4.2.6.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
Die Planung ist verbunden mit der Inanspruchnahme baulich vorgeprägter Flächen. Betroffen ist ein öffentliches Parkplatzareal mit seinen angrenzenden Freiflächen mit entsprechender biotoptypischer Ausprägung der Tier- und Pflanzenwelt. Das Flurstück 2978 weist neben einer großflächigen Versiegelung nicht gepflegte und vermüllte Gehölzflächen auf.
Das mit 78 Bäumen bewachsene Areal weist im Unterwuchs dichte Brombeerbestände, Sämlingsaufwuchs diverser Ahornarten und Ziersträucher sowie auf zwei kleinen Teilflächen an der Hohen Straße und im Böschungsbereich der Rote-Kreuz-Straße Scherrasenvegetation im teilweise vernachlässigten Pflegestatus auf.
Nachfolgende Biotoptypen sind vorzufinden:
- Scher- und Trittrasen (ZRT)
- Zier-Gebüsch aus überwiegend heimischen, standortgerechten Arten (ZSN) / gepflanzter Gehölzbestand aus vorwiegend heimischen Arten (ZHN)
- Einzelbaum und Baumgruppe (HE)
- Asphalt und Betondecken (YFV).
Bäume
Das Gelände ist allseitig von Baumbestand eingefasst. Als Leitarten sind zu nennen: Hainbuche, Stiel-Eiche, Linde und Ahorn.
Die Bäume im Plangebiet befinden sich mit wenigen Ausnahmen in einem guten Gesundheitszustand, sind vital und werden überwiegend als „Erhaltungswürdig“ eingestuft. Der Gehölzbestand auf dem Wall zur B 75 weist in seiner Vitalität zum Großteil eingeschränkte Bäume auf. Sie werden baumgutachterlich als „bedingt Erhaltungswürdig“ eingestuft.
Die Bäume erfüllen nicht nur wichtige Funktionen für das Landschaftsbild, sondern auch für den Arten- und Biotopschutz, sowie für den Wind-, Kleinklima- und Bodenschutz.
Mit Datum vom 21.1.2021 sind 81 Bäume im Plangebiet eingemessen worden. Neben dem Stamm- und Kronendurchmesser sind auch die Höhen am Fußpunkt der Bäume eingemessen worden. Auf dieser Grundlage wurden die Bäume im März 2021 baumgutachterlich erfasst, der Baumparameter Kronendurchmesser präzisiert und in drei Stufen der „Erhaltungswürdigkeit“ bewertet. Drei Bäume konnten nicht mehr ermittelt werden, so dass insgesamt ein Bestand von 78 Bäumen einer baumgutachterlichen Untersuchung zugeführt wurden. Zwei Bäume, eine Eberesche auf dem südlichen Wall und eine Linde auf der zu bebauenden Fläche, werden als „nicht erhaltungswürdig“ eingestuft und zur Fällung empfohlen. Die Bäume auf dem Wall zur B 75 werden überwiegend als „bedingt erhaltungswürdig“ eingestuft. Der Baumbestand auf der zu bebauenden Fläche sowie auf der Böschung an der Rote-Kreuz-Straße wird überwiegend als „erhaltungswürdig“ eingestuft. „Besonders erhaltungswürdige“ Bäume kommen nicht vor.
Artenschutz
Zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Aspekte der Planung wurde in 2023 eine Fledermaus- und Brutvogel-Bestandserfassung durchgeführt. Fledermäuse wurden im Rahmen von Detektorbegehungen erfasst. Demnach können im Untersuchungsgebiet sieben Fledermausarten nachgewiesen werden. Es wurden fünf als Quartier potenziell geeignete Höhlenbäume und zehn Bäume mit nutzbaren Nischen und Halbhöhlen gefunden. Quartiere können aber, mit Ausnahme für die Rauhautfledermaus, ausgeschlossen werden, eine sporadische Nutzung von Baumhöhlen durch andere Fledermausarten kann aber nicht ausgeschlossen werden. Für die Rauhautfledermaus liegt der Verdacht auf vier Balz- und Paarungsquartiere vor. Der Baumbestand weist aufgrund der Stammdurchmesser keine Höhlungen auf, die als potenzielle Winter- oder Sommerquartiere in Betracht kommen können. Als Jagdgebiet wird das Plangebiet von der Mücken-, der Zwerg- und der Breitflügelfledermaus sowie untergeordnet vom großen Abendsegler genutzt.
Zur Erfassung des Brutvogelbestands wurden fünf Begehungen durchgeführt sowie im März die Baumkronen nach Horsten von Greifvögeln abgesucht. Danach ist der Untersuchungsraum für 24 Brutvogelarten von möglicher Bedeutung. Hiervon wurden elf Vogelarten mit Revier im Plangebiet als Brutvögel festgestellt. Alle hier vorkommenden Arten sind ubiquitär verbreitet und haben im Plangebiet nur einen Teillebensraum ihres jeweiligen Reviers, z.B. zur Nahrungssuche. Jede Art muss weitere Gebiete in der Umgebung nutzen. Die Artenzusammensetzung ist stark verarmt. Das Gebiet weist durch die hohe Nutzungsintensität einen hohen Störungsgrad auf.
Gebäudebrüter wie z.B. Haussperlinge, Mehlschwalben oder Mauersegler kommen nur im Umfeld vor. Alle Vogelarten sind nach § 7 BNatSchG als europäische Vogelarten besonders geschützt. Insgesamt ist das Vorkommen im Untersuchungsgebiet aufgrund der vorherrschend abiotischen Lebensraumstrukturen und den nutzungsbedingten Störeinflüsse als reduzierte Vogelwelt anzusprechen.
Für alle weiteren Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind aufgrund ihrer jeweiligen spezifischen Lebensraumansprüche keine potenziellen Lebensraumstrukturen vorhanden, so dass diese Arten hier nicht vorkommen.