Planunterlagen: Wilstorf44
Begründung
4.2.1.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
Emittenten sind im Plangebiet nicht vorhanden. Eine Vorbelastung der Luft mit Schadstoffen ist durch die südlich an das Plangebiet angrenzende B 75 gegeben.
Ein regelmäßiger Luftaustausch erfolgt über den Alten Friedhof sowie die Sportanlage in Richtung des südlich anschließenden Außenmühlenparks und dem Sportplatz an der Außenmühle.
4.2.1.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die Zahl der Stellplätze im Plangebiet wird geringer als die Zahl der Parkplätze im Bestand. Emissionen aus dem motorisierten Kraftfahrzeugverkehr verursachen gegenüber der aktuellen Parkplatznutzung daher keine erheblichen Beeinträchtigungen, es ist mit einer Abnahme der Fahrzeugbewegungen zu rechnen.
Die geplante Wohnbebauung rückt näher an die B 75 heran als der Bestand. Da im Westen eine Sportanlage angrenzt, die in nördlicher Richtung in den Alten Friedhof mündet und sich auch nach Süden keine weitere Bebauung befindet, sondern der Außenmühlenpark und der Sportplatz an der Außenmühle anschließen, ist trotz der Neubebauung weiterhin eine gute Durchlüftungssituation gegeben.
Die Luftqualität ist im großstädtischen Kontext ein zu betrachtender Aspekt hinsichtlich gesunder Wohnverhältnisse. In Hamburg ist verkehrsbedingt die Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub relevant. Die Schadstoffbelastung setzt sich aus der örtlichen Hintergrundbelastung sowie der verkehrsbedingten Zusatzbelastung zusammen. Zur Beurteilung wird die 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) herangezogen, die die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in nationales Recht umgesetzt hat. Seitens der EU wurde eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie am 14.10.2024 beschlossen. Die neue Richtlinie sieht deutlich niedrigere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor, die ab dem Jahr 2030 einzuhalten sind. Das Plangebiet Wilstorf 44 wird voraussichtlich nicht von einer Grenzwertüberschreitung ab dem Jahr 2030 betroffen sein.
Der neue Grenzwert für Stickstoffdioxid, welches der Schadstoff ist, bei dem am ehesten mit einer Überschreitung zu rechnen ist, liegt bei 20 μg/m³ (Jahresmittelwert). Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wurde eine flächendeckende Berechnung der Hintergrundbelastung vorgenommen. Die Hintergrundbelastung im Plangebiet liegt bei 17 μg/m³ im Jahr 2023. Die Hintergrundbelastung ist in Hamburg in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken und wird unter anderem aufgrund der Verkehrswende bis 2030 weiter sinken. Auf Basis der Korrekturfaktoren für die Hintergrundbelastung der RLuS (Richtlinien zur Luftqualität an Straßen) ist in 2030 mit einer Hintergrundbelastung zwischen 14 und 15 μg/m³ im Plangebiet zu rechnen.
Die stark befahrende südlich an das Plangebiet anschließende Harburger Umgehung (B75) weist gemäß den jährlichen Zählungen der FHH eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zwischen 20.000 und 23.000 KFZ auf. Aufgrund der Entfernung der Straße zur nächsten festgesetzten Baugrenze im Allgemeinen Wohngebiet von 20 m (Anbauverbotszone) sowie der insgesamt recht guten Durchlüftung ist erfahrungsgemäß nicht davon auszugehen, dass die Zusatzemissionen der Straße im Jahr 2030 zu einer Zusatzbelastung von mehr als 5 μg/m³ führt, sodass in der Summe der im Jahr 2030 geltende Grenzwert von 20 μg/m³ voraussichtlich eingehalten werden wird.
Die neuen Grenzwerte für Feinstaub liegen bei 20 μg/m³ für PM10 bzw. 10 μg/m³ bei PM2,5. Im Jahresbericht 2023 zur Luftqualität in Hamburg wurden an Messstationen mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen und deutlich dichterer Bebauung Feinstaubwerte für PM 10 ermittelt, die bereits jetzt unterhalb der ab 2030 geltenden Grenzwerte liegen. Aufgrund des Abstands zwischen Bebauung und Harburger Umgehung ist auch hier von einer Grenzwerteinhaltung für Feinstaub PM10 auszugehen. Bezüglich der Fraktion PM2,5 finden in Hamburg nur Messungen an den Hintergrundmessstationen Veddel, Wilhelmsburg und Sternschanze statt. Diese ergaben für das Jahr 2023 Werte zwischen 8 und 9 μg/m³, welche sich bis zum Jahr 2030 analog der Stickstoffdioxidbelastung noch mindern werden. Aufgrund des relativ großen Abstandes zur Harburger Umgehung und der guten Durchlüftung ist auch bei PM2,5 nicht mit einer erheblichen straßenseitigen Zusatzbelastung zu rechnen, welche eine Grenzwertüberschreitung in 2030 auslösen könnte.
In der Summe sind gesunde Wohnverhältnisse auch unter Berücksichtigung der ab 2030 geltenden Grenzwerte im Plangebiet gewahrt.