu den anderen Baugebieten. Dieses Maß wird an einigen Stellen durch die Festsetzung der Baugrenzen vergrößert, auch im Hinblick darauf, dass großflächige Hallenbauten im Gewerbegebiet zulässig sind.
Die zukünftige Wohnbebauung sowie die Bebauung der Gemeinbedarfsfläche werden Gebäudehöhen von ungefähr 10 m bis 17 m erreichen. Die Gebäudehöhenfestsetzung für das GE 3 ordnet sich hier im mittleren Bereich ein. Auch im Hinblick auf die vorhandene Bebauung an der Süntelstraße, geprägt durch den 4- bis teilweise 7-geschossigen Gebäudekomplex des Krankenhauses und die 3- geschossige Bebauung an der Albertine-Assor-Straße, ist die Gebäudehöhe von ca. 14 m über dem Geländeniveau angemessen und aus städtebaulicher Sicht vertretbar.
GRZ / GFZ
Für das GE 3 werden eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,8 festgesetzt. Für Nebenanlagen, Zufahrten, Stellplätze, Garagen, Unterbauungen und sonstige versiegelte Flächen darf die GRZ gemäß § 19 Absatz 4 BauNVO überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer GRZ 2 von 0,8. Die GRZ und die GFZ, in Kombination mit den weiteren Festsetzungen, ermöglichen eine deutliche Verdichtung gegenüber dem bislang geltenden Planrecht, welches eine GRZ von 0,5 und eine GFZ von 0,8 bei 2 Vollgeschossen vorsah.
Die Erhöhung der Dichtewerte entspricht dem Ziel der Planung, den gut erschlossenen Standort stärker für mehrgeschossige Nutzungen zu aktivieren. Abhängig von der Branche und den ausgeübten Produktionsprozessen können auch produzierende Betriebe in einem mehrgeschossigen Gebäude tätig sein. Von einer noch weitergehenden Erhöhung der Dichtewerte wurde abgesehen, um der Lage zwischen dem Wohngebiet, dem urbanen Gebiet und der Gemeinbedarfsfläche gerecht zu werden.
Bauweise
Die Bauweise wird nicht festgesetzt. Da Produktionsabläufe zu beachten sind, die häufig Gebäudelängen von mehr als 50 m erfordern, entspricht dies der üblichen Vorgehensweise bei gewerblich genutzten Flächen. Innerhalb des Baufensters kann der Bauherr wählen, ob er sein Gebäude direkt an der Nachbargrenze oder mit Grenzabstand errichtet.