Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Schnelsen 94 - Begründung

5. Planinhalt und Abwägung

Vorbemerkung

Grundsätzliche Änderungen in der Art der Nutzung gegenüber dem bislang geltenden Planrecht erfolgen in Teilbereichen, oftmals wird die bislang geltende Art der Nutzung erweitert, präzisiert oder dem Bestand angepasst.

Entsprechend dem Ziel der Planung wird das Maß der Nutzung im gesamten Plangebiet deutlich erhöht. Es werden höhere Dichtewerte (GRZ und GFZ) und straßenbegleitend geschlossene Bauweise festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird erhöht, die überbaubaren Grundstücksflächen werden verändert und teilweise vergrößert.

Flächen, die bislang als reines Wohngebiet ausgewiesen waren, erhalten eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet oder urbanes Gebiet. Bislang als Mischgebiet festgesetzte Flächen werden zukünftig als urbanes Gebiet ausgewiesen. Um die Wohnqualität bei erhöhter Dichte zu sichern und den Zugang zu den Freiräumen zu verbessern, soll eine grüne Wegeverbindung durch das Innere des Baublocks vom Egenbüttler Weg in Richtung Westen geschaffen werden. Über diesen Weg können das angrenzende Wäldchen und anschließend die nahegelegenen öffentlichen Grün- und Freiflächen im Landschaftsschutzgebiet erreicht werden.

Auf den Flächen westlich des Bahnhofs soll eine intensive bauliche Nutzung im Rahmen einer Ausweisung als Gewerbegebiet ermöglicht werden. Da nördlich der Pinneberger Straße fast ausschließlich gewerblichen Nutzungen vorhanden sind, kann die Fläche nicht für den Wohnungsbau genutzt werden. Der Zugang zum Bahnhof soll durch eine Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Bahnhofsvorplatz“ gesichert werden. Aufgrund des Bedarfs durch die Lage unmittelbar an der AKN- bzw. zukünftigen S-Bahn-Haltestelle ist im Gewerbegebiet GE 1 als eigenständiger Baukörper oder als Garagengeschoss die Integration von einer P+R- sowie einer B+R-Anlage vorgesehen. Das kleine Gewerbegebiet GE 2 bietet die Möglichkeit, einen Bahnhofskiosk anzusiedeln.

Das Gewerbegebiet an der Süntelstraße bleibt im westlichen Bereich erhalten, die bauliche Dichte wird erhöht. Der östliche Teilbereich des bisherigen Gewerbegebiets soll ausgekoppelt werden und eine Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche erhalten, sodass hier Ersatz für den bestehenden zeitlich befristeten Standort der Flüchtlingsunterkunft an der Pinneberger Straße geschaffen werden kann. Im Gegensatz zu der befristeten Unterkunft in Modulbauweise (256 Plätze) werden am neuen Standort feste Gebäude mit ca. 300 Plätzen errichtet. Die Gemeinbedarfsfläche bildet einen Übergang zwischen dem Gewerbegebiet im Westen und der Wohnbebauung im Osten. So kann eine städtebaulich sinnvolle Abstufung von besonders schutzbedürftigen Nutzungen (WA) über weniger schutzbedürftige Nutzungen (Gemeinbedarfsfläche) bis hin zu den gewerblich genutzten Flächen (GE) erreicht werden.

Mit der Nachverdichtung, die sich vermutlich über Jahre hinziehen wird, geht ein höherer Bedarf an Kita-Plätzen einher. Im Plangebiet sind Kindertagesstätten als Anlagen für soziale Zwecke in allgemeinen Wohngebieten und urbanen Gebieten allgemein zulässig.

5.1. Allgemeine Wohngebiete

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: