Planunterlagen: Wilstorf44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2.1 Äußere Erschließung

Hohe Straße

Das Plangebiet grenzt im Westen und Nordwesten (Hohe Straße), im Osten (Rote-Kreuz-Straße) und im Süden (B 75) an öffentliche Verkehrsflächen. Die Hohe Straße scheidet aufgrund der Kurvenlage für eine Kfz-Erschließung aus; die B 75 ist im Bereich des Plangebiets anbaufrei vierspurig ausgebaut. Eine Anbindung für Kfz ist daher ausschließlich von der Rote-Kreuz-Straße aus möglich.

Für die Feuerwehr sowie den langsamen Anwohnerverkehr ist das Plangebiet darüber hinaus über einen Durchgang an der Hohen Straße zugänglich, der im direkten Übergang zur angrenzenden Bestandsbebauung angeordnet ist. Es wird eine lichte Höhe von 2,5 m als Mindestmaß festgesetzt.

Der Gehweg an der Hohen Straße ist im Bestand untermaßig. Um im Bereich des Neubauvorhabens eine Gehwegbreite von 2,65 m (einschl. Bordstein) herstellen zu können, ist es erforderlich, die Straßenverkehrsfläche zu Lasten des allgemeinen Wohngebiets (heute: Verkehrsfläche im Eigentum FHH) zu vergrößern. Die Straßenerweiterungsfläche wird im Bebauungsplan festgesetzt. In einem Teilbereich des Gehwegs ist eine Auskragung der oberen Geschosse über dem Gehweg vorgesehen (vgl. Kapitel 5.1.4).

Der Radverkehr wird auf der Hohen Straße auf der Fahrbahn geführt.

Rote-Kreuz-Straße

Die Erschließung des Plangebiets für Kfz erfolgt ausschließlich von der Rote-Kreuz-Straße aus (vgl. Kapitel 5.2.2).

Die Straßennebenflächen auf der Westseite der Rote-Kreuz-Straße bestehen aus einem 2,3 m breiter Gehweg und einem baulich hergestellten Radweg. Der Gehweg erfüllt daher bereits die Anforderungen an den Begegnungsfall zweier mobilitätseingeschränkter Personen (1,8 m laut ReStra), denn es ergibt sich in diesem Bereich keine Notwendigkeit für einen 0,2 m breiten Sicherheitsraum und radwegseitig reduziert sich der Sicherheitsraum auf 0,3 m. Ein Ausbau ist nicht erforderlich.

5.2.2 Ruhender Verkehr

Öffentliche Parkstände

Das Plangebiet stellt sich im Bestand als öffentlicher, unbewirtschafteter Parkplatz mit ca. 60 Parkplätzen dar. Im Bereich des Plangebiets bestehen keine weiteren Parkstände entlang der öffentlichen Straßen. Das Fahrbahnrandparken ist in der Rote-Kreuz-Straße und der Hohen Straße im Bereich des Plangebiets untersagt.

Durch die Umsetzung der Planung entfallen die bisherigen ca. 60 öffentlichen Parkplätze. Ein Ersatz bzw. die Schaffung neuer öffentlicher Parkstände ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets nicht möglich. Aufgrund der zentralen Lage und guten ÖPNV-Anbindung des Plangebiets ist es vertretbar, im Plangebiet auf die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Besucherparkplätze zu verzichten. Der Umsetzung des städtebaulichen Konzepts und der Schaffung neuen Wohnraums wird der Vorrang gegenüber dem Erhalt bzw. der Schaffung öffentlicher Parkplätze eingeräumt. Eine gewisse Erhöhung des Parkdrucks kann, sollte sie eintreten, hingenommen werden.

Private Kfz-Stellplätze

In Hamburg besteht seit der Novellierung der HBauO (vgl. § 48 Abs. 1a HBauO) keine Pflicht zur Errichtung von privaten Stellplätzen bei Wohnungsbauvorhaben. Bei Wohnungen entscheiden die Bauherren in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung einer zusammenhängenden Tiefgarage mit insgesamt ca. 49 Stellplätzen vorgesehen, was einem Schlüssel von ca. 0,72 Stellplätzen pro Wohneinheit entspricht. Dies wird für die neu geplante Bebauung als auskömmlich angesehen. Das Plangebiet befindet sich am Rande des Phoenix-Viertels und somit in zentraler Lage im Bezirk Harburg. In fußläufiger Distanz befinden sich verschiedene Bushaltestellen, die u.a. auch von der Metrobuslinie 14 angefahren werden. Aufgrund der guten Anbindungsqualität des ÖPNV und der sehr guten Fuß- und Radwegevernetzung wird ein reduzierter Stellplatzschlüssel als auskömmlich eingestuft.

Um dem existierenden Parkdruck im Quartier entgegenzuwirken, soll ein Teil der in der Tiefgarage neu zu schaffenden Stellplätze auch Anwohnenden oder ggf. auch dem Deutschen Roten Kreuz zur Miete angeboten werden.

Die Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Rote-Kreuz-Straße über eine Gehwegüberfahrt an der Stelle, an der bereits im Bestand der heute öffentliche Parkplatz erschlossen ist. Aufgrund der topographischen Situation kann die Zu- und Ausfahrt nahezu höhengleich mit der Rote-Kreuz-Straße erfolgen.

Da in der Neuplanung eine geringere Anzahl Stellplätze geplant sind als die heutige Anzahl öffentlicher Parkplätze, ist mit der Umsetzung der Planung keine Steigerung des Verkehrsaufkommens zu erwarten und es ist folglich von einer verträglichen Verkehrsabwicklung auszugehen.

Oberirdische Stellplätze sollen im Plangebiet unzulässig sein, damit die verbleibenden Freiflächen als Kinderspiel- und Aufenthaltsflächen gestaltet oder begrünt werden können, vgl. § 2 Nummer 4:

„Im allgemeinen Wohngebiet sind Tiefgaragen und ihre Zufahrten nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen und innerhalb der festgesetzten überbaubare Grundstücksflächen zulässig. Offene Stellplätze sind unzulässig.

In der Tiefgarage soll ein Teil der Stellplätze mit einer Lademöglichkeit ausgestattet werden. Näheres wird im städtebaulichen Vertrag vereinbart.

Fahrradstellplätze

Das Plangebiet ist aus allen Richtungen gut mit dem Rad zu erreichen. Ziel ist es daher, ein außerordentliches Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten im quantitativen sowie qualitativen Sinne zu schaffen und so den Radverkehr an diesem Standort zu stärken.

Die Planung sieht vor, insgesamt ca. 149 Fahrradstellplätze für die Bewohner:innen zu schaffen. Es ist vorgesehen, diese überwiegend in der Tiefgarage unterzubringen. Da die Tiefgarage nahezu ebenerdig von der Rote-Kreuz-Straße aus angefahren werden kann, können die Stellplätze wettergeschützt und diebstahlsicher angeordnet und gleichzeitig barrierearm angefahren werden. Weitere 12 Stellplätze sind als Fahrradbügel in der Nähe der Haupttreppenhäuser vorgesehen, insbesondere für Besucher der Wohnanlage. Ein Stellplatzangebot für 8 Lastenräder wird in der Tiefgarage berücksichtigt.

Für Besuchende werden bei einer Quote von 20 Fahrradstellplätzen auf 100 WE insgesamt 14 öffentliche Fahrradstellplätze in Form von Fahrradbügeln entlang der Rote-Kreuz-Straße vorgesehen. Damit sind die Anforderungen der Anlage 1 zum Bauprüfdienst 2022-02 ‚Mobilitätsnachweis‘ nachgewiesen.

5.2.3 Mobilitätsgutachten

In einem Mobilitätsgutachten wurden die verkehrlichen Rahmenbedingungen des Standortes, d.h. die Erschließungssituation, die Erreichbarkeit, die Lagegunst sowie die Park- und Stellplatzsituation mit dem geplanten Vorhaben gespiegelt. Die Gutachter kommen im Ergebnis zu dem Schluss, dass keine Änderungen des Vorhabens erforderlich werden. Insbesondere wird die Anzahl der vorgesehenen Kfz- und Fahrradstellplätze aus angemessen angesehen. Es wird empfohlen, die zukünftigen Bewohnenden durch gezielte Ansprache und Information zur Nutzung des ÖPNV und von Sharing-Angeboten (Carsharing, Bikesharing) zu ermutigen. Derartige Angebote sind in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet im Phoenixviertel und an der Außenmühle vorhanden.

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