Fachgesetz / Fachplan | Ziel des Umweltschutzes | Berücksichtigung im Plan |
Baugesetzbuch (BauGB) | Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. | Qualifizierte Planung der Freiräume Minderung und Ausgleich möglicher Beeinträchtigung von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) Festsetzung von Dach-, Tiefgaragen und sonstigen Begrünungen |
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) | Schutz von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich. | Minderung und Ausgleich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) Berücksichtigung der Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten |
Landschaftsprogramm | Darstellung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet von Hamburg | Erforderliche Anpassungen durch die zuständige Fachbehörde sind nicht erforderlich |
Bundesimmissionsschutzgesetz | Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen) | Siehe bei 16. BImSchV |
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -
(16. BImSchV) | Schutz des Menschen vor Verkehrslärm (Straße) | Eine schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm erforderlich sind. |
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV, Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) | Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen | Überprüfung der Auswirkungen von Immissionen |
Hamburger Klimaplan | Klimaschutz, Minderung CO2-Ausstoß | Baumanpflanzungen, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung |
Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbkliSchG) | Klimaschutz, Minderung CO2-Ausstoß | Baumanpflanzungen, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung |
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) | Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung Schutz der Böden und ihres Wasserhaushalts sowie Erhalt und Förderung der Bodenfunktionen und ihrer Bedeutung für Mensch, Klima/Luft, Gewässer und Grundwasser und als Standort für Pflanzen und Tiere Förderung von Versickerung, Verdunstung und Rückhalt des Regenwassers im besiedelten und nicht besiedelten Bereich | Berücksichtigung in der Erschließungsplanung durch eine vollständige Regenwasserrückhaltung und -versickerung |
Hamburgische Baumschutzverordnung | Schutz der Bäume und Hecken | Bestandsaufnahme und Anpassung des Entwurfs. Baumersatz außerhalb des Geltungsbereichs ist kein Regelungsgegenstand des Bebauungsplans. |