4.2.4.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Im Zuge der Neubebauung werden nicht überbaubare Flächen mit Oberboden angedeckt und begrünt. Die nicht überbauten Tiefgaragenflächen werden auf den Flächen einer vorgesehenen Begrünung mit einem Bodensubstrataufbau in einer Stärke von mindestens 50 cm hergestellt und intensiv begrünt (vgl. § 2 Nummer 12). Potenziell begrünungsfähige Dachflächen der Wohngebäude sollen als Flachdächer hergestellt und die obersten Dachflächen mit einem Substrataufbau von mindestens 15 cm extensiv begrünt werden (vgl. § 2 Nummer 10). Eine Überstellung der Dachbegrünungen mit Photovoltaikanlagen ist vorgesehen. Gleichermaßen sollen die Dachflächen teilweise als Retentionsräume zur Oberflächenwasserrückhaltung genutzt werden.
Durch die Gebäudebegrünungsmaßnahmen können Bodenfunktionen teilweise wieder hergestellt und damit Eingriffe in den Boden gemindert werden.
Die notwendigen Stellplätze werden vollständig in einer Tiefgarage untergebracht und nachgewiesen.