3.3.1. Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne
Eimsbüttel 2040
Für den Bezirk Eimsbüttel wurde unter Beteiligung von Bürgern ein Entwicklungskonzept mit räumlichem Leitbild für die Schwerpunkte der Stadtentwicklung bis zum Jahr 2040 erarbeitet und im Februar 2018 durch die Bezirksversammlung verabschiedet. Der Grundgedanke des Konzepts ist die Innenentwicklung, insbesondere entlang der Magistralen, in der Nähe der Stadtteilzentren und um die Schnellbahnhaltestellen. Gleichzeitig soll die Infrastruktur verbessert werden. Neben dem Ausbau des ÖPNV soll z.B. die Entwicklung und Vernetzung von Grünstrukturen und Wegeverbindungen eine wesentliche Rolle spielen.
Für die Wohnbauflächen im Plangebiet wird im Leitbildplan ein mittleres bis hohes Urbanisierungspotenzial dargestellt. Die Flächen nördlich der Pinneberger Straße sind als Gewerbeschwerpunkt dargestellt. Die Gewerbeflächen an der Süntelstraße sind als kleinteiliges Gewerbegebiet mit Transformationspotential gekennzeichnet. Eine grüne Wegeverbindung quert als Teil eines grünen Wegenetzes das Plangebiet in Ost-West-Richtung, um eine Anbindung an den Grüngürtel entlang der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein zu schaffen. Eine weitere Wegeverbindung verläuft entlang der Bahntrasse in Nord-Süd-Richtung.
Bezirk Eimsbüttel, Wohnungsbauprogramm 2023
Seit 2011 werden durch die Hamburger Bezirksämter Wohnungsbauprogramme erarbeitet und jährlich fortgeschrieben. Es werden Potenzialflächen für den Wohnungsbau aufgelistet, in Planausschnitten dargestellt und beschrieben, sowie Handlungsempfehlungen gegeben. Die im Plangebiet gelegenen Wohngebiete werden im Wohnungsbauprogramm 2023 als Potenzialfläche mit der Listennummer 9.056 mit einem Potenzial von 200-300 neuen Wohneinheiten geführt.
Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt
Die Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt wurden im September 2019 von der Senatskommision für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossen. Sie sind ein städtebauliches Entwicklungskonzept, welches unter Bezug auf unterschiedliche Stadtzonen (innere Stadt – Urbanisierungszone – äußere Stadt) Vorgaben zur Erhöhung der baulichen Dichte enthält. Neu ist der Ansatz, die baulichen Dichtewerte in Bezug auf ein Stadtquartier zu betrachten (Quartiersdichte), sodass größere Freiräume wie Parkanlagen oder städtische Plätze höhere Dichtewerte auf den umgebenden Baugrundstücken erlauben.