Planunterlagen: Wilstorf44
Begründung
5.3.1 Oberflächenentwässerung
Im Rahmen des Bebauungsplans Wilstorf 44 ist ein Entwässerungskonzept für den Umgang mit Niederschlagswasser erstellt worden. Das durchgeführte Boden- und Baugrundgutachten hat ergeben, dass in nahezu allen Sondierungen kurz unterhalb der Geländeoberfläche Sandauffüllungen oder Sande anstehen, die als stark durchlässig einzustufen sind. Dies bedeutet, dass eine vollständige Versickerung des Regenwassers im Plangebiet möglich ist und ein Anschluss an das Kanalsystem für die Ableitung des anfallenden Regenwassers nicht notwendig wird.
Dementsprechend sieht das Entwässerungskonzept vor, das auf dem Plangebiet anfallende Oberflächenwasser zunächst zurückzuhalten und anschließend vollständig im Plangebiet zu versickern. Nur in Ausnahmefällen kann eine Einleitung des nicht abführbaren Niederschlagswasser nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Siel zugelassen werden, vgl. § 2 Nummer 9:
„Das auf den Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird, auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern. Sollte im Einzel-fall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Niederschlagswasser in ein Siel zugelassen werden.“
Die Möglichkeit einer offenen Rückhaltung von Niederschlagswasser in Mulden oder Teichen ist im Plangebiet aufgrund der topographischen Situation und der Flächenkonkurrenz mit den benötigten Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie Anpflanzflächen nicht gegeben. Für eine verdunstungsoffene Rückhaltung sind extensiv begrünte Dächer mit Retentionseigenschaften vorgesehen, vgl. § 2 Nummer 10:
„Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als Flachdächer zu errichten. Mindestens 60 vom Hundert (v. H.) aller Dachflächen der obersten Geschosse eines Gebäudes sind mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Bereiche mit Solaranlagen sind ebenfalls zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Die Kombination von Dachbegrünungen und Technikaufbauten und technischen Anlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) ist zulässig. Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind ausschließlich aufgeständert unter Berücksichtigung der Dachbegrünung auszuführen. Die Dächer sind als Retentionsgründächer zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen.“
Unterhalb der Substratschicht der nicht begehbaren Dachflächen wird eine Speicherschicht vorgesehen, in der das Niederschlagswasser temporär zurückgehalten und gedrosselt abgeleitet wird. Für je 200 m2 Dachfläche wird planerisch ein Drosselablauf mit einem Abfluss von 0,5 l/sec vorgesehen. Die notwendigen Notüberläufe bei Systemversagen werden als Dachrandabläufe angeordnet und sind für einen fünfminütigen Jahrhundertregen bemessen. Das auf den begehbaren Dachterrassen anfallende Niederschlagswasser wird über ein Gefälle in der Abdichtungsebene vollständig ungedrosselt abgeleitet und zunächst überwiegend gedrosselt auf die Tiefgaragen-Decke abgeleitet. Das Niederschlagswasser von Teilen der Dachflächen an der Rote-Kreuz-Straße wird über Fallrohre gedrosselt direkt in die Versickerungsrigolen im Innenhof geleitet.
Rund 40 Liter des auf den Tiefgaragen- und Kellerdecken anfallenden Niederschlagswassers werden mittels einer Speicherbox (WRB 85) dauerhaft zurückgehalten und über Kapillarsäulen für die Bewässerung der Substrate genutzt. Zu diesen Zweck erhalten die Tiefgaragendecken an allen Außenkanten eine 10 cm hohe Aufkantung mit integrierten Attika-Abläufen. Überschüssiges Niederschlagswasser wird gedrosselt in daran angrenzende Versickerungsrigolen abgeleitet.
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zum Sammeln und Nutzen des Niederschlagswassers immer auch eine Versickerung erforderlich ist. Dies betrifft dasjenige Niederschlagswasser, das aufgrund bereits gefüllter Wasserspeicher nicht mehr gesammelt und genutzt werden kann.
Auch auf den Flächen, die zu einer zusätzlichen Versiegelung führen, soll ein gewisser Grad an Versickerungsfähigkeit erhalten bleiben. Daher wird festgesetzt, dass die Geh- und Fahrwege innerhalb des allgemeinen Wohngebiets in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen sind, vgl. § 2 Nummer 5:
„Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.“
Das dort anfallende Niederschlagswasser wird unmittelbar über den Belag und deren Fugen entweder in die Speicherschicht der unterbauten Flächen oder in den versickerungsfähigen Untergrund versickert. Überschüssiges Niederschlagswasser wird über die angrenzenden Grünflächen versickert.
Die notwendigen Regenrückhaltungsvolumen werden bei befestigten Flächen auf den Oberflächen und bei Gebäuden auf den Dachflächen und angrenzende Rigolen nachgewiesen. Um Gebäudeflutungen zu vermeiden, werden die Gebäudeöffnungen der Tiefgarage wasserdicht geplant und mittels eingedichteter Bodenabläufe über ein Rohrsystem der Rigole an der Rote-Kreuz-Straße schadlos zugeführt. Die belasteten Wässer der Tiefgarage und der Zufahrt sind vor der unterirdischen Rigolenversickerung zu reinigen.
5.3.2 Schmutzwasser
Das Entwässerungskonzept sieht vor, das anfallende Schmutzwasser mit separaten Kanalleitungen bis zu den Übergabeschächten an den Grundstücksgrenzen bzw. zu den Versickerungsanlagen zu führen. An den Anschlusspunkten zur öffentlichen Abwasseranlage sind Revisionsschächte mit einer Mindestnennweite DN 1000 auf dem Grundstück geplant und ein direkter Anschluss ohne Richtungsänderung an der nennweite des Anschlusskanals hergestellt.
Da sich die Entwässerungsobjekte in der Regel oberhalb der Rückstauebene befinden, kann das anfallende Abwasser über Sammel- und Einzelanschlussleitungen im Freigefälle den senkrechten Fallleitungen zugeleitet werden. Anschließend wird das Abwasser aus den Sammelanschlussleitungen der einzelnen Gebäude(teile) in waagerechten Sammelanlagen unterhalb der Sohlplatte zusammengefasst und aus diesen abgeführt. An den relevanten Richtungsänderungen werden Revisionsöffnungen vorgesehen.